Norm
StPO §294Rechtssatz
Hat der Staatsanwalt bei der Berufungsanmeldung nur erklärt, die Berufung wegen des Ausspruches über den bedingten Strafnachlaß ergreifen zu wollen, so ist er nicht berechtigt, in der Berufungsausführung auch die Umwandlung der Kerkerstrafe in eine strenge Arreststrafe zu bekämpfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0100351Dokumentnummer
JJR_19231109_OGH0002_0040OS00535_2300000_001