Norm
StPO §294Rechtssatz
War die Anmeldung der Berufung auf die Strafart beschränkt, so ist der Berufungswerber nicht berechtigt, außerhalb der Anmeldungsfrist die Berufung auch in einer anderen Richtung auszuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0100276Dokumentnummer
JJR_19301119_OGH0002_0040OS00476_3000000_001