Gründe: Der 23-jährige Angeklagte Harald F*** wurde des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 16. Jänner 1985 in Bregenz an zwei von dem mitangeklagten Jugendlichen Jochen H*** sowie dem abgesondert verfolgten Ronald D*** unternommenen Einbruchsversuchen in Verkaufskioske, bei welchen sie Bargeld und Rauchwaren in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert zu erbeuten hofften... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde - neben mehreren weiteren Angeklagten - der Angeklagte Lothar B*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt, weil er in Vorarlberg vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in solchen Mengen durch Verkauf an Anita R*** in Verkehr setzte, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, wobei er die strafbare Handlung gewerbsmäßig und als Mitgli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2.Juni 1961 geborene Peter A und der am 7.Juli 1958 geborene Reinhard B des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 11.Feber 1984 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Engelbert C (s S 149 - im Urteil unrichtig auch "Engelbrecht BRENNER" genannt) durch Versetzen von Faustschlägen ins Gesicht vorsätzlich verletzt, wobei die Tat eine an si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hans Walter A (zu I.) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (n.F.) und Andrea B (zu 2.) des Verbrechens nach §§ 12 (dritter Fall) StGB, 12 Abs. 1 SGG (n.F.) schuldig erkannt und hiefür zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben 1. Hans Walter A am 22.März 1985 in Spielfeld vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider "das Suchtgift Heroin in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für d... mehr lesen...
Gründe: Der beschäftigungslose Josef Ö*** wurde, folgend seinem überwiegend abgelegten Geständnis (S. 755 II. Bd.) unter anderem des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB. schuldig erkannt: Er hat am 26.Dezember 1984 in Marchtrenk am Bürogebäude des Josef B*** eine Feuersbrunst verursacht, indem er eine brennende Kerze in einen Bürokasten auf Papier stellte. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten rügt den urteilsmäßig festgestellten Vorsatz als mangelhaft begründ... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Februar 1951 geborene, zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangene Helmut A und der am 10.Juli 1955 geborene Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen Walter B wurden des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2, 130, zweiter Fall, StGB. (I), ersterer auch des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB. (VI), letzterer auch des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch (B.) Teilfreisprüche enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Franz A (A.) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er sich in Salzburg ein ihm anvertrautes Gut im Gesamtwert von mehr als 100.000 S mit dem Vorsatz zugeeignet, sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, indem er es nicht an seinen Dienstgeber ablieferte, sondern für sich verbrauchte, und zwar 1. in der Zeit vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengerichts vom 21. März 1984, GZ. 16 Vr 3551/82-71, wurde der am 4. Dezember 1957 geborene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, erster Fall, und 15 StGB (A), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs.1 StGB (B) sowie des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglau... mehr lesen...
Norm: StPO §226 Satz2StPO §286StPO §287
Rechtssatz: § 226 zweiter Satz StPO ist sinngemäß auf die Durchführung des Gerichtstags vor dem Obersten Gerichtshof anzuwenden. Entscheidungstexte 13 Os 100/84 Entscheidungstext OGH 24.07.1984 13 Os 100/84 Veröff: EvBl 1985/11 S 29 13 Os 140/86 Entscheidungstext OGH 03.04.1987 13 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Dezember 1942 geborene Bundesbeamte Oberrevident Franz A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der BUNDESGEBöUDEVERW*** I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete D Vermögensvorteile, und zwar am 27.Juli (richtig: Juni; siehe Bd. I S. 157) 1979 14.200 S und am 31.Oktober 1979 4.300 S angenommen. Eine Verurteilung zur Zahlung eines d... mehr lesen...
Norm: StPO §45a Abs1StPO §286
Rechtssatz: Gemäß § 286 StPO muß der Angeklagte im Gerichtstag vor dem Obersten Gerichtshof einen Verteidiger haben. Darnach muß entweder ein Rechtsanwalt oder ein Verteidiger in Strafsachen einschreiten. Die Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung hat gemäß § 45 a Abs 1 StPO nur für die Verteidigung vor dem Schöffengericht Bedeutung. (Ausführungen nur im Akt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 9. Oktober 1954 geborenen beschäftigungslosen György B und den am 8. Juni 1946 geborenen arbeitslosen Harald Anton A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 130 StGB schuldig und verurteilte sie zu Freiheitsstrafen. Den Schuldspruch und den Ausspruch über die Gewerbsmäßigkeit bekämpft der Angeklagte B mit einer auf die Z 4, 5 und 10 des § 281 Abs. 1 StP... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Jänner 1946 geborene Kaufmann Reinhard A wurde des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und 13 (im Urteil irrig § 15) FinStrG. (A I und II), des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. (B), ferner des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Z. 1 StGB (C), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 2, 224 StGB (D) und des Vergehens der versuchten Täusch... mehr lesen...
Norm: StPO §286StPO §296
Rechtssatz: Einschränkung der Entscheidung auf die Nichtigkeitsbeschwerde infolge Abwesenheit sowohl des (in Haft befindlichen) Angeklagten als auch des ordnungsgemäß geladenen Verteidigers vom Gerichtstag. Entscheidungstexte 13 Os 185/81 Entscheidungstext OGH 15.04.1982 13 Os 185/81 Veröff: EvBl 1982/181 S 578 13... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Oktober 1958 geborene, beschäftigungslose Helmut Otto A wurde auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143, zweitem Fall, StGB und des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Die Zusatzfrage nach seiner Zurechnungsunfähigkeit zur Zeit des Raubs wurde von den Geschwornen einstimmig verneint, die Eventualfrage nach dem Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A, Wilhelm B und Franz C auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Deliktsfall, StGB. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie einzig gestellte Hauptfrage, ob die genannten drei Angeklagten schuldig seien, 'am 24.April 1981 in Gesellschaft als Beteiligte mit den abgesondert verfolgten Jugendlichen Karl D und Erika... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 9. August 1952 geborene Hilfsarbeiter Anton B des - in der Erscheinungsform eines sonstigen Tatbeitrages gemäß § 12 dritter Fall StGB begangenen - Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, im Jahre 1980 in Innsbruck zu den Taten der (hiefür rechtskräftig abgeurteilten Mit-)Angeklagten Michael C und Peter A sowie unbekannter Personen, welche vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Such... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Februar 1923 geborene beschäftigungslose Kunce Nikolov A und der am 7.Juli 1939 geborene Altwarenhändler Helmuth B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2, Abs 3 erster und dritter Fall, StGB. schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichtes erbeuteten die abgesondert verfolgten Ognyan C und Nikolai Ivanov D bei einem Einbruch in die Villa des Dkfm. Wilhelm E in Wien Bilder, Miniaturen und Wan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Dezember 1959 geborene Hilfsarbeiter Tichomir A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 und 106 Abs. 1 Z. 6 (richtig: Z. 1) StGB. sowie des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12, 15 und 288 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, Ende Februar 1980 in Bregenz 1. Sibylle B durch die Ankündigung, falls sie bei ihrer zeugenschaftlichen Einve... mehr lesen...
Norm: StPO §286StPO §427 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Vorladung zum Gerichtstag irrig an den seinerzeit beigegebenen Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO, dessen Auftrag bereits gemäß § 44 Abs 2, 2.Satz, StPO erloschen war, statt an den Wahlverteidiger gerichtet und der Gerichtstag sohin faktisch in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt, so kann gegen das darin gefällte Urteil des OGH in Analogie zu § 427 Abs 3 StPO ein - innerhalb der dort festge... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2.Februar 1944 geborene Hilfsarbeiter Ali A und der am 3.Jänner 1952 geborene Hilfsarbeiter Mahmut A - beide türkische Staatsangehörige - des versuchten Verbrechens wider die Volksgesundheit nach §§ 15 StGB., 6 Abs. 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt, weil sie in Wien als Mittäter in der Zeit zwischen Anfang April 1979 und 11.April 1979 versuchten, vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen in Verkehr ... mehr lesen...
Norm: StPO §286
Rechtssatz: Die achttägige Frist trifft nur den Fall, daß der Angeklagte zum Erscheinen vorgeladen, nicht jenen Fall des Abs 2 des § 286 StPO, in dem der Angeklagte bloß vom Gerichtstag in Kenntnis gesetzt wird. Entscheidungstexte 10 Os 53/79 Entscheidungstext OGH 09.05.1979 10 Os 53/79 Veröff: EvBl 1979/232 S 612 = JBl 1980,106 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3StPO §285StPO §286
Rechtssatz: Bei behaupteter Abweichung des schriftlichen von mündlich verkündeten Urteil Erhebungen nach § 285 f StPO möglich. Entscheidungstexte 11 Os 183/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 11 Os 183/78 11 Os 74/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 11 Os 74/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1955 geborene Hilfsarbeiter Konrad A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. April 1977 in Vorchdorf a) durch die gegenüber dem Gendarmeriebeamten Bruno B abgegebene öußerung: 'Dir leg ich eine auf, mit dir werd ich abrechnen', b) durch die gegenüber den Gendarmeriebeamten Bruno B und Franz E abgegebene öußerung: 'Den Posten, das Häusl, zünd... mehr lesen...
Norm: StPO §286
Rechtssatz: Bezieht sich auf den Verteidiger. Entscheidungstexte 10 Os 204/77 Entscheidungstext OGH 08.02.1978 10 Os 204/77 10 Os 53/79 Entscheidungstext OGH 09.05.1979 10 Os 53/79 Ähnlich; Beisatz: Insbesonders im Falle des § 286 Abs 3 StPO. (T1) Veröff: EvBl 1979/232 S 612 = JBl 1980,106 ... mehr lesen...
Norm: StPO §232 Abs4StPO §256StPO §280StPO §286StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Einschränkung des Rechtsmittel-Verfahrens in analoger Anwendung des §§ 232 Abs 4 und 256 Abs 2 StPO auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, wenn diesem die Ladung zum Gerichtstag nicht zugestellt werden konnte. Nach Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde wurde der Akt dem Erstgericht mit dem Auftrag übermittelt, nach erfolgreicher Ausforschung des Aufenthaltsortes ... mehr lesen...
Norm: StPO §58StPO §285eStPO §286StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 285 e StPO Folge, so überläßt er die Entscheidung über die hinsichtlich eines Mitangeklagten, der keine Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hat, vorliegende Berufung dem hiefür zuständigen OLG. Entscheidungstexte 9 Os 37/74 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: RAO §11 Abs2StPO §79 Abs3StPO §274StPO §286
Rechtssatz: Eine im Zeitpunkt der Zustellung der Vorladung zum Gerichtstag zur Verhandlung über eine Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten an den in diesem Zeitpunkt noch zur Entgegenahme der Vorladung legitimierten und verpflichteten Verteidiger rechtswirksam erfolgte Vorladung wird durch eine erst später dem OGH mitgeteilte Auflösung des Vollmachtsverhältnisses nicht berührt. ... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs3StPO §274StPO §285dStPO §286
Rechtssatz: Der § 274 StPO (Vertagung des Gerichtstages wegen Beeinträchtigung der Verteidigung des Angeklagten infolge Nichterscheinens seines Verteidigers) findet jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Sinne des § 285 d StPO schon bei einer nichtöffentlichen Beratung hätte zurückgewiesen werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...