Norm
StPO §232 Abs4Rechtssatz
Einschränkung des Rechtsmittel-Verfahrens in analoger Anwendung des §§ 232 Abs 4 und 256 Abs 2 StPO auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, wenn diesem die Ladung zum Gerichtstag nicht zugestellt werden konnte. Nach Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde wurde der Akt dem Erstgericht mit dem Auftrag übermittelt, nach erfolgreicher Ausforschung des Aufenthaltsortes des angeklagten die Akten dem OLG zur Entscheidung über die Berufung gemäß § 280 StPO vorzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098901Dokumentnummer
JJR_19761001_OGH0002_0110OS00135_7600000_002