Norm
StPO §79 Abs3Rechtssatz
Der § 274 StPO (Vertagung des Gerichtstages wegen Beeinträchtigung der Verteidigung des Angeklagten infolge Nichterscheinens seines Verteidigers) findet jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Sinne des § 285 d StPO schon bei einer nichtöffentlichen Beratung hätte zurückgewiesen werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097336Dokumentnummer
JJR_19720420_OGH0002_0120OS00013_7200000_002