RS OGH 1972/4/20 12Os13/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1972
beobachten
merken

Norm

RAO §11 Abs2
StPO §79 Abs3
StPO §274
StPO §286

Rechtssatz

Eine im Zeitpunkt der Zustellung der Vorladung zum Gerichtstag zur Verhandlung über eine Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten an den in diesem Zeitpunkt noch zur Entgegenahme der Vorladung legitimierten und verpflichteten Verteidiger rechtswirksam erfolgte Vorladung wird durch eine erst später dem OGH mitgeteilte Auflösung des Vollmachtsverhältnisses nicht berührt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 13/72
    Entscheidungstext OGH 20.04.1972 12 Os 13/72
    Veröff: RZ 1972,205

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0071952

Dokumentnummer

JJR_19720420_OGH0002_0120OS00013_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten