Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin S***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), nämlich einer paranoiden Schizophrenie verbunden mit einer Störung durch multiplen Substanzgebrauch, der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Florian Clemens K***** dadurch, dass er eine halbvolle Weinflasche mit abgebrochenem F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält, wurde Johann F***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2./) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (3./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter und Teilfreisprüche enthält, wurde der am 26. Mai 1984 geborene Dieter F***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 vierter Fall und 15 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rec... mehr lesen...
Gründe: Luigiano Marcell Renato B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB (A/Ia 1-96), teils begangen in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB (B), schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 (Abs 1) StGB nach § 147 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Jahren verurteilt. Gemäß § 21 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Dominik F***** (A) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie (B) des Vergehens (der Vergehen) nach § 27 Abs 1 (erster, zweiter und sechster Fall SMG) schuldig erkannt. Danach hat er, soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung, (zu A) ab Mai 2004 bis zum 20. September 2004 (siehe US 6) im Großraum Imst, in Innsbruck, Mieming und an anderen Orten teilweise als Alleintäter,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (I 1), des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall StGB (I 2), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 [erster Fall] StGB (I 3), des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB (II) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (II... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Schuldsprüche anderer Angeklagter und rechtskräftige Freisprüche der Angeklagten Wolfgang Mü***** (zur Gänze) sowie Johann S***** und eines anderen Angeklagten (je in Ansehung eines Teils der Anklagevorwürfe) enthaltenden Urteil wurden folgende Angeklagte nachstehender strafbarer Handlungen schuldig erkannt: Ing. Karl P***** zu I.A., I.B., I.C. und (richtig:) II.A. des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz G***** (richtig:) der Verbrechen nach § 31 Abs 2 zweiter und vierter Fall SMG (A) sowie der Vergehen nach §§ 27 Abs 1 (B) und 30 Abs 1 SMG (C) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz G***** (richtig:) der Verbrechen nach Paragraph 31, Absatz 2, zweiter und vierter Fall SMG (A) sowie der Vergehen nach Paragraphen 27, Absatz eins, (B) und 30 Absatz eins, SMG (C) schuldig erkannt. Danach hat er i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Walter W***** und Vadis Konadu A***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Walter W***** und Vadis Konadu A***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach haben sie am 25. September 2003 im bewussten und gewollten Zusammenwirken a... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §285StPO §290 Abs1StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Macht der Angeklagte keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO geltend, bedarf diese keiner amtswegigen Wahrnehmung nach § 290 Abs 1 StPO, wenn zu dessen Vorteil auch die Berufung ergriffen wurde und steht einer Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde nicht entgegen. In diesem Fall hat der Gerichtshof zweiter Instanz bei seinem Sanktionsausspruch die vorliegende N... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch in Rechtskraft erwachsene, überwiegend andere Angeklagte betreffende Schuld- und Freisprüche enthält - wurde der am 21. Jänner 1985 geborene Danijel P***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (vierter Fall), Abs 3 erster Fall SMG und des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil - das auch in Rechtskraft erwachsene, überwiegend andere Angeklagte betreffende Schuld- und Freispr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das neben dem unbekämpft gebliebenen Schuldspruch einer weiteren Angeklagten in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält - wurden Franz H***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen, vgl 13 Os 10/03) nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall, Abs 4 Z 3 SMG, zum Teil als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (I) 1), II)), des Verbrechens der schweren Nötigung als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 105 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Christian W***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (A 1 und 2; B 1 bis 3) schuldig erkannt. Danach hat er in St. Pölten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Nachgenannte durch Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, sohin durch Täuschung über Tatsachen, zu Handlungen verleitet, die diese bzw deren Unternehmen am Vermögen schädigten, und zwar Christian W***** wurde des Verbrechens des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland G***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 2001 in Pretalsattel außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versuchte, indem er Ina L***** von hinten packte, ihr die Hose und Unterhose herunterriss, sie auf den Beifahrersitz seines Autos zerrte, ihr den Tampon aus der Scheide riss und zwei Finger in diese ... mehr lesen...
Begründung: Rade St***** und Aleksandar I*****, jener teils als Bestimmungstäter nach § 12 (richtig:) zweiter Fall StGB (I/B/4), wurden (weil § 28 Abs 2 SMG in Hinsicht auf Ein- und Ausfuhr [zweiter und dritter Fall] einerseits sowie In-Verkehr-Setzen [vierter Fall] andererseits ein kumulatives Mischdelikt darstellt, richtig:) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (I/A) sowie nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (I/B/1 bis 3 bzw I/C), S... mehr lesen...
Gründe: Peter K***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 5. Mai 1999, GZ 15 Vr 383/98-22, des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Peter K***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 5. Mai 1999, GZ 15 römisch fünf r 383/98-22, des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach P... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5StPO §285StPO §286
Rechtssatz: Wird in einer Nichtigkeitsbeschwerde behauptet, das Gericht habe entscheidende Verfahrensergebnisse mit Stillschweigen übergangen (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO), und ist dies nach dem Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls nicht überprüfbar, weil die Protokolle über das komplexe, durch Ausscheidung und Wiedereinbeziehung gekennzeichnete Verfahren gegen mehrere Beschuldigte nur unvollständig zu den A... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Kurt N***** behauptet in seiner Nichtigkeitsbeschwerde (ON 17/S 108), das Erstgericht habe in der Hauptverhandlung vom 30. Juni 1998 abgelegte Aussagen der Beschuldigten Barbara T***** und des Zeugen Erwin W*****, wonach "allgemein bekannt gewesen sei, wer zu den beschränkten Ausschreibungen eingeladen wurde", mit Stillschweigen übergangen (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO). Der Angeklagte Kurt N***** behauptet in seiner Nichtigkeitsbeschwerde (ON 17/S 108), das Erst... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 Vr 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 römisch fünf r 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweite... mehr lesen...
Norm: StPO §285 f
Rechtssatz: Weil § 285 Abs 1 StPO nur eine Ausführung der Beschwerdegründe vorsieht, sind zum aufklärenden Bericht des Gerichtshofes erster Instanz erstattete Stellungnahmen nur soweit beachtlich, als sie sich auf die von der Anorndung nach § 285f StPO betroffene Problematik beziehen. Entscheidungstexte 14 Os 161/97 Entscheidungstext OGH 24.03.1998 14 Os 161/97 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 285 StPO Verweisungen: Vgl Entscheidungen zu § 284 StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102491 Dokumentnummer JJR_19960913_OGH0002_000STP00285_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §285StPO §286
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof beauftragt das Erstgericht im Rahmen der Einholung tatsächlicher Aufklärung über die Richtigkeit des Hauptverhandlungsprotokolls, im Falle eine Berichtigung den Berichtigungsbeschluß an die Parteien zuzustellen. Entscheidungstexte 14 Os 44/96 Entscheidungstext OGH 14.05.1996 14 Os 44/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §285 d
Rechtssatz: Eine Anmeldung einer Schuldberufung berechtigt nicht zu der Schlußfolgerung, daß der Angeklagte nicht, wie es einer Schuldberufung entsprechen würde, die erstgerichtliche Beweiswürdigung anfechten, sondern einen der in § 281 Z 1 bis 11 StPO angeführten Nichtigkeitsgründe geltend machen wollte. Entscheidungstexte 15 Os 142/95 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5aStPO §285
Rechtssatz: Auch eine Erweiterung der Tatsachenrüge ist unzulässig. Entscheidungstexte 15 Os 154/92 Entscheidungstext OGH 11.03.1993 15 Os 154/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0099731 Dokumentnummer JJR_19930311_OGH0002_0150OS00154_9200000_0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz I***** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Mai 1991 in Wien dadurch, daß er den am 23.Juli 1987 geborenen Rene D***** würgte, wobei er mehrfach schreiend äußerte, wenn ihm Susanna I***** kein Geld gebe, werde er alle umbringen, sohin mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, der Susanna I***** fremde bewegliche Sachen, nämlich 1.500 S B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Vladislav P***** gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Linz unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, 1. am 8.Jänner 1991 die Maria K***** mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt, indem er oftmals mit den Händen (und einem Hosenriemen) auf sie einschlug und ihr... mehr lesen...