Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.April 1952 geborene Fernsehtechniker Gerhard B***** (A) des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, (B) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB und (C, D) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinstrG schuldig erkannt. Als - allein bekämpfter - schwerer Betrug (A) liegt ihm zur Last, in Tulln als alleiniger Geschäftsführer der Firma B***** mit dem Vors... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 39 Jahre alten Eleonore P***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,30 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteilen ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Eleo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 31 Jahre alten Diane B***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 19,00 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Diane B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 31 Jahre alten Werner G***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Werne... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 24 Jahre alten Alexander W***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Ale... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.August 1969 geborene Günther G*** und der am 15. Jänner 1965 geborene Walter H*** wurden des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB, G*** überdies des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Dieses Urpeil bekämpfen sie jeweils mit gemeinsam ausgeführter Nichtigkeitsbeschwerde, die auf die Z 3, 5, 5 a ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3StPO §285StPO §364
Rechtssatz: Angesichts einer durch die Angleichung der Urteilsausfertigung an das verkündete Urteil erforderlich gewordenen Neuzustellung der Entscheidung und der rechtzeitigen Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde innerhalb der dadurch in Gang gesetzten (neuen) Rechtsmittelfrist (SSt 47/50) ist ein zuvor eingebrachter Wiedereinsetzungsantrag obsolet geworden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Die am 11.Februar 1958 geborene Astrid F*** wurde (zu I.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB und (zu II.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie - zusammengefaßt wiedergegeben - in insgesamt dreizehn Fällen durch die Vorgabe, im Auftrag der Firma T*** UNO-W***-GesmbH (T*** UNO) Werbespots zu verkaufen, die demnächst im Programm der genannten Gesellschaft iusgestrahlt würden, im Urteil namentl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben anderen Angeklagten der am 16.April 1952 geborene Stefan L*** des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG und § 15 StGB (I/A/2 und I/B/4), des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG (III/D), des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (IV) und des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB (V) schuldig erkannt und gemäß § 12 Abs 1 (gemeint: Abs 3 - vgl US 10) SGG unter ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1948 geborene österreichische Staatsbürger Josef R*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 erster Fall StGB (I), des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Fall StGB (II) und des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 StGB (III) schuldig erkannt. Nur die Schuldsprüche wegen des Verbrechens der Hehlerei (I 1 ... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c DevG... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a1StPO §285StPO §286
Rechtssatz: EGMR 19.12.1989, 9/1988/153/207 (Kamasinski gg Österreich) Es ist ein untrennbarer Bestandteil des "fairen Gehörs" in einem Strafverfahren, daß der Angeklagte die Möglichkeit hat, zu Beweisaufnahmen über strittige Tatsachen Stellung zu nehmen, selbst wenn sich die Tatsachen eher auf eine Verfahrensfrage (hier: gemäß § 285 f StPO erlangte tatsächliche Aufklärung über das Ausmaß von in der H... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.April 1957 geborene berufslose Türke Recep Kemalettin A*** wurde des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 12 Abs. 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG (I) sowie des Vergehens nach § 14 a SuchtgiftG (II) und des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg I. am 7.Juli 1988 ca. 6 kg Heroin aus Österreich auszuführen getrachtet, wobei die Tat mit Beziehung auf ein Suchtgift begangen wurde, dessen Meng... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. Der am 20.Dezember 1923 geborene Pensionist (und ehemaliger Geschäftsführer) Walter M*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 2. der am 10.August 1952 geborene Geschäftsführer Hans W*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 3. der am... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3StPO §285
Rechtssatz: Bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Angeklagter beginnt von der Zustellung einer verbesserten (angeglichenen oder berichtigten) Urteilsausfertigung an den Rechtsmittelwerber für diesen eine neue Ausführungsfrist (vgl Mayerhofer-Rieder 2.Auflage, Entscheidung 5 zu § 285 StPO) nur dann zu laufen, wenn sich die Verbesserung auch auf die gegen ihn ergangene Entscheidung bezieht, liegt doch dieser Ausleg... mehr lesen...
Gründe: Predrag S*** und Miroslav K*** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, zweiter und letzter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür zu Freiheitsstrafen verurteilt. Darnach haben sie am 6.Mai 1988 in Mödling im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Radmila S*** und Olga G*** (die deshalb rechtskräftig mitverurteilt wurden) als Mittäter die Irmgard W*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Norm: StPO §40 Abs2 AStPO §285StPO §364
Rechtssatz: Bei mehreren von verschiedenen Verteidigern eines Angeklagten ausgeführten Rechtsmitteln sind die späteren Ausführungen zurückzuweisen, weil das Gesetz nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung vorsieht. Dabei ist das tatsächliche Einlangen der Rechtsmittelschrift beim Erstgericht entscheidend. Mangels Versäumung einer Frist ist auch der auf ein (prozessual belangloses) behau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter U*** und Friederike U*** (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (erster Fall) StGB und (zu Punkt 2) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach haben sie in Hadersdorf am Kamp in der Zeit von 1980 bis 26.August 1985 vorsätzlich als Beteiligte nach § 12 StGB (gemeint: im bewußten und gewollten Zusammenwirken als unmittelb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.März 1946 geborene Peter F*** des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs 1 StGB (I) , des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 StGB (II) und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 Z 2 WaffenG (III) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, I. von Herbst 1981 bis April 1982 in Bad Wurzach-Truschwende (BRD) die österreichische Staatsangehörige Rosalia S*** in einem anderen Staat al... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a Z3
Rechtssatz: Unterläßt es der Verteidiger, nach Urteilszustellung eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen und unterschreibt er eine vom Angeklagte selbst verfaßte, vor Zustellung einer Urteilsausfertigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, so ist diese dem Rechtsmittelverfahren zugrundezulegen. Entscheidungstexte 15 Os 111/87 Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im Schuldspruch bekämpften Urteil - das auch einen unangefochtenen Freispruch enthält - wurde der Angeklagte Ulrich Aron H*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Lech fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert nachgenannten Personen mit dem Vorsatz, durch die Sachzueignung sich unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen, und zwar 1. nachts zum 6. (r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen (unbekämpft gebliebenen) Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde der 22-jährige Günther S*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Schwaz in der Zeit vom 20. September 1985 bis zum 10.Oktober 1985 in insgesamt sechs Fällen zum Nachteil verschiedener Geschäftsinhaber fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht überst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottlieb L***-T*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 18. Dezember 1985 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar ein Diktiergerät sowie weiteres verwertbares Diebsgut und Bargeld, Berechtigten der I***-W***-P***-Ges.m.b.H. durch Einbruch in deren Geschäftslokal mit dem Vorsatz wegzunehmen versuchte, sich durch die Sachzueignung unrech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Renate S*** und Ernst M*** des Vergehens der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu (unbedingten) Geldstrafen verurteilt. Darnach haben sie am 30.August 1984 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter den Peter S***, der das Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB begangen hatte, der Ver... mehr lesen...
Gründe: A. Allgemeines Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Dr. Franz Z*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB (Pkt. I) und des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. b DevG (Pkt. II) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, I. in der Zeit von 1978 bis März 1982 als Geschäftsführer der W*** A*** GesmbH Bestandteile des Vermögens dieser Gesellschaft beiseite geschafft und verheimlicht, nicht bestehende Verbindlichkeiten vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das in Ansehung des Drittangeklagten Gabor C in Rechtskraft erwachsen ist, wurden die Angeklagten Christian A und Wilfried B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Punkt 1) des Schuldspruches), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB (II/ 1/), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 (zweiter und dritter Fall) StGB (I... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Dipl.Ing. Dr.Ernst A und Johann B - des Verbrechens der zum Nachteil der "WOHNBAU K, gemeinnützige Baugenossenschaft (anfangs: BURGENLÄNDISCHE LÜM N, O und P), reg.Gen.m.b.H." (in der Folge abgekürzt: Q) begangenen, von Dipl.Ing. Dr. A zum Teil auch bloß versuchten (§ 15 StGB) Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB mit einem tatsächlich eingetretenen Gesamtschaden in der Höhe von rund 30,823.000 S, an dessen Herbeifüh... mehr lesen...