Norm: DSt 1872 §53StPO §285
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut sieht - ebenso wie die StPO im § 285 (vgl SSt XXVII/44) - nur ein Rechtsmittel der Beschwerde vor (§ 53 DSt), über welche Beschwerde von der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission zu entscheiden ist. Ergänzungen zu dieser Beschwerde und Erläuterungen hiezu sind nicht zulässig. Entscheidungstexte Bkd 35/65 Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §285
Rechtssatz: Es ist unzulässig, den Inhalt früherer Schriftsätze zum Inhalte der Nichtigkeitsbeschwerde zu machen, weil im Gesetze nur eine unmittelbare Ausführung von Rechtsmitteln vorgesehen ist. Entscheidungstexte 11 Os 197/63 Entscheidungstext OGH 04.02.1964 11 Os 197/63 Veröff: SSt XXXV/7 = RZ 1964,71 12 Os 51/69 Ents... mehr lesen...
Norm: StPO §285
Rechtssatz: Eine Bezugnahme auf den Inhalt einer früheren Nichtigkeitsbeschwerde ist im Gesetze nicht vorgesehen und daher unbeachtlich. Entscheidungstexte 9 Os 225/63 Entscheidungstext OGH 21.01.1964 9 Os 225/63 15 Os 42/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 15 Os 42/92 Vgl auch; Beisatz: Verweisungen auf a... mehr lesen...
Norm: StPO §47 CStPO §285StPO §286StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem § 296 Abs 3 letzter Satz StPO ist ein Privatbeteiligter nur dann zum Gerichtstag vorzuladen, wenn die Berufung eines dazu berechtigten Berufungswerbers (§ 283 Abs 3 StPO) gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche gerichtet ist. Liegt eine solche Berufung nicht vor, ist ein Privatbeteiligter zum Gerichtstag nicht vorzuladen, daher auch nicht als Privatbeteiligt... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §481
Rechtssatz: Ein einmal rechtswirksam einer Partei zugestellter Beschluß kann dieser nicht später noch einmal in einer für den Lauf von Rechtsmittelfristen oder die Ergreifung von Rechtsmitteln rechtlich erheblichen Weise zugestellt werden. Entscheidungstexte 11 Os 56/63 Entscheidungstext OGH 28.02.1963 11 Os 56/63 Veröff: SSt XXXIV/11 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §34 AStPO §45 Abs2StPO §271StPO §285
Rechtssatz: Dem Verteidiger steht kein Recht auf Akteneinsicht in das Croquis der Generalprokuratur zu (vgl auch 5 Os 878/55 = RZ 1956,27). Entscheidungstexte 5 Os 658/56 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 5 Os 658/56 7 Os 294/60 Entscheidungstext OGH 27.10.1961 7 O... mehr lesen...
Norm: StPO §285
Rechtssatz: Die Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde kann rechtswirksam auch schon vor Urteilszustellung - allerdings erst nach Urteilsverkündung - aber immer nur einmal erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 189/56 Entscheidungstext OGH 23.08.1956 5 Os 189/56 Veröff: RZ 1956 H12,170 9 Os 111/62 Entscheidungstext OGH 05.0... mehr lesen...
Norm: StPO §285
Rechtssatz: Auf eine "Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde" kann nicht Bedacht genommen werden, da das Gesetz nur die Einbringung einer Ausführung der Beschwerdegründe vorsieht und eine ratenweise Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, obgleich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, unzulässig ist. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jed... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a
Rechtssatz: Die Verweisung auf die in den Nichtigkeitsbeschwerden der Mitangeklagten enthaltene Ausführung der Nichtigkeitsgründe ist (auch wenn Abschriften dieser Beschwerden beigelegt werden) unzulässig. Entscheidungstexte 5 Os 1128/54 Entscheidungstext OGH 22.06.1956 5 Os 1128/54 Veröff: SSt XXVII/38 8 Os 138/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Ist dem Rechtsmittelwerber im Zeitpunkt der Anmeldung des Rechtsmittels bereits eine Urteilsabschrift zugestellt, so kann die Frist zur Ausführung des Rechtsmittels nicht durch einen Antrag auf neuerliche Zustellung einer Urteilsabschrift an den Verteidiger verlängert werden. Die achttägige Frist zur Ausführung des Rechtsmittels läuft in einem solchen Falle vom Tage der Anmeldung (SSt VIII/134, JME vom ... mehr lesen...
Norm: StPO §285
Rechtssatz: Die bloß ziffernmäßige Anführung der Nichtigkeitsgründe ersetzt nicht die Ausführung. Entscheidungstexte 2 Os 574/47 Entscheidungstext OGH 09.08.1947 2 Os 574/47 Veröff: ÖJZ 1947,455 10 Os 203/67 Entscheidungstext OGH 27.11.1967 10 Os 203/67 12 Os 198/68 ... mehr lesen...
Norm: StPO §81StPO §285StPO §294
Rechtssatz: Wird eine Rechtsmittelanmeldung gemäß dem § 81 StPO beim Gerichte des Zustellungsortes zu Protokoll gegeben, so ist der Tag, an dem die Protokollerklärung erfolgte, der Tag der Anmeldung im Sinne des §§ 285 und 294 StPO. Entscheidungstexte 4 Os 186/34 Entscheidungstext OGH 03.05.1934 4 Os 186/34 Veröff: SSt XIV/45 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285
Rechtssatz: Berechnung der Frist zur Ausführung eines Rechtsmittels im Falle eines Abwesenheitsurteiles. Entscheidungstexte 5 Os 808/28 Entscheidungstext OGH 30.10.1928 5 Os 808/28 Veröff: SSt VIII/134 13 Os 34/72 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 13 Os 34/72 Beisatz: Ist die Urteilsabschrift dem Angeklagten... mehr lesen...