Norm: StPO §281 Z8 Cc
Rechtssatz: Eine Anklage wegen Diebstahles und Veruntreuung rechtfertigt nicht einen Schuldspruch wegen § 26 WaffG. Entscheidungstexte 2 Os 888/47 Entscheidungstext OGH 19.12.1947 2 Os 888/47 Veröff: SSt XIX/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0099657 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z8 Cc
Rechtssatz: Eine Anklage wegen Diebstahles und Veruntreuung rechtfertigt nicht einen Schuldspruch wegen § 26 WaffG. Entscheidungstexte 2 Os 888/47 Entscheidungstext OGH 19.12.1947 2 Os 888/47 Veröff: SSt XIX/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0099657 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z8 Cc
Rechtssatz: Wenn die Anklage wegen Diebstahls erhoben, der Angeklagte jedoch wegen Diebstahlsteilnehmung verurteilt wurde, liegt keine Überschreitung der Anklage vor. Entscheidungstexte 3 Os 485/47 Entscheidungstext OGH 11.11.1947 3 Os 485/47 Veröff: SSt XIX/68 13 Os 62/72 Entscheidungstext OGH 20.06.1972 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z8 Cc
Rechtssatz: Wenn die Anklage wegen Diebstahls erhoben, der Angeklagte jedoch wegen Diebstahlsteilnehmung verurteilt wurde, liegt keine Überschreitung der Anklage vor. Entscheidungstexte 3 Os 485/47 Entscheidungstext OGH 11.11.1947 3 Os 485/47 Veröff: SSt XIX/68 13 Os 62/72 Entscheidungstext OGH 20.06.1972 ... mehr lesen...
Norm: PresseG §42StPO §281 Z10 B
Rechtssatz: Im selbständigen Verfallsverfahren nach dem § 42 PresseG läßt sich der Ausspruch des Gerichtes, welche strafbare Handlung durch den Inhalt eines Druckwerkes begründet wird mit dem Nichtigkeitsgrunde des § 281 Z 10 StPO nicht bekämpfen. Entscheidungstexte 5 Os 59/38 Entscheidungstext OGH 28.01.1938 5 Os 59/38 Veröff: SSt XVIII/9 ... mehr lesen...
Norm: PresseG §42StPO §281 Z10 B
Rechtssatz: Im selbständigen Verfallsverfahren nach dem § 42 PresseG läßt sich der Ausspruch des Gerichtes, welche strafbare Handlung durch den Inhalt eines Druckwerkes begründet wird mit dem Nichtigkeitsgrunde des § 281 Z 10 StPO nicht bekämpfen. Entscheidungstexte 5 Os 59/38 Entscheidungstext OGH 28.01.1938 5 Os 59/38 Veröff: SSt XVIII/9 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §152StPO §281 Z11 CStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Der Ausspruch über den Verfall der Eingriffsgegenstände und die Unbrauchbarmachung der Hilfsmittel im Sinne des § 101 PatG sowie die Unterlassung eines solchen Ausspruches sind nicht mit Berufung, sondern mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO zu rügen. Hat der Privatankläger im Falle eines Freispruches von der Anklage wegen des Vergehens nach den §§ 95 und 97 PatG die Geltend... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §152StPO §281 Z11 CStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Der Ausspruch über den Verfall der Eingriffsgegenstände und die Unbrauchbarmachung der Hilfsmittel im Sinne des § 101 PatG sowie die Unterlassung eines solchen Ausspruches sind nicht mit Berufung, sondern mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO zu rügen. Hat der Privatankläger im Falle eines Freispruches von der Anklage wegen des Vergehens nach den §§ 95 und 97 PatG die Geltend... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Z4
Rechtssatz: In den Fällen, wo nach der Strafprozeßordnung die Zuziehung eines Verteidigers zur Hauptverhandlung notwendig ist, ist das Gericht verpflichtet, über Anträge des Verteidigers selbst dann zu entscheiden, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung erklärt hat, er ziehe diese zurück. Entscheidungstexte 4 Os 462/37 Entscheidungstext OGH 07.05.... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Z4
Rechtssatz: In den Fällen, wo nach der Strafprozeßordnung die Zuziehung eines Verteidigers zur Hauptverhandlung notwendig ist, ist das Gericht verpflichtet, über Anträge des Verteidigers selbst dann zu entscheiden, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung erklärt hat, er ziehe diese zurück. Entscheidungstexte 4 Os 462/37 Entscheidungstext OGH 07.05.... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Z11 B
Rechtssatz: Hat der Richter es unterlassen, die Ersatzfreiheitsstrafe, die an Stelle der Geldstrafe eintreten soll, auszusprechen, so begründet dies Nichtigkeit des Urteils nach dem § 281 Z 11 StPO. Die Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes gereicht dem Angeklagten zum Nachteile. Entscheidungstexte 4 Os 1014/36 Entscheidungstext OGH 22.12.1936 4 Os 1014/3... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Hat das Urteil die Annahme des eintätigen Zusammentreffens zweier strafbarer Handlungen abgelehnt und den Angeklagten nur einer strafbaren Handlung schuldig erkannt, so ist die Anfechtung des Urteiles, die sich gegen die bezeichnete Ablehnung wendet, nicht auf den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 7 oder 10 StPO, sondern auf den des § 281 9 lit a StPO zu stützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Hat das Urteil die Annahme des eintätigen Zusammentreffens zweier strafbarer Handlungen abgelehnt und den Angeklagten nur einer strafbaren Handlung schuldig erkannt, so ist die Anfechtung des Urteiles, die sich gegen die bezeichnete Ablehnung wendet, nicht auf den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 7 oder 10 StPO, sondern auf den des § 281 9 lit a StPO zu stützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Nichtigkeit nach dem § 281 Z 4 StPO wird dadurch nicht begründet, daß die Ablehnung eines Richters in der Hauptverhandlung nicht zugelassen wird oder ein Zwischenerkenntnis über eine solche Ablehnung unterbleibt. Entscheidungstexte 4 Os 213/32 Entscheidungstext OGH 10.05.1932 4 Os 213/32 Veröff: SSt XII/47 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Nichtigkeit nach dem § 281 Z 4 StPO wird dadurch nicht begründet, daß die Ablehnung eines Richters in der Hauptverhandlung nicht zugelassen wird oder ein Zwischenerkenntnis über eine solche Ablehnung unterbleibt. Entscheidungstexte 4 Os 213/32 Entscheidungstext OGH 10.05.1932 4 Os 213/32 Veröff: SSt XII/47 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4TilgG §3
Rechtssatz: Daß eine Verurteilung getilgt ist, hindert nicht, den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zur Wahrheitsforschung bei Feststellung eines anderen strafbaren Tatbestandes heranzuziehen. Entscheidungstexte 5 Os 107/32 Entscheidungstext OGH 17.02.1932 5 Os 107/32 Veröff: SSt XII/18 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4TilgG §3
Rechtssatz: Daß eine Verurteilung getilgt ist, hindert nicht, den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zur Wahrheitsforschung bei Feststellung eines anderen strafbaren Tatbestandes heranzuziehen. Entscheidungstexte 5 Os 107/32 Entscheidungstext OGH 17.02.1932 5 Os 107/32 Veröff: SSt XII/18 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf Vertagung der Verhandlung zwecks Vorbereitung des Verteidigers kann unter Umständen den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO begründen. Entscheidungstexte 4 Os 449/31 Entscheidungstext OGH 04.12.1931 4 Os 449/31 Veröff: SSt XI/88 12 Os 96/69 Entscheidungstext OGH 18... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf Vertagung der Verhandlung zwecks Vorbereitung des Verteidigers kann unter Umständen den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO begründen. Entscheidungstexte 4 Os 449/31 Entscheidungstext OGH 04.12.1931 4 Os 449/31 Veröff: SSt XI/88 12 Os 96/69 Entscheidungstext OGH 18... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO kann auch aus der Ablehnung des in der Hauptverhandlung vom Angeklagten gestellten Antrages auf Bestellung eines Armenverteidigers abgeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 480/30 Entscheidungstext OGH 18.11.1930 4 Ob 480/30 Veröff: X/88 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO kann auch aus der Ablehnung des in der Hauptverhandlung vom Angeklagten gestellten Antrages auf Bestellung eines Armenverteidigers abgeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 480/30 Entscheidungstext OGH 18.11.1930 4 Ob 480/30 Veröff: X/88 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z6
Rechtssatz: Der Privatankläger ist zur Geltedmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Z 6 StPO nicht berechtigt. Entscheidungstexte 5 Os 1047/29 Entscheidungstext OGH 20.11.1929 5 Os 1047/29 Veröff: SSt IX/103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0099638 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z6
Rechtssatz: Der Privatankläger ist zur Geltedmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Z 6 StPO nicht berechtigt. Entscheidungstexte 5 Os 1047/29 Entscheidungstext OGH 20.11.1929 5 Os 1047/29 Veröff: SSt IX/103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0099638 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9 litbStPO §358
Rechtssatz: Zur Frage der Überprüfbarkeit eines Wiederaufnahmsbeschlusses im Nichtigkeitsverfahren. Entscheidungstexte 5 Os 1065/28 Entscheidungstext OGH 26.06.1929 5 Os 1065/28 Veröff: SSt IX/63 9 Os 167/65 Entscheidungstext OGH 13.10.1966 9 Os 167/65 9 Os 16... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9 litbStPO §358
Rechtssatz: Zur Frage der Überprüfbarkeit eines Wiederaufnahmsbeschlusses im Nichtigkeitsverfahren. Entscheidungstexte 5 Os 1065/28 Entscheidungstext OGH 26.06.1929 5 Os 1065/28 Veröff: SSt IX/63 9 Os 167/65 Entscheidungstext OGH 13.10.1966 9 Os 167/65 9 Os 16... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Abweisung eines Beweisantrages "wegen Unerheblichkeit". Entscheidungstexte 5 Os 617/28 Entscheidungstext OGH 03.10.1928 5 Os 617/28 Veröff: SSt VIII/120 12 Os 42/69 Entscheidungstext OGH 19.03.1969 12 Os 42/69 12 Os 3/69 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Abweisung eines Beweisantrages "wegen Unerheblichkeit". Entscheidungstexte 5 Os 617/28 Entscheidungstext OGH 03.10.1928 5 Os 617/28 Veröff: SSt VIII/120 12 Os 42/69 Entscheidungstext OGH 19.03.1969 12 Os 42/69 12 Os 3/69 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §263 CStPO §281 Z7
Rechtssatz: Möglichkeit der Anfechtung der rechtswidrigen Unterlassung des Ausspruches des Verfolgungsvorbehaltes im Urteil mit dem Nichtigkeitsgrunde des § 281 Z 7 StPO. Entscheidungstexte Os 1136/27 Entscheidungstext OGH 17.10.1927 Os 1136/27 Veröff: SSt 7/92 11 Os 191/71 Entscheidungstext OGH 15.11... mehr lesen...
Norm: StPO §263 CStPO §281 Z7
Rechtssatz: Möglichkeit der Anfechtung der rechtswidrigen Unterlassung des Ausspruches des Verfolgungsvorbehaltes im Urteil mit dem Nichtigkeitsgrunde des § 281 Z 7 StPO. Entscheidungstexte Os 1136/27 Entscheidungstext OGH 17.10.1927 Os 1136/27 Veröff: SSt 7/92 11 Os 191/71 Entscheidungstext OGH 15.11... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Z11 B
Rechtssatz: Es begründet Nichtigkeit des Urteils nach § 281 Z 11 (§ 344 Z 12) StPO, wenn der Ausspruch des Urteils darüber, welche Strafe der vom Urteile richtig angewendete Strafsatz bestimmt, rechtsirrig ist. Entscheidungstexte Os 528/27 Entscheidungstext OGH 27.06.1927 Os 528/27 Veröff: SSt VII/64 European C... mehr lesen...