RS OGH 1938/1/28 5Os59/38, 10Os21/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1938
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Norm

PresseG §42
StPO §281 Z10 B

Rechtssatz

Im selbständigen Verfallsverfahren nach dem § 42 PresseG läßt sich der Ausspruch des Gerichtes, welche strafbare Handlung durch den Inhalt eines Druckwerkes begründet wird mit dem Nichtigkeitsgrunde des § 281 Z 10 StPO nicht bekämpfen.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 59/38
    Entscheidungstext OGH 28.01.1938 5 Os 59/38
    Veröff: SSt XVIII/9
  • 10 Os 21/73
    Entscheidungstext OGH 03.04.1973 10 Os 21/73
    Gegenteilig; Beisatz: Die unrichtige rechtliche Beurteilung eines in einem beschlagnahmten Druckwerk enthaltenen (inkriminierten) Artikels oder einer darin veröffentlichen (inkriminierten) Abbildung kann auch dann angefochten werden, wenn diese Anfechtung keinen Einfluß auf die Gesetzmäßigkeit des betreffenden Verfallsausspruches hat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0072304

Dokumentnummer

JJR_19380128_OGH0002_0050OS00059_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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