Norm
StPO §281 Abs3Rechtssatz
Ein Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung des Gerichtes über den Antrag ist wirkungslos. Denn er kann nicht fundiert erklärt werden, solange der Beschwerdeführer die für die Entscheidung des Schwurgerichtshofes maßgeblichen Gründe, die erst mit der Verkündung bekannt gegeben werden, nicht kennt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117318Dokumentnummer
JJR_20030129_OGH0002_0130OS00116_0200000_001