RS OGH 2003/1/29 13Os116/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2003
beobachten
merken

Norm

StPO §281 Abs3
StPO §345 Abs4

Rechtssatz

Ein Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung des Gerichtes über den Antrag ist wirkungslos. Denn er kann nicht fundiert erklärt werden, solange der Beschwerdeführer die für die Entscheidung des Schwurgerichtshofes maßgeblichen Gründe, die erst mit der Verkündung bekannt gegeben werden, nicht kennt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117318

Dokumentnummer

JJR_20030129_OGH0002_0130OS00116_0200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten