Norm: StPO §6 Abs2StPO §56 Abs1StPO §61 Abs2StPO §268Geo §152 Abs3
Rechtssatz: Die Belehrung über die dem Angeklagten zustehenden Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil hat gemäß § 268 letzter Satz StPO grundsätzlich mündlich - im Fall des § 56 Abs 1 StPO samt Übersetzung - im Anschluss an die Urteilsverkündung zu erfolgen. Davon umfasst sind nicht nur die in Bezug auf die Anmeldung, sondern auch auf die Ausführung der in Frage kommend... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1StPO §268
Rechtssatz: Eine Nachholung von Auslassungen während der Urteilsverkündung ist (auch im bezirksgerichtlichen Verfahren) zulässig. Entscheidungstexte 17 Os 12/18w Entscheidungstext OGH 11.09.2018 17 Os 12/18w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132237 Im RI... mehr lesen...
Gründe: Stefan K***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 12. Jänner 2011 anklagekonform des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 3 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt (ON 67). Er hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet (ON 67 S 19). Im Anschluss... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 214 U 126/09h des Bezirksgerichts Graz-Ost erklärte sich der am 17. September 1993 geborene jugendliche Angeklagte Matthias S***** nach Belehrung und einer „Umfrage“ am 30. November 2009 in der gegen ihn wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB geführten Hauptverhandlung bereit, innerhalb einer Frist von sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von vierzig Stunden zu erbringen, und zahlte unter einem die mit 50 Euro bestimmten Kosten. Darau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Vitaliano C***** sowie (überflüssig auch die rechtlichen Kategorien anführende - vgl Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1) Freisprüche beider Angeklagter von Vorwürfen gleichartiger Delinquenz enthält, wurde Gisela S***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1, Abs 2, 129 Z 2, 130 dritter und vierter Fall, 15 StGB und der Entfremdung unbarer Zahlun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang (zum ersten: 12 Os 21/06i) Karl Othmar H***** und Karl Peter H***** (dieser auch als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (1/a - c) sowie Matvei Hu***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach §§ 11 dritter Fall, 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG (2/a, b) und mehrerer Verg... mehr lesen...
Norm: StPO §268
Rechtssatz: Die nach Urteilsverkündung einem Angeklagten zu erteilende Rechtsmittelbelehrung hat nicht nur die Aufklärung darüber zu umfassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, das Urteil mit Rechtsmitteln zu bekämpfen, sondern unter anderem auch die Belehrung über die dreitägige Frist (einschließlich der Nennung des letzten Tages derselben), binnen der die Rechtsmittel bei sonstigem Ausschluss anzumelden sind. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 27. August 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Falmbigl als Schriftführer in der Strafsache gegen Johannes G***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss - der auch einige unbekämpfte Berichtigungen enthält - wies der Vorsitzende des Schöffengerichtes den rechtzeitigen Antrag des dazu legitimierten Angeklagten Malchaz A***** (ON 342, vgl § 271 Abs 7 zweiter und dritter Satz StPO) auf Berichtigung des Protokolls über die Hauptverhandlung vom 7. August 2007 (ON 318) „zurück", mit dem die Streichung der im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung stehenden Worte „... samt den wesentlichen Gründen" ... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Der Umfang der gemäß § 268 StPO vorzunehmenden Verkündung der
Gründe: eines Urteiles (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) ist - anders als der in § 260 Abs 1 Z 1 bis Z 3 StPO genannten Aussprüche - im Nichtigkeits- und Berufungsverfahren irrelevant. Selbst die Unterlassung der Darlegung der
Entscheidungsgründe: ist nach der Strafprozessordnung sanktionslos (WK-StPO § 268 Rz 8, 21, § 271 Rz 20, 45). ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 151 Hv 19/07g des Landesgerichtes für Strafsachen Wien sprach der Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung vom 15. März 2007 unter anderem aus, dass der Angeklagte Lamin S***** - abweichend von der wegen teilweise im Versuchsstadium verbliebener Verbrechen nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall SMG und § 15 StGB (I./1./ und I./2) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG (II./) erhobenen Anklage - zu I./1./ Vergehen n... mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag vom 3. Februar 2005 begehrte die Staatsanwaltschaft Wien beim Bezirksgericht Hernals zu AZ 39 U 597/03p (ehemals AZ 13 U 15/00f) die Bestrafung des Ljubisa P*****, geboren am 6. Jänner 1972, wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (ON 12). Die Vorladung zu der für den 24. Oktober 2005 anberaumten Hauptverhandlung, in der auf diesen Bestrafungsantrag (dessen Zustellung bereits am 9. Februar 2005 verfügt worden war; vgl S 3a) ... mehr lesen...
Gründe: Während in der Subsumtion im Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12. Jänner 2006, GZ 032 Hv 162/05h-44, dem Angeklagten zu Punkt IV./ die Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 angelastet wurden (US 6), ist sowohl dem Urteilstenor (US 4) als auch den bezüglichen Feststellungen (US 12) zu entnehmen, dass der Schöffensenat bei diesen Sachverhalten teils vollendete, teilweise aber im Stadium des Versuchs (§ 1... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §260 Abs1 Z3StPO §268StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Der wesentliche Inhalt eines Urteils (§ 260 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO) bestimmt sich nach seiner mündlichen Verkündung. Eine in diesem Kernbereich vom verkündeten Urteil abweichende schriftliche Urteilsausfertigung kann daher nicht Grundlage eines Rechtsmittelverfahrens sein. Derartige Abweichungen sind vom Rechtsmittelgericht vor seiner Entscheidung zum Anl... mehr lesen...
Begründung: In der am 28.September 1990 durchgeführten Hauptverhandlung verkündete der Vorsitzende des Schöffengerichtes das Urteil samt Entscheidungsgründen. Ohne die Angeklagten gemäß § 268 Abs. 1 StPO über die ihnen zustehenden Rechtsmittel zu belehren fragte der Vorsitzende sodann den Erstangeklagten L*****: "Was sagen Sie zum Urteil? Sind Sie damit einverstanden" (S 615/XXXIII). Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte der Erstangeklagte, auf Rechtsmittel zu verzichten ... mehr lesen...
Gründe: Die Trafikantin Theresia T***, ihr Ehemann Franz T*** und deren Schwiegersohn Josef S*** wurden des Verbrechens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1, zweiter Fall, und Abs 3 StGB. schuldig erkannt. Darnach haben sie im Frühjahr 1986 in Wiener Neustadt einverständlich ein Brieflos mit einer Gewinnsumme von 250.000 S, das durch Irrum in ihren Gewahrsam geraten war, mit dem Vorsatz, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern, unterschlagen, indem sie beschlossen, dieses Brieflos,... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270
Rechtssatz: Mit der Behauptung einer Abweichung der Urteilsausfertigung von der der mündlich verkündeten Entscheidung wird weder ein Begründungsmangel (Z 5) noch sonst ein gesetzlicher Nichtigkeitsgrund geltend gemacht, sondern eine Fehlerhaftigkeit der schriftlichen Urteilsausfertigung, die im Weg von deren Angleichung an das mündlich verkündete Urteil durch einen Beschluß des Vorsitzenden (§§ 268, 270 StPO) zu beheben... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die auf § 281 Abs 1 Z 4 und 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerhard E*** gegen das (auch andere Entscheidungen enthaltende) oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 und 15 StGB sowie des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §271StPO §284 AStPO §285b Abs2
Rechtssatz: Bei der Überprüfung der Rechtsmittelerklärung ist grundsätzlich vom - ungerügten oder erfolglos gerügten - Hauptverhandlungsprotokoll auszugehen. Hat der Angeklagte zwar keinen - nach herrschender Lehre und Praxis zulässigen - Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung des Hauptversammlungsprotokolls gestellt, wohl aber in einer auf § 285 Abs 2 StPO gestützten Beschwerde eine Rüge des -... mehr lesen...
Gründe: Beim Bezirksgericht Steyr waren zur gleichen Zeit Verfahren wegen Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB anhängig 1. zum AZ. 1 U 27/79 gegen den am 10.Mai 1945 in Steyr geborenen Reinhard A, wohnhaft in 4400 Steyr, Penselstraße 12, weil er laut Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Jugendamt) für seine ehelichen Kinder Peter A (geb. 11.Dezember 1967) und Reinhard A (geb. 7.Jänner 1970) in den Monaten Juni bis August 1977 und seit 1.De... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 18. September 1959 geborenen Elektrikergesellen Walter A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB schuldig, weil er im September 1980 in Gumpoldskirchen einen von dem abgesondert verfolgten Leopold B durch Einbruch gestohlenen Bargeldbetrag in nicht mehr 'festgestellter' (gemeint: feststellbarer), jedoch S 1.500,-- nicht übersteigender (nach den Entscheidungsgründen richtig: S 1.000,-- nicht err... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.November 1952 geborene beschäftigungslose Franz B und der am 9.Oktober 1962 geborene Manfred A, sein Halbbruder, der auf Rechtsmittel verzichtete, des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 21.September 1979 in Wien 'in Gesellschaft als Beteiligte' den Kellner Werner C durch gefährliche Drohung zur Ausfolgung von zwei Achtel Wein nötigten, und zwar Manfred A dadurch, daß er... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §268StPO §285a Z3StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Belehrungspflicht (hier: nach Zurückweisung eines Antrags des Angeklagten auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ausführung der angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) über die Möglichkeit, die Nichtigkeitsbeschwerde bei Gericht zu Protokoll zu geben (§ 285 a Z 3 StPO) und die Berufungsgründe auch ohne Verteidiger dem Gerichte mitzuteilen (§ 294 Abs 2 StPO). ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 13. Dezember 1977, GZ. 13 E Vr 579/77-13, wurde der am 12.November 1925 geborene Martin A auf Grund einer von Dr. Rupert B gegen ihn erhobenen Privatanklage des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt und nach (Par) §(28) 111 Abs. 2 StGB. zu einer Geldstrafe verurteilt. Gemäß § 29 Abs. 2 PresseG. wurde ihm auch die Bezahlung einer Geldbuße von 5.000 S an den Beleidigten Dr.B auferlegt, deren Höhe das ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §257StPO §260StPO §268StPO §270 Abs2 Z4StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das richtig und vollständig verkündete Urteil kann in den im § 270 Abs 3 StPO genannten Teilen nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden. Eine nach Verkündung erfolgte nachträgliche Ergänzung auf Grund ergänzender Beratung ist gemäß § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 25. April 1932 geborene Prokurist Kurt A der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG (Punkte A/I/ und II/ des Urteilssatzes) und der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (Punkt A/III/) und 2.) der am 3. September 1924 geborene Geschäftsführer Dr. Herbert B der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ein Widerspruch zwischen den Entscheidungsgründen des mündlich verkündeten und des schriftlich ausgefertigten Erkenntnisse kann nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 11 Os 100/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 11 Os 100/78 9 Os 109/80 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Jänner 1941 geborene Hilfsmaurer Josef A des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach dem § 206 Abs.1 (unrichtig: § 201 Abs.1) StGB sowie des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs.1 StGB schuldig erkannt, weil er mit der am 23.September 1967 geborenen, sohin unmündigen Andrea B zwischen Mai und September 1976 in Schwaz zweimal den außerehelichen Beischlaf unternahm und die Genannte mindestens zweimal u.a... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die
Entscheidungsgründe: müssen mündlich nicht notwendigerweise vollständig verkündet werden. Die Ausfertigung kann daher in diesem Teil um die allenfalls bei der Verkündung noch nicht bekannt gegebenen detaillierten
Entscheidungsgründe: erweitert werden. Entscheidungstexte 13 Os 84/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 13 Os 84/76 Ver... mehr lesen...