RS OGH 2008/10/21 11Os151/08b (11Os152/08z)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2008
beobachten
merken

Norm

StPO §268

Rechtssatz

Die nach Urteilsverkündung einem Angeklagten zu erteilende Rechtsmittelbelehrung hat nicht nur die Aufklärung darüber zu umfassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, das Urteil mit Rechtsmitteln zu bekämpfen, sondern unter anderem auch die Belehrung über die dreitägige Frist (einschließlich der Nennung des letzten Tages derselben), binnen der die Rechtsmittel bei sonstigem Ausschluss anzumelden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124108

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten