RS OGH 2018/9/11 17Os12/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.2018
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Norm

StPO §260 Abs1
StPO §268

Rechtssatz

Eine Nachholung von Auslassungen während der Urteilsverkündung ist (auch im bezirksgerichtlichen Verfahren) zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132237

Im RIS seit

31.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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