Norm: StPO §268
Rechtssatz: Der notwendige Inhalt des zu verkündenden Urteils ist für den Fall eines Schuldspruches im § 260 Abs 1 Z 1 bis 5 und Abs 2 StPO für den Fall eines Freispruchs im § 259 StPO bezeichnet. Entscheidungstexte 13 Os 84/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 13 Os 84/76 Veröff: SSt 47/50 = RZ 1976/124 S 224 Euro... mehr lesen...
Norm: StPO §239StPO §268
Rechtssatz: Urteilsverkündung und Rechtsmittelerklärungen der Parteien gehören zur Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 9 Os 36/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 9 Os 36/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098238 Dokumentnummer JJR_19760428_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §268StPO §285a Z3
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbelehrung gemäß § 268 StPO umfaßt auch die Formerfordernisse des § 285 a Z 3 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 28/75 Entscheidungstext OGH 21.05.1975 9 Os 28/75 Veröff: SSt 46/25 13 Os 95/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 95/80 Vgl auch; Beisatz: Sow... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270
Rechtssatz: Eine infolge eines Versehens vom mündlich verkündeten Urteil abweichende Urteilsausfertigung, die zwar bereits den Parteien zugestellt, aber noch nicht in Vollzug gesetzt wurde, kann auf Grund eines Senatsbeschlusses in sinngemäßer Anwendung des § 270 Abs 3 StPO richtig gestellt werden und die über Auftrag des OGH durch das Erstgericht von den Parteien wieder eingeholten unrichtigen Urteilsausfertigungen kön... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §41 Abs2StPO §268
Rechtssatz: Das Gericht ist nach Verkündung eines verurteilenden Erkenntnisses verpflichtet, den Angeklagten nicht nur über die ihm zustehenden Rechtsmittel, sondern auch - soferne nicht offenkundig ist, daß die Veraussetzungen des § 41 Abs 2 StPO nicht gegeben sind - darüber zu belehren, daß er berechtigt sei, sich bei Zutreffen dieser Voraussetzungen zur Ausführung der Rechtsmittel eines Armenvertreters zu ... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §268StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Amtsrichter, der die Urteilsformel während der Schlußvorträge der Beteiligten niederschreibt, verletzt hierdurch nicht das Gesetz. Veröff: JZ 1958,95 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL002:1957:RS0105761 Dokumentnummer JJR_19571122_AUSL002_005STR00477_5700000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §6 BStPO §33 BaStPO §86 Abs1 BStPO §88 Abs1 BStPO §268
Rechtssatz: Unrichtige Rechtsmittelbelehrung. Entscheidungstexte 2 Os 451/46 Entscheidungstext OGH 21.09.1946 2 Os 451/46 Beisatz: Kein Nichtigkeitsgrund. (T3) 5 Os 40/51 Entscheidungstext OGH 06.02.1951 5 Os 40/51 Auch; Beisatz: Kein Wiedereinset... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 3 U 33/51 des Strafbezirksgerichtes Wien und U 198/52 des Bezirksgerichtes Hallein ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Fleischhauer Walter S***** wurde mit dem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 4. September 1951, 3 U 33/51-5, der Übertretung nach § 11 Z 1, 2 und 4 des Lebensmittelgesetzes schuldig erkannt und gemäß § 11 LMG zur Strafe des Arrestes in der Dauer von einer Woche verurteilt. Infolge Berufung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigt... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §397StPO §401
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbelehrung ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtskraft; die Rechtskraft des Urteils wiederum ist Voraussetzung für den Strafaufschub. Entscheidungstexte 3 Os 124/50 Entscheidungstext OGH 15.05.1950 3 Os 124/50 Veröff: EvBl 1951/81 S 124 15 Os 65/91 Entscheidu... mehr lesen...