Norm: StPO §263 A
Rechtssatz: Zur Verurteilung auch wegen eines idealkonkurrierenden Delikts bedarf es keiner Anklageausdehnung. Entscheidungstexte 10 Os 149/80 Entscheidungstext OGH 09.12.1980 10 Os 149/80 Veröff: EvBl 1981/117 S 355 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0098801 Doku... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.August 1954 geborene, zuletzt beschäftigungslose Helmut A der Verbrechen nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG (teils als Beteiligter nach § 12 StGB - Pkte. I. und II. des Urteilssatzes) und des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB (Pkt. III.) sowie der Vergehen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB (Pkte. IV. A. 1. - 2. und B.) und nach § 9 Abs. 1 Z 2 SuchtgiftG (Pkt. V.) schuldig erkannt. Di... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §263 BStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nur das Unterbleiben der Verlesung der Anklageschrift, nicht auch einer in einer früheren Hauptverhandlung protokollierten Anklageausdehnung bewirkt Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 121/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 121/80 12 Os 60/8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 25-jährige beschäftigungslose Erich A der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB sowie des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 11. (nach der Aktenlage: zum 10. - s.S 45) Feber 1980 in Wien 1. den PKW Marke Ford Taunus 2000 GL der Firma - B ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch genommen hat, wobei er sich die Gewalt über das Fahrzeug durch Einbru... mehr lesen...
Norm: StPO §263 B
Rechtssatz: Ohne Verfolgungsantrag keine Ausdehnung der Verhandlung auf die neu hervorgekommene Tat (und daher auch kein Unzuständigkeitsurteil). Entscheidungstexte 12 Os 124/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980 12 Os 124/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0098782 Do... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §292StPO §488 Z6
Rechtssatz: Aufhebung eines auf Grund eines Verstoßes gegen § 263 StPO zustandegekommenen Unzuständigkeitsurteils des Einzelrichters. Entscheidungstexte 12 Os 124/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980 12 Os 124/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0098850 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 B
Rechtssatz: Ein Verfolgungsantrag wegen einer Tat, die von der Anklage ursprünglich einem anderen Mitbeschuldigten zur Last gelegt wird, kann auch eventualiter für den Fall gestellt werden, daß jener dieser Tat nicht für schuldig befunden werden sollte. Entscheidungstexte 12 Os 124/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980 12 Os 124/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. März 1944 geborene Maschinist Werner Josef A des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt, weil er zwischen dem 25. August 1977 und dem 21. September (im Urteilsspruch unrichtig: 21. August) 1977 in Wien die ihm als Inhaber eines Kontos bei der Österreichischen Postsparkasse mit Scheckkartenvertrag eingeräumte Befugnis, das genannte Institut zur Auszahlung von Scheckbeträgen bis zu ei... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert A des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 (zu ergänzen: vierter Fall) und 15 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit vom 1. Februar 1976 bis zum 27. November 1977 an verschiedenen Orten Österreichs in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten eine fortlaufende Einnahme zu verscha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der Angeklagte Franz A der Vergehen der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 StGB (Punkt B/ 1 des Urteilssatzes), der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ 2 a des Urteilssatzes) und nach dem § 48 KWG. (Punkt B/ 2 b des Urteilssatzes) sowie der Begehung eines Diebstahls im Familienkreis nach dem § 166 Abs. 1 StGB (Punkt B/ 3 des Urteilssatzes) schuldig erkannt, weil er in Wien zu Punkt B/ 1): in der ... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §263 B
Rechtssatz: Neben eine Anklage kann formloser Antrag auf Bestrafung eines hiezu Berechtigten (Ausdehnung der Anklage) treten (§ 263 StPO gemäß § 56 StPO verbundene Privatanklage). Entscheidungstexte 13 Os 193/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 13 Os 193/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StPO §263 D
Rechtssatz: § 263 StPO gilt auch für gerichtliche Finanzvergehen. Entscheidungstexte 9 Os 13/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1979 9 Os 13/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098883 Dokumentnummer JJR_19790226_OGH0002_0090OS00013_7900000_001 mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 10.Dezember 1971, GZ. 19 Vr 217/71-137, wurden - neben anderen Angeklagten - der am 8.Jänner 1949 geborene Raimund A und der am 23.Jänner 1948 geborene Friedrich B des Verbrechens des teils versuchten und teils vollbrachten Diebstahls sowie weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Unter anderem lag ihnen zur Last, in den Monaten August, September und Oktober 1970 in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - mit dem auch ein Teilspruch erfolgte - wurde der am 12. Februar 1927 geborene Maurer Harald A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.10.1977 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Paul B durch Verbergen hinter dem falschen Scheine eines zahlungswilligen Gastes zur Ausfolgung einer Flasche Wein, sohin durch Täuschung über Tatsachen zu eine... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §263 B
Rechtssatz: Für die Anklageausdehnung ist keine bestimmte Form, insbesondere auch nicht jene des § 244 StPO vorgeschrieben. Entscheidungstexte 12 Os 18/79 Entscheidungstext OGH 22.02.1979 12 Os 18/79 10 Os 121/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 121/80 nur: Für die Anklageausdehnung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.August 1922 geborene Maschinist Karl A des Verbrechens (richtig Vergehens) des schweren Betrugs nach den § 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 21. Dezember 1976 in Krems/Donau mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der Wien-Kredit-Teilzahlungsbank GesmbH, Zweigstelle Krems/Donau durch die Vorspiegelung eines zahlungsfähigen und zahlungswilligen Kreditnehmers ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 D
Rechtssatz: Der Vorbehalt im Sinne § 263 StPO ist keine der Rechtskraft fähige Entscheidung, sondern nur prozessuale Voraussetzung weiterer Verfolgung durch den Ankläger. Entscheidungstexte 11 Os 177/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 11 Os 177/78 9 Os 27/80 Entscheidungstext OGH 09.05.1980 9 Os 27/... mehr lesen...
Norm: StPO §263 A
Rechtssatz: Über die Stichhältigkeit einer (jederzeit zulässigen) Modifikation der rechtlichen Beurteilung des in der Anklageschrift inkriminierten Tatgeschehens als Gesamtereignis unter Einschluß aller (erfolgskausalen und strafsatzbedingenden) Begleitumstände der Tat durch den Ankläger hat gemäß §§ 262, 267 StPO das Gericht ohne Bedachtnahme auf § 263 StPO zu urteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §263StPO §264
Rechtssatz: Scheidet in der Hauptverhandlung das Erstgericht Fakten aus und vertagt es diesbezüglich die Hauptverhandlung, während es über die restlichen Fakten ein Urteil fällt, und wird dann die Ausfertigung dieses Urteils gemeinsam mit jenem späteren Urteil, womit das Verfahren über die ausgeschiedenen Fakten beendet wurde, zugestellt, dann liegt eine dem § 263 Abs 2 StPO ähnliche prozessuale Lage v... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §263 DStPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Ist während einer Hauptverhandlung eine noch nicht unter Anklage stehende strafbare Handlung hervorgekommen und wird noch vor Abschluß der - an mehreren Tagen durchgeführten - Hauptverhandlung außerhalb dieses Verfahrens eine diese Straftat betreffende Anklageschrift eingebracht, über die abgesondert verhandelt wird, liegt kein Verstoß gegen die Bestimmung des § 263 StPO und demnach ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 C
Rechtssatz: Der berechtigte Ankläger hat, damit ihm die Verfolgung hinsichtlich einer in der Hauptverhandlung neu hervorgekommenen Tat gewahrt bleibe, sogleich einen eindeutigen und ausdrücklichen Verfolgungsantrag auch dann zu stellen, wenn eine Urteilsfällung über dieses Faktum im gegenständlichen Verfahren gesetzlich gar nicht zulässig wäre, weil zB vermöge der gesetzlichen Strafdrohung die Zuständigkeit des Einzelrichters ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 A
Rechtssatz: Zur sofortigen Verhandlung und Entscheidung über eine auf ein strenger strafbares Delikt ausgedehnte Anklage ist nicht die Zustimmung des Angeklagten einzuholen, Verhandlungen und Urteil sind nur dann ausgeschlossen, wenn er diese Zustimmung ausdrücklich versagt. Entscheidungstexte 11 Os 137/74 Entscheidungstext OGH 19.12.1974 11 Os 137/74 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 A
Rechtssatz: Diese Gesetzesbestimmung regelt jene Fälle, in denen der Angeklagte bei der Hauptverhandlung einer bisher noch nicht unter Anklage gestellten (und auch nicht einer gesonderten gerichtlichen Verfolgung unterzogenen) Tat mit zumindest eine Überprüfung rechtfertigender Gewichtigkeit verdächtigt wird. Entscheidungstexte 11 Os 108/73 Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §263 DStPO §450StPO §458 Abs5
Rechtssatz: Das Anklagerecht des Staatsanwaltes wird im bezirksgerichtlichen Verfahren durch ein gemäß den §§ 261, 458 Abs 5 StPO in der Hauptverhandlung gefälltes, keine Sachentscheidung enthaltendes Unzuständigkeitsurteil ebensowenig konsumiert, wie durch einen außerhalb der Hauptverhandlung ergehenden Unzuständigkeitsbeschluß gemäß dem § 450 StPO. Diese (erwähnten) Unzuständigkeitserklärungen... mehr lesen...
Norm: StPO §263 CStPO §281 Abs1 Z8 B
Rechtssatz: Der Angeklagte kann einen Verfolgungsvorbehalt nicht anfechten. Entscheidungstexte 12 Os 40/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 12 Os 40/72 11 Os 177/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 11 Os 177/78 Ähnlich 9 Os 27/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §263 CStPO §281 Z7
Rechtssatz: Kein Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 7 StPO, wenn das Gericht dem Verlangen des Anklägers auf Vorbehalt der selbständigen Verfolgung wegen einer in der Hauptverhandlung hinzugekommenen Tat zwar nicht in der in § 263 StPO vorgeschriebenen Weise nachkommt, jedoch einen Beschluß auf Ausscheidung des Verfahrens wegen des neuen Anklagepunktes gemäß dem § 57 StPO faßt und damit dem Ankläger die Verfo... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §263 DStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 AStPO §281 Abs1 Z8 BStPO §281 Abs1 Z8 Ca
Rechtssatz: Nur eine Überschreitung der Anklage gegen die Vorschrift der §§ 262, 263 und 267 StPO - also ein Schuldspruch wegen einer Tat, auf die die Anklage weder ursprünglich gerichtet noch während der Hauptverhandlung ausgedehnt wurde - stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 8 StPO her. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BbStPO §263 DStPO §267 BStPO §281 Abs1 Z8 AStPO §281 Abs1 Z8 BStPO §281 Abs1 Z8 C
Rechtssatz: Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet, der Änderung des § 337 lit a StG durch das StRÄG 1971 dadurch Rechnung zu tragen, daß es die rechtliche Beurteilung der anklagsgegenständlichen Tat nicht auf die in der Anklageschrift hervorgehobene Beziehung einer Eisenbahnanlage schlechthin, sondern darauf abstellt, ob die Tat unter besonde... mehr lesen...
Norm: StPO §263 C
Rechtssatz: Der Verfolgungsvorbehalt nach § 263 StPO ist in den Urteilsspruch aufzunehmen. Entscheidungstexte 11 Os 191/71 Entscheidungstext OGH 15.11.1971 11 Os 191/71 12 Os 40/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 12 Os 40/72 13 Os 133/03 Entscheidungstex... mehr lesen...