RS OGH 1980/9/11 12Os124/80

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Veröffentlicht am 11.09.1980
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Norm

StPO §263 B

Rechtssatz

Ein Verfolgungsantrag wegen einer Tat, die von der Anklage ursprünglich einem anderen Mitbeschuldigten zur Last gelegt wird, kann auch eventualiter für den Fall gestellt werden, daß jener dieser Tat nicht für schuldig befunden werden sollte.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 124/80
    Entscheidungstext OGH 11.09.1980 12 Os 124/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0098781

Dokumentnummer

JJR_19800911_OGH0002_0120OS00124_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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