RS OGH 1972/5/25 12Os40/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1972
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Norm

StPO §57 A
StPO §263 C
StPO §281 Z7

Rechtssatz

Kein Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 7 StPO, wenn das Gericht dem Verlangen des Anklägers auf Vorbehalt der selbständigen Verfolgung wegen einer in der Hauptverhandlung hinzugekommenen Tat zwar nicht in der in § 263 StPO vorgeschriebenen Weise nachkommt, jedoch einen Beschluß auf Ausscheidung des Verfahrens wegen des neuen Anklagepunktes gemäß dem § 57 StPO faßt und damit dem Ankläger die Verfolgung der dem Angeklagten weiter angelasteten Tat sichert (SSt 15/31).

Entscheidungstexte

  • 12 Os 40/72
    Entscheidungstext OGH 25.05.1972 12 Os 40/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097213

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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