Norm: StPO §263
Rechtssatz: Schutzzweck des § 263 StPO ist es, den Angeklagten darüber zu informieren, ob und wegen welcher Taten er noch verfolgt werden soll. Entscheidungstexte 13 Os 111/04 Entscheidungstext OGH 06.10.2004 13 Os 111/04 14 Os 146/07p Entscheidungstext OGH 19.02.2008 14 Os 146/07p ... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Boban A***** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Boban A***** des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 18. Oktober 2000 bis 23. Juli 2001 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte des AMS Wien dur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Rainer St***** der Verbrechen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I.), der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB (römisch eins.), der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (II.) und (insoweit abweichend von der in der Hauptverhandlung ausgedehnten Anklage) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (III.) schuldig erkannt. der Untreue nach Paragra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Rüdiger B***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt, Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Rüdiger B***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt, Danach hat er in Salzburg die ihm als Geschäftsführer der N**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - abweichend von der wegen versuchten Diebstahles durch Einbruch und Beitrag dazu erhobenen Anklage (ON 17) - Thomas S***** des Verbrechens des Diebstahles durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB (I.) und Christian P***** des Verbrechens der versuchten Hehlerei nach §§ 15, 164 Abs 1, Abs 4 zweiter Satz StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden - abweichend von der wegen versuchten Diebstahles durch Einbruch und Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit Bestrafungsantrag vom 30. September 2002 legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Kitzbühel dem Khaled I***** (damals noch unter dem unrichtigen Namen Ismaiel K*****) das Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, weil er seit 30. April 1998 seine Unterhaltspflicht gegenüber seinen Töchtern Natalie I***** und Jasmin I***** gröblich verletzt habe. Ein Ende des Deliktszeitraums wurde im Bestrafungsantrag nicht angeführt (ON 5). In der... mehr lesen...
Gründe: Nachdem der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung den Antrag gestellt hatte, die Verhandlung und das Urteil auch auf das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB begründende, angeblich zwischen Frühjahr und September 2002 in Wien zum Nachteil der Fa B***** & V***** begangene Taten auszudehnen (§ 263 Abs 1 erster Satz StPO; zur Rechtsnatur dieses als Anklageausdehnung bezeichneten Antrages vgl Danek, WK-StPO § 227 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurden Ahmet T*****, Yonus D*****, Fatma T*****, Renate Y*****, Ingrid K***** und Osman Y***** der teilweise im Stadium des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Vergehen der Vermittlung von Scheinehen nach §§ 106 Abs 1 FrG (A.) und der teilweise im Stadium des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen (hinsichtlich Punkt A.1 a und b, 2 a, b, c und d, 3 a, b und c, 4, 5 a, 6, 7 a und b, 10 a, b und c des Urtei... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 11. Juli 2002, GZ 46 Hv 14/02a-13, wurde Thomas K***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2 und 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, am 9. September 2001 in Wolfsberg Robert Ko***** durch Zubodenwerfen misshandelt und fahrlässig am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat neben einer leichten Prellung und Hautabschürfung im Bereich des linken Ellbogens eine an sich schwere Verletzung, näml... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm M***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er in Wien gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, durch Täuschung über Tatsachen, indem er vorgab, ein redlicher Vertragspartner zu sein, Peter H***** zur Hingabe von Bargeldbeträgen, somit zu Handlungen verleitete, durch welche dieser an seinem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch unbekämpft gebliebene (Teil-)Freisprüche der Angeklagten Karl N*****, Christine N***** und Josef H***** sowie einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten Josef H***** und (formell verfehlt) einen auf "§ 263 StPO" gestützten "Verfolgungsvorbehalt" bezüglich eines bereits von der Anklage umfassten Faktums enthält, wurden Karl N***** (I/1 bis 3) und Mag. Josef S***** (III) des Verbrechens der betrügerischen Krida nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (I) sowie der Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (II), des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (III) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nac... mehr lesen...
Gründe: Oliver A***** wurde des Verbrechens des Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Oliver A***** wurde des Verbrechens des Diebstahls nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz am 7. April 2000 in Wien Gewahrsamsträgern des Instituts B***** fünf Pulsuhren im Gesamtwert von 9.586 S weggenommen, indem er eine Auslagenscheibe einschlug. Von der Anklage, mit eben dies... mehr lesen...
Gründe: Wolfgang K***** wurde des Verbrechens des (gemeint:) teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Satz (erster und zweiter Fall) und 15 StGB schuldig erkannt. Wolfgang K***** wurde des Verbrechens des (gemeint:) teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz 2,, 129 Ziffer eins und Ziff... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3StPO §263
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 263 StPO über die zur Verfolgung einer erst in der Hauptverhandlung hervorgekommenen anderen Tat notwendigen Erklärungen des Staatsanwaltes sind im anwaltlichen Disziplinarverfahren nicht (auch nicht sinngemäß) anwendbar, weil sie auf dem die Strafprozessordnung beherrschenden Anklageprinzip beruhen, während im Disziplinarverfahren die Inquisitionsmaxime gilt, dem Kammeranwalt ... mehr lesen...
Gründe: Michael Vitus Georg K***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Michael Vitus Georg K***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in I***** und K***** als Geschäftsführer der A***** GesmbH & Co KG mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch Täuschung über Rückzahlungsfähigk... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §262 AStPO §263StPO §267StPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Beurteilt ein Gericht nicht nur die im Anklagetenor genannte Tat in rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklage, spricht es den Angeklagten vielmehr - wenngleich ohne Abgehen von dem der Anklage (als Gesamtheit) zugrunde liegenden Sachverhalt - statt der im Anklagetenor genannten Tat einer anderen Tat schuldig, muss mit Blick auf die Fairness des Verfah... mehr lesen...
Gründe: Abweichend von der wegen gewerbsmäßigen Schmuggels (§§ 35 Abs 1 [zu ergänzen: lit a], 38 Abs 1 lit a FinStrG) und (tateinheitlichen) vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (§ 44 Abs 1 lit b FinStrG) erhobenen Anklage wurde Akos K***** der in Tateinheit begangenen (richtig: Finanz-)Vergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er v... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §29StGB §30StGB §31StPO §262 CStPO §263StPO §267StPO §281 Abs1 Z8StPO §345 Abs1 Z7
Rechtssatz: Ob das Urteil die Anklage überschreitet, ist an Hand des prozessualen Tatbegriffes zu beurteilen. Meinen Anklage und Urteil denselben Sachverhalt, dieselbe Tat, liegt Anklageüberschreitung nicht vor. Entscheidungstexte 14 Os 3/00 Entscheidungstext OGH 01.02.2000 14 Os 3/0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Jürgen B***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (I. 1. bis 3.) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB (II. 1. und 2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Jürgen B***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (römisch eins. 1. bis 3.) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB (römisch II. 1. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen staatsanwaltschaftlichen Verfolgungsvorbehalt des Angeklagten gemäß § 263 Abs 2 StPO zweier in der Hauptverhandlung hervorgekommener Taten, auf welche die Anklage mündlich ausgedehnt wurde - S 537 f/II - enthaltenden) Urteil wurde Murat B***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt, weil er zwischen Anfang Oktober und 10. November 1997 den bestehenden Vorschriften zuwider "groß... mehr lesen...
Norm: StPO §6 BStPO §263StPO §427StPO §451 Abs1StPO §454StPO §459MRK Art6 Abs1 II5a2
Rechtssatz: Unzulässigkeit im Abwesenheitsverfahren. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Wurde im Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht der Bestrafungsantrag erst in der in Abwesenheit des Beschuldigten vorgenommenen Hauptverhandlung auf einen weiteren Deliktszeitraum ausgedehnt, so ist die Ausdehnung auch der Verhandlung und des Urteils darauf unzulä... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Silz vom 12. September 1997, GZ 1 U 48/97a-51, wurde Alfred H***** in Abwesenheit (§ 459 StPO) ua des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gegenüber der minderjährigen Jasmin H***** in der Zeit von Oktober 1994 bis November 1994, Feber 1995 bis 9. August 1995, Oktober 1995 bis 9. November 1995, Dezember 1995 bis 15. August 1996 und Juli 1997 bis 12. September 1997, sowie gegenüber... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 3.Juli 1996 legte die Staatsanwaltschaft Wien zu AZ 23 a Vr 7.497/96 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien den Beschuldigten Zivko P*****, Jovan St*****, Saso J*****, Michael K*****, August G*****, Robert M*****, Zarko E*****, Thomas N*****, Milenko V*****, Ivan J*****, Jose M*****, Gerhard E***** und Piotr G***** zur Last, sie hätten in Schwechat bzw Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken (§ 12 StGB) (A) in wechselnder Beteiligung dem Wilh... mehr lesen...
Norm: StPO §263 D
Rechtssatz: Prozeßerklärungen von Verfahrensparteien - des öffentlichen Anklägers ebenso wie des Verteidigers - sind grundsätzlich unbeschränkt zuzulassen; ein Beschluß auf Nichtzulassung von Änderungen der Anklageschrift wäre demnach verfehlt. Liegt in einer solchen Prozeßerklärung des Anklägers eine Anklageausdehnung, so ist allein nach den Bestimmungen des § 263 StPO vorzugehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §263 D
Rechtssatz: Eine Alternativanklage gegen zwei Personen, von denen nur eine der angeklagten Tat schuldig sein kann, ist unzulässig. Entscheidungstexte 13 Os 79/91 Entscheidungstext OGH 25.09.1991 13 Os 79/91 Veröff: EvBl 1992/39 S 170 = JBl 1993,122 (Medigovic) European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StPO §263 D
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 263 StPO beruht ihrem Wesen nach auf dem gesetzlichen Postulat, daß über mehrere demselben Beschuldigten zur Last liegende strafbare Handlungen nach Möglichkeit in einem gemeinsamen Verfahren entschieden werden soll (§ 56 StPO) und dient damit der Verwirklichung des sogenannten Absorptionsprinzips, also den Regeln für die Strafbemessung bei mehreren (realkonkurrierend oder idealkonkurrierend zu... mehr lesen...
Norm: StPO §263 D
Rechtssatz: Auf den Fall, daß sich auf Grund der Ergebnisse der Hauptverhandlung der Verdacht ergibt, daß ein Angeklagter anstatt der ihm in der Anklage zur Last gelegten Tat die damit denkgesetzlich unvereinbare, dem Mitangeklagten zum Vorwurf gemachte Tat begangen haben könnte, ist § 263 StPO nicht gemünzt. Deshalb kommen auch die Verfolgungsbeschränkungen nach dem § 263 Abs 2 letzter Halbsatz StPO in einem solchen Fall über... mehr lesen...