Norm: StPO §263 Abs2
Rechtssatz: Wird der Angeklagte bei der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht noch einer anderen, von der angeklagten verschiedenen, nicht in seine Zuständigkeit fallenden Tat beschuldigt, hat auch das Bezirksgericht gemäß § 263 Abs 2 StPO das Urteil auf den Gegenstand der Anklage zu beschränken und dem Ankläger ? auf sein Verlangen ? die selbständige Verfolgung wegen der hinzugekommenen Tat vorzubehalten. ... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht für Strafsachen Wien war zum AZ 061 Hv 130/06t auf Grund einer drei Anklagepunkte (I. bis III.) umfassenden Anklageschrift ein Strafverfahren gegen Isfah D***** und einen weiteren Angeklagten vor einem Schöffengericht wegen mehrerer strafbarer Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz anhängig. In der Hauptverhandlung vom 5. Dezember 2006 (ON 104) dehnte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach Vernehmung der Angeklagten über die Herkunft eines in de... mehr lesen...
Gründe: Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2004 bis 3. Oktober 2005 an verschiedenen (einzeln genannten) Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem (Abwesenheits-)Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11. August 2004, GZ 27 U 745/03k-22, wurde Claudia Z***** des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (Tatzeit: 12. Mai 2003) schuldig erkannt und hiefür zu einer unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Zugleich sah das Bezirksgericht Salzburg mit Beschlüssen gemäß § 494a Abs 1 Z 2 StPO vom Widerruf der Claudia Z*****... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche anderer Angeklagter und (Teil-)Freisprüche sowie einen (verfehlt, aber nicht nichtigkeitsbegründend [13 Os 133/03] in Beschlussform ergangenen) Verfolgungsvorbehalt gemäß § 263 Abs 2 StPO enthaltenden Urteil wurde Herbert P***** der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahles durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2 und Z 4, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Fall und 15 StGB (I) sowie des gewerbsmäßigen Betruges na... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2StPO §281 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die verfehlte (Beschlussform) Form eines gar wohl ausgesprochenen Vorbehaltes verletzt das Gesetz, ohne die solcherart getroffene Entscheidung jedoch - mit dem ordentlichen Rechtsmittel einer Nichtigkeitsbeschwerde - anfechtbar zu machen. Entscheidungstexte 13 Os 133/03 Entscheidungstext OGH 22.10.2003 13 Os 133/03 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2
Rechtssatz: Eine Ausdehnung der Anklage ist im lediglich das Ersturteil überprüfenden Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen. Entscheidungstexte 14 Os 96/03 Entscheidungstext OGH 05.08.2003 14 Os 96/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117962 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2StPO §263 Abs4
Rechtssatz: Die mündliche Ausdehnung in einem früheren anderen Verfahren stellt - selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Erledigung nach § 263 Abs 2 StPO - ohne (neue) Anklageerhebung oder (den Kriterien des § 263 StPO entsprechende neuerliche) Ausdehnung der Anklage in der Hauptverhandlung keine für das spätere Verfahren wirksame Verfolgungshandlung dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 12. März 2001, GZ 22 Vr 289/01-17, wurde Markus W***** unter anderem des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs l StGB (IV./) schuldig erkannt, weil er am 5. August 2000 in Linz den Thomas G***** durch die Äußerung "Du Wichser, jetzt bist dran" gefährlich bedroht hat, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen. Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes Linz als S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch umfassenden Urteil wurde Ernst K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch umfassenden Urteil wurde Ernst K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Dana... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2StPO §281 Abs1 Z8 BStPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Ein im Urteil ausgesprochener Verfolgungsvorbehalt gemäß § 263 Abs 2 StPO ist nicht gesondert anfechtbar. Allfällige Einwände in Richtung eines Erlöschens des Verfolgungsrechtes mangels ausdrücklicher Antragstellung des Anklägers im ersten Verfahrensgang können nur im weiteren Verfahren über die bezüglichen (vorbehaltenen) Anklagepunkte berücksichtigt werden. Schon die An... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde im oben bezeichneten Verfahren am 3. Oktober 1998 wegen des dringenden Verdachtes des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs 1 Z 2 MilStG die Voruntersuchung eingeleitet. Gegen den Beschuldigten wurde im oben bezeichneten Verfahren am 3. Oktober 1998 wegen des dringenden Verdachtes des Vergehens des Ungehorsams nach Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, MilStG die Voruntersuchung eingeleitet. Am selben Tag wurde über ihn aus dem Haftgru... mehr lesen...
Norm: StGB §133 Abs1StPO §159 Abs1 Z2StPO §263 Abs1StPO §263 Abs2
Rechtssatz: 1. An unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren (hier: Benzin an den Pächter einer Tankstelle), die zum Weiterverkauf bestimmt sind, ist eine Veruntreuung zwar durch bestimmungsgemäßen Wiederverkauf nicht möglich (vgl. SSt 58/16, 14 Os 46/94), wohl aber durch Verwendung für private Zwecke nach Schließung des Geschäftsbetriebs. 2. Ein Eigentumsvorbehalt wird wirksam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 35-jährige österreichische Staatsbürger Thomas T***** des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs.1 und 2, 1.Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 35-jährige österreichische Staatsbürger Thomas T***** des Vergehens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz und 2, 1.Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem 1. Strafsatz des § 133 Abs.2 StGB und gemäß §§ 31, 4... mehr lesen...
Gründe: In das gegen den am 10.Jänner 1935 geborenen Kaufmann Erwin M*** auf Grund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 13.März 1987 zunächst nur wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB geführte Strafverfahren wurden in der Folge mehrere Nachtragsanzeigen (ON 27, 28, 36, 41, 45=51, 56) wegen allenfalls betrügerischer Aufnahme von (weiteren) Darlehen einbezogen und in der Hauptverhandlung zum ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.September 1956 geborene Wolfgang K*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den §§ 207 Abs. 1 und 15 StGB, des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs. 1 und 15 StGB und des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte der Angeklagte seine am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.Ing. Dr. Ernst R***, Dkfm. Horst T***; Wolfgang G***, Wilhelm H***, Wilhelm L***, Rudolf H*** und Johann R*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB - T***, G***, H***, L***, H*** und R*** "als Beteiligte nach § 12 StGB" - schuldig erkannt. Dem Inhalt der betreffenden Schuldsprüche zufolge haben die Genannten in Eisenstadt und anderen Orten Österreichs in den Jahren 1979 bis 1981 der Firma "W*** O... mehr lesen...
Gründe: Die am 19.Jänner 1939 geborene Jeanne S*** wurde (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat sie als freiberufliche Vertreterin der Firma Ausstattungshaus-Warenvertrieb A*** Alois P*** KG Textilien übernommen, die sie auf Namen und Rechnung dieses Unternehmens weiterverkaufen sollte. Im Jahr 1983 ging sie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl.Ing.Otto K*** - über den bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig erfolgten Schuldspruch hinaus - (im zweiten Rechtsgang) auch insoweit des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12, 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, als ihm zur Last gelegt wird, in den Jahren 1979 bis 1981 in Eisenstadt, Wien und anderen Orten Österreichs zum Verbrechen der Untreue des Dipl.Ing.Dr. Ernst R*** und des Dkfm. Horst T*... mehr lesen...
Gründe: I. Über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Johann G, Dipl.Ing.Raimund C, Dipl.Ing.Klaus Otto H und Dr.Matthäus K zur Gänze sowie zum Teil auch über jene der Angeklagten Dipl.Ing. Dr.Ernst A, Dkfm.Horst B, Ignaz C, Helmut D, Rudolf F und Dkfm.Wilhelm Michael E gegen das oben bezeichnete Urteil gleichwie über die dagegen erhobene Berufung des Angeklagten F hat der Oberste Gerichtshof bereits in nichtöffentlicher Sitzung entschieden (10 Os 211/84-15 vom 2.Juli 1985); i... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStPO HauptstückXXStPO §57StPO §260 Abs1 Z1StPO §263 Abs2 DStPO §281 Abs1 Z8 D
Rechtssatz: 1) Auch in den Fällen eines fortgesetzten Delikts werden durch eine Verurteilung nur dann alle Einzelakte erfaßt und abgegolten, wenn die betreffende Taten-Gesamtheit auf Grund ihrer (taxativ oder) pauschalen Individualisierung Gegenstand der Entscheidung ist; denn die prozessuale Sperrwirkung eines Urteils erstreckt sich auch in diesen Fäl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Mai 1959 geborene, beschäftigungslose Angeklagte Johann A A) schuldig erkannt: 1.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB; 2.) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 (erster Deliktsfall) StGB (: Verkehrsunfall vom 5. Juli 1980 im Gemeindegebiet von Gschnaidt bei Kilometer 1,450 der Landesstraße 350); 3.) des Vergehens nach dem § 36 Abs.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54StPO §263 Abs2
Rechtssatz: Zur sorgfältigen Vorbereitung" im Sinne des § 263 Abs 2 StPO gehört auch die Erfüllung des nach § 55 FinStrG aufgestellten Erfordernisses der rechtskräftigen endgültigen Abgabenfestsetzung vor der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 12 Os 103/68 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 12 Os 103/68 Veröff: EvBl 1969/297 S 446 = SSt 40/13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2 C
Rechtssatz: Erklärt der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung, sich die Verfolgung vorzubehalten oder beantragt er, ihm im Urteil die Verfolgung vorzubehalten, ohne gleichzeitig ausdrücklich zu erklären, den Angeklagten auch wegen dieser neu hinzugekommenen Tat zu verfolgen, dann ist sein Verfolgungsrecht erloschen. Entscheidungstexte 11 Os 9/66 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §263 Abs2 C
Rechtssatz: Wird dem Antrag des Staatsanwaltes die Verhandlung und das Urteil über die in der Hauptverhandlung hinzugekommene strafbare Handlung auszudehnen, nicht entsprochen, ist hierüber ein Zwischenerkenntnis zu fällen und dieses zu begründen. Zu einem Verlust des Verfolgungsrechtes des Anklägers kann es nur kommen, wenn das Gericht die gebotenen Verfahrensvorschriften einhält. Das Verlangen nach einem Verfol... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2 C
Rechtssatz: Ein Vorbehalt gemäß § 263 Abs 2 StPO setzt die Ausdehnung der Anklage auf die neue Tat voraus. Entscheidungstexte 1 Os 235/49 Entscheidungstext OGH 11.11.1949 1 Os 235/49 Veröff: SSt XX/136 11 Os 127/64 Entscheidungstext OGH 03.11.1964 11 Os 127/64 Beisatz: Antrag auf Zuleitung einer Pr... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2 CStPO §363 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Strafverfolgung muß auch dann vorbehalten werden, wenn die hinzugekommene Tat im volksgerichtlichen Verfahren zu verfolgen ist. Entscheidungstexte 5 Os 25/49 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 5 Os 25/49 Veröff: EvBl 1949/377 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §263 Abs2 C
Rechtssatz: Wenn der Ankläger die Anklage in der Hauptverhandlung auf einen neuen Anschuldigungspunkt ausdehnt, das Gericht jedoch das Urteil auf den ursprünglichen Gegenstand der Anklage beschränkt, hat es dem Ankläger nach dem § 263 Abs 2 StPO die selbständige Verfolgung wegen der hinzugekommenen Tat vorzubehalten. Diese zum Gegenstand eines Ausscheidungsbeschlusses nach dem § 57 StPO zu machen, entspricht nic... mehr lesen...