RS OGH 2003/10/22 13Os133/03, 12Os51/05z, 13Os71/10f, 13Os82/13b, 12Os28/15g

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Veröffentlicht am 22.10.2003
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Norm

StPO §263 Abs2
StPO §281 Abs1 Z7

Rechtssatz

Die verfehlte (Beschlussform) Form eines gar wohl ausgesprochenen Vorbehaltes verletzt das Gesetz, ohne die solcherart getroffene Entscheidung jedoch - mit dem ordentlichen Rechtsmittel einer Nichtigkeitsbeschwerde - anfechtbar zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0102875

Im RIS seit

21.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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