Norm
StPO §263 Abs2 CRechtssatz
Erklärt der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung, sich die Verfolgung vorzubehalten oder beantragt er, ihm im Urteil die Verfolgung vorzubehalten, ohne gleichzeitig ausdrücklich zu erklären, den Angeklagten auch wegen dieser neu hinzugekommenen Tat zu verfolgen, dann ist sein Verfolgungsrecht erloschen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0098803Dokumentnummer
JJR_19660207_OGH0002_0110OS00009_6600000_002