Gründe: Konrad H***** wurde der Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 1 StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2.a bis d) sowie des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 StGB (3.) schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Konrad H***** wurde der Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach Paragraphen 15,, 206 Absatz eins, StGB... mehr lesen...
Gründe: Halil Ibrahim U***** wurde (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens der (zu ergänzen: versuchten) Vergewaltigung nach §§ 15, 201 "Abs 1" (gemeint: Abs 2 - diese erkennbar auf einen berichtigungsfähigen Schreibfehler zurückzuführende Divergenz zwischen Urteilsspruch und Entscheidungsgründen blieb jedoch ungerügt -) StGB schuldig erkannt und nach Abs 2 des § 201 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 5.Mai 1996 in Graz außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB Bian... mehr lesen...
Gründe: Murat D***** wurde des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A/1.) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A/2.) schuldig erkannt, weil er im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit anderen (deshalb mit selbem Urteil rechtskräftig Verurteilten) mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch im Urteilsspruch detailliert beschriebene Gewalt am 5.Oktober 1996 in Salzburg einem Mann eine Kellnerbrieftasche mit Bargeld und e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche des Angeklagten von den Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 1 StGB und der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 erster Fall StGB enthält, wurde Eduard G***** (teilweise abweichend von der auch wegen des Vergehens nach § 218 StGB erhobenen Anklage - ON 19 - nur) des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 ... mehr lesen...
Norm: StPO §132StPO §150StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine - in der Strafprozessordnung zwar nicht ausdrücklich vorgesehene, als zusätzliches Beweismittel dessenungeachtet aber auch nicht vorweg ausgeschlossene - psychologische oder psychiatrische Untersuchung von Zeugen setzt (abgesehen von der Zustimmung des Zeugen) voraus, dass objektive Momente seine geistige Gesundheit und damit seine Fähigkeit, Wahrnehmungen zu machen und diese gedächtn... mehr lesen...
Norm: StPO §150
Rechtssatz: Die Verpflichtung eines Zeugen beschränkt sich grundsätzlich darauf, einer Vorladung Folge zu leisten, ein Zeugnis abzulegen (sofern nicht ein Entschlagungsrecht gegeben ist) und dieses Zeugnis allenfalls zu beeiden. Der Zeuge ist - gleich wie ein Angeklagter - nicht verpflichtet, seinen Körper (und damit seine Persönlichkeit, mit anderen Worten seine Psyche) als Beweismittel zur Verfügung zu stellen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §132 ffStPO §150StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine - an sich nicht ausgeschlossene - psychiatrische Exploration als eine möglicherweise im Zuge dieser Untersuchung dem freien Willen des Zeugen entzogene Inanspruchnahme von Persönlichkeitskomponenten als Beweismittel ist grundsätzlich an die Zustimmung des Zeugen (oder seines gesetzlichen Vertreters) gebunden. Die Bestimmungen der §§ 132 f StPO stehen dem nicht entgegen, weil die da... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §150
Rechtssatz: Zeugen sind vom Angeklagten verschiedene Personen, die vor Gericht unter Wahrheitspflicht über ihre eigenen Wahrnehmungen über für das Beweisverfahren erhebliche, der Vergangenheit angehörige Tatsachen aussagen, wogegen Sachverständige vom Gericht bestellte und vereidigte Personen sind, die vom Gericht zur Erstattung des Gutachtens in einer bestimmten Strafsache herangezogen werden und die auf Grund ihrer Be... mehr lesen...
Norm: StPO §134StPO §150 ffStPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Wahrnehmungsfähigkeit, Merkfähigkeit und Wiedergabefähigkeit einer Person stellt nach forensischer Erfahrung häufig das Ausmaß der Alkoholisierung einen nicht zu vernachlässigender Faktor dar. Entscheidungstexte 15 Os 126/93 Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 126/93 ... mehr lesen...
Norm: Geo §55 Abs2Geo §56 Abs2Geo §56 Abs5Geo §128 Abs5StPO §150StPO §221 Abs1
Rechtssatz: Die Ladung eines Zeugen muß den Tatsachenkomplex angeben, über welchen der Zeuge zu befragen sein wird und - bei Ladung eines "informierten Vertreters" - jene Angaben enthalten, die der ersuchten Stelle die Auswahl des als Zeugen zu entsendenden Vertreters und diesem einen entsprechende Vorbereitung auf die Einvernahme ermöglichen (Beweisthema). Die Mitte... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §247 Abs1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Das Zeugnis ist ein Bericht über sinnliche Wahrnehmungen von Tatsachen, die der Vergangenheit angehören. Nur Tatsachenbekundungen stellen eine Aussage dar. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche intellektuelle Vorgänge können daher grundsätzlich nicht Gegenstand einer Zeugenaussage sein, sondern nur die ihnen zugrunde lieg... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §238StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Beweisanträge auf Vernehmung von Zeugen müssen sich grundsätzlich auf eine bestimmte Tatsachenbehauptung beziehen, die durch den Zeugen bestätigt werden soll. Menschliche Gefühle und charakterliche Eigenschaften als solche werden einer sinnlichen Wahrnehmung durch andere erst dann zugänglich, wenn sie in irgendeiner Form nach außen hin zum Ausdruck kommen. Dies gilt gleichermaßen für die g... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §152
Rechtssatz: Inhalt einer Zeugenaussage ist der Bericht über Wahrnehmungen zum Gegenstand des Verfahrens, also die für das Beweisverfahren erheblichen, der Vergangenheit angehörenden Tatsachen (Platzgummer Grundzüge 3.Auflage, 78; Foregger-Serini StPO 4.Auflage Erlaß I zu § 150). Dazu gehören demnach nicht der Beurteilung der prozessualen Zulässigkeit der Aufnahme eines Beweismittels dienenden rechtserheblichen Erklärung... mehr lesen...
Norm: StGB §290StPO §150StPO §153StPO §170 Z1
Rechtssatz: Die Abgrenzung der Position des Zeugen von jener des Beschuldigten ist sowohl für die Hauptverhandlung als auch (angesichts der Regelung des Aussagenotstandes durch § 290 StGB nunmehr) hinsichtlich des Vorverfahrens allein nach der prozessualen Stellung der vernommenen Person und demgemäß ausschließlich nach formellen Gesichtspunkten vorzunehmen (vgl insbesondere JBl 1981,276; RZ 1984/43... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren zum AZ 20 qu Vr 8024/84 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde im Zuge von Erhebungen nach dem Verbleib des Angeklagten Udo P*** Dr. Alexandra C***-M*** zunächst am 2.Dezember 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien über ihren (eigenen) Aufenthaltsort in der Zeit vom 16.August bis zum 11. September 1988 niederschriftlich vernommen. Hiedurch sollte geklärt werden, ob sie sich während dieses Zeitraumes mit dem Angeklagten P*** getroffen hatte. D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Juli 1945 geborene Hans Peter M*** des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB und § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SuchtgiftG schuldig erkannt. Darnach hat er am 6.Oktober 1988 in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, dessen Menge das Fünfundzwanzigfache der im § 12 Abs 1 SuchtgiftG angeführten (großen) Menge überstieg, in Verkehr zu setzen versucht, indem er insgesamt ca 400.000 Stück "Captagon"-Tabletten (die je Tablette... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.März 1961 geborene Peter P*** der Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach den §§ 15, 206 Abs 1 StGB (1) und der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er ab dem Winter 1984 bis zum 3.Februar 1988 zu wiederholten Malen die am 3. Februar 1974 geborene Slobodanka M*** an Brüsten und Geschlechtsteil abgegriffen (2) und ab Mai 1987 mit ihr den Beischlaf zu unternehmen versu... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §150
Rechtssatz: Ein Zeuge hat lediglich über von ihm in der Vergangenheit wahrgenommene Tatsachen auszusagen; die Äußerung seiner (Fachmeinung) Meinung über den vom gerichtlichen Sachverständigen erhobenen Befund, mithin eine (obergutächtliche) gutächtliche Beurteilung der Tätigkeit des Sachverständigen obliegt hingegen nicht einem Zeugen. Entscheidungstexte 14 Os 128/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. Der am 20.Dezember 1923 geborene Pensionist (und ehemaliger Geschäftsführer) Walter M*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 2. der am 10.August 1952 geborene Geschäftsführer Hans W*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 3. der am... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Oktober 1969 geborene Angeklagte Gerhard N*** des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 2 (richtig: 142 Abs 1 und Abs 2; vgl. ÖJZ-LSK 1985/8) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 8. Mai 1988 in Graz im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit den Jugendlichen Thomas F*** und Wolfgang G*** als unmittelbarer Täter dem Ernst P*** mit Gewalt gegen dessen Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib... mehr lesen...
Gründe: Der 30jährige Harald P*** wurde des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und 3, Z 3 SGG und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 WaffenG schuldig erkannt, weil er - zusammengefaßt wiedergegeben - von August bis Oktober 1986 750 Gramm Heroin (darin rund 600 Gramm Reinsubstanz; sonach eine übergroße Menge dieses Suchtgiftes im Sinne des § 12 Abs. 3 Z 3 SGG) in Verkehr gesetzt (A I) und im Oktober 1986 Franz Z*** dazu bestimmt hat, 70 Gramm Heroin (darin mindestens 42 Gramm Reinsubstanz) a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Heinz H*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Februar 1988 in Feldkirchen bei Graz den unmündigen Wolfgang L*** (geboren am 4. August 1981) auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbrauchte, indem er ihn veranlaßte, seinen Penis und seine Zunge abzuschlecken und an ihm einen Analverkehr durchführte. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Oktober 1940 geborene Leopold M*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3. März 1988 in Gattmannsdorf außer dem Fall der Notzucht eine Person weiblichen Geschlechts, nämlich Erika S***, durch Vorhalten eines Messers und die Äußerung "jetzt tust du, was ich will, wenn du das tust, passiert dir nichts, zieh dich aus", sohin durch gefährliche Drohung, zum außereheliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) der am 22. November 1940 geborene Mag.Helmut D*** und seine am 11. Februar 1945 geborene Ehegattin Dr.Renate D*** je des Vergehens nach dem § 114 (Abs. 1) ASVG (Schuldsprüche C/I/ bzw C/II/), Mag.Helmut D*** überdies der Vergehen der fahrlässigen Krida nach den §§ 486 Abs. 1 Z 1, 486 c StG und 159 Abs. 1 Z 2, 161 Abs. 1 StGB (Schuldsprüche B/ - zu ergänzen: I - und B/II) schuldig erkannt und hiefür nach dem § 114 (Abs. 1) ASVG, M... mehr lesen...