Norm: StPO §118StPO §150
Rechtssatz: Ein sachverständiger Zeuge - der StPO fremd - kann ein Sachverständigengutachten nicht ersetzen. Entscheidungstexte 9 Os 154/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 9 Os 154/77 9 Os 159/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 9 Os 159/79 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §314
Rechtssatz: Die Stellung einer Eventualfrage muss jeweils über den Rahmen bloßer Mutmaßungen hinaus durch das Verfahrensergebnis, insbesondere durch die Angeklagtenverantwortung, durch Zeugenaussagen oder Ausführungen von Sachverständigen indiziert sein, wobei die sie bedingenden Tatsachen bestimmt und erheblich sein müssen. Entscheidungstexte 11 Os 20/74 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §126 AStPO §150
Rechtssatz: Beiziehung eines zweiten Sachverständigen, wenn der erste auch als Zeuge zu vernehmen ist. Entscheidungstexte 12 Os 94/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 12 Os 94/69 Veröff: SSt 41/31 12 Os 188/77 Entscheidungstext OGH 19.12.1977 12 Os 188/77 ... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §118 Abs1StPO §150StPO §258 Abs2 BaZPO §272 B
Rechtssatz: Zur Beurteilung von Kinderaussagen müssen in geeigneten Fällen Sachverständige deshalb hinzugezogen werden, weil ihnen Erkenntnismittel zu Gebote stehen, die das Gericht nicht haben kann. BGH vom 14.12.1954, 5 StR 416/54; Veröff: NJW 1955,599 Entscheidungstexte 12 Os 132/66 Entscheidungstext OGH 10.08.1966 1... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §150StPO §160
Rechtssatz: 1) Anwendung von Zwangsmitteln gegen, einen Zeugen zur Erzwingung der erbbiologischen Untersuchung ist unzulässig. 2) Die gegen einen solche Zwangsmittel androhenden Beschluß des Einzelrichters vom Betroffenen ergriffenen Aufsichtsbeschwerde nach dem § 15 StPO ist - unbeschadet der Tatsache, daß die StPO ein allgemeines Beschwerderecht gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gerichtshöfe erster In... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §152 Abs3StPO §248
Rechtssatz: Hat ein Zeuge vor dem Untersuchungsrichter unter ausdrücklichem Verzicht auf das Entschlagungsrecht eine Aussage abgelegt, in der Hauptverhandlung jedoch sein Entschlagungsrecht in Anspruch genommen, so darf die abgelegte Aussage zwar im Verfahren nicht benützt werden und kann auch auf die Entscheidung keinen Einfluß haben. Sie kann aber zB durchaus Anlaß zur Verfolgung des Zeugen wegen Verbrec... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §152 Abs3StPO §248
Rechtssatz: Verzichtet ein Zeuge auf das Entschlagungsrecht (partielle Entschlagung nicht möglich), dann hat er gleich jedem anderen Zeugen die Verpflichtung, der Wahrheit gemäß über alles auszusagen, was ihm vom Gegenstand der Untersuchung bekannt ist, und vom Vorsitzenden oder Einzelrichter gestellte oder von diesem zugelassene Fragen zu beantworten. Im Weigerungsfalle setzt er sich den im Gesetz vorgese... mehr lesen...
Norm: StPO §150
Rechtssatz: Die Strafprozeßordnung läßt es grundsätzlich nicht zu, daß an einer Hauptverhandlung eine und dieselbe Person teils in der Rolle eines Angeklagten, teils in der Rolle eines Zeugen teilnimmt. Entscheidungstexte 5 Os 173/55 Entscheidungstext OGH 11.08.1955 5 Os 173/55 Veröff: SSt XXVI/55 11 Os 181/83 En... mehr lesen...
Norm: StPO §150 ff
Rechtssatz: Zeuge darf Untersuchung seines Körpers verweigern. Entscheidungstexte 5 Os 883/53 Entscheidungstext OGH 13.10.1953 5 Os 883/53 Beisatz: Vgl hiezu auch Literatur bei § 139 Abs 2 StPO. (T1) Veröff: EvBl 1954/36 S 47 14 Os 3/05f Entscheidungstext OGH 10.05.2005 14 Os 3/05f Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §150
Rechtssatz: Im Vorverfahren ist für die Stellung einer Person im Sinne des § 199 a StG nicht ihre Bezeichnung, sondern die ihr tatsächlich zukommende Rolle im Verfahren maßgebend. Entscheidungstexte Os 1076/27 Entscheidungstext OGH 28.10.1927 Os 1076/27 Veröff: SSt 7/99 Os 1160/27 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...