Gründe: Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter und Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurden Franz W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB, teilweise als Bestimmungs- und Beitragstäter nach § 12 (zweite und dritte Alternative) StGB, Peter B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, schweren Betruges n... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §120 AStPO §125StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Im Sinne der Strafprozeßordnung ist als Sachverständigengutachten zu beurteilen, wenn es von einem bestellten und beeideten Sachverständigen in einer bestimmten Strafsache unparteiisch, wahrheitsgemäß und unter Kontrolle des Gerichtes kraft seiner besonderen Fachkenntnisse Umstände und Erfahrungstatsachen bekundet, die für das Verfahren von Bedeutung sind (Mayerhofer StPO4 § 118... mehr lesen...
Gründe: Gottfried G***** wurde (iVm dem Urteilsangleichungsbeschluß ON 40) der Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (I.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II.1.) sowie des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II.2.) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gottfried G***** wurde in Verbindung mit dem Urteilsangleichungsbeschluß ON 40) der Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §118 Abs2StPO §125StPO §126StPO §127 Abs3StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: Im Fall eines Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen muss der Antragsteller bereits im Beweisantrag dartun, welcher der in §§ 118 Abs 2, 125 oder 126 StPO bezeichneten
Gründe: für die Beiziehung eines weiteren Sachverständigen gegeben ist. Entscheidungstexte 15 Os 93/96 Ent... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5b3StPO §125StPO §126 A
Rechtssatz: EKMR 2.3.1994, 18.640/91 und 19.574/92 (Beschwerde gg Österreich) Das Recht auf ein faires Verfahren verlangt nicht, daß ein innerstaatliches Gericht auf Antrag der Verteidigung einen weiteren Sachverständigen bestellt, wenn das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen die Sache der Anklage stützt. Veröff: ÖJZ 1994,854 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Bei einem Beweisbegehren, das die im Gesetz (§§ 125, 126 StPO) für die Einholung eines weiteren Gutachtens angeführten
Gründe: nicht einmal behauptet, handelt es sich um einen unzulässigen Erkundungsbeweis. Entscheidungstexte 12 Os 59/93 Entscheidungstext OGH 09.06.1993 12 Os 59/93 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton H*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 15.Februar 1988 in Salzburg als Schuldner mehrerer Gläubiger sein Vermögen wirklich verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines Teiles von ihnen vereitelt oder geschmälert, indem er in seinem Eigentum stehende Objekte im Hause Salzburg, Maxglaner... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §252
Rechtssatz: Der OGH prüft das (nicht verlesene) Privat-Gutachten im Rahmen der Verfahrensrüge (Z 4) gegen die Abweisung des Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen inhaltlich, geht aber bei der Erledigung (ähnlich wie in bezug auf Tatsachenrügen) auf Einzelheiten nicht ein. Entscheidungstexte 15 Os 130/89 Entscheidungstext OGH 21.11... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §258 Abs2 BaStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Erachtet das Gericht den vernommenen Sachverständigen für befähigt, ein einwandfreies Gutachten über den Fall abzugeben, und treten keine Bedenken der in den §§ 125 f angeführten Art zutage, so liegt in der Abweisung eines Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen ein Akt freier Beweiswürdigung, der im Nichtigkeitsverfahren nicht anfechtbar ist. ... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Ungereimtheiten eines Gutachtens, das in den Entscheidungsgründen wiedergegeben wird, können (mittelbar allenfalls auch) Nichtigkeit des Urteils nach Z 5 des § 281 Abs 1 StPO bewirken (Begründungsmangel). Entscheidungstexte 9 Os 173/85 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 9 Os 173/85 12 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Peter A (zu I/1) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB. sowie der Vergehen (zu I/2) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB., (zu II) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. und (zu III) der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien I. am 13.Juni 1985 vorsätzlich die am 25.Dezember 1972 geborene, somit unmündige Slavica B ... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Angebliche Mängel oder Widersprüche des Gutachtens können nur im Wege der §§ 125, 126 StPO beseitigt werden. Hingegen geht es nicht an, im Verfahren erster Instanz nicht geäußerte Bedenken gegen das Sachverständigengutachten im Rahmen einer Mängelrüge geltend zu machen. Entscheidungstexte 10 Os 72/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §120 AStPO §125StPO §126 AStPO §134StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die (nicht in Form von Einwendungen gemäß § 120 StPO konkretisierte) Weigerung des Beschuldigten, bei der Erstellung eines (psychiatrischen) Gutachtens durch Gestattung der Untersuchung mitzuwirken, schließt eine Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO aus. Entscheidungstexte 9 Os 84/77 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 A
Rechtssatz: Wenn nach den Regeln einer Wissenschaft eine Aussage zu bestimmten Fragen überhaupt nicht oder doch nicht mit Sicherheit, sondern nur mit mehr oder minder großer Wahrscheinlichkeit gemacht werden kann, und der Sachverständige dies in seinem Gutachten zum Ausdruck bringt, kann darauf keine Mangelhaftigkeit im Sinne der §§ 125, 126 StPO abgeleitet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 Abs2 A
Rechtssatz: Der Befund eines med Sachverständigen (hier: Leichenöffnung im engeren Sinn) kann nicht im Wege eines Fakultätsgutachtens überprüft werden. Entscheidungstexte 13 Os 44/74 Entscheidungstext OGH 26.04.1974 13 Os 44/74 Veröff: RZ 1974/79 S 140 9 Os 76/85 Entscheidungstext OGH 02.07... mehr lesen...
Norm: StPO §118 Abs2StPO §122 Abs1StPO §123StPO §125StPO §126 A
Rechtssatz: Die gemeinsame Befundung und Begutachtung komplizierter Sachverhalte durch mehrere Sachverständige ist nicht verpönt, sondern in den §§ 118 Abs 2, 122 Abs 1, 123, 125 und 126 StPO vorgesehen, ein übereinstimmendes Ergebnis zufolge der ratio des § 125 StPO erwünscht und selbst von Gerichts wegen anzustreben. Im übrigen sieht das österreichische Strafprozeßrecht eine Able... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 Abs1 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß der psychiatrische Sachverständige erst während der Vernehmung des Angeklagten zur Hauptverhandlung erscheint, begründet keinen Mangel der Begutachtung oder Befundung, zumal wenn der Angeklagte die vor Erscheinen des Sachverständigen vorgebrachte Darstellung in dessen Gegenwart wiederholt. Entscheidungstexte 13 Os 57/72 Ents... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §30StPO §125StPO §126 A
Rechtssatz: Kann mit der Verlesung des Gutachtens einer öffentlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalt, welches zum Anlaß der Einleitung des Strafverfahrens genommen worden ist, in der Hauptverhandlung nicht das Auslangen gefunden worden - etwa wegen der Notwendigkeit eines Vorgehens nach §§ 125 f StPO -, dann muß ein Vertreter der betreffenden Anstalt zur Hauptverhandlung geladen werden. ... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §30StPO §125StPO §126 AStPO §252
Rechtssatz: Beiziehung eines Vertreters der öffentlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalt zur Hauptverhandlung, wenn die Verlesung des schriftlichen Gutachtens nicht genügt. Entscheidungstexte 12 Os 101/68 Entscheidungstext OGH 22.05.1968 12 Os 101/68 Veröff: EvBl 1968/413 S 638 Europ... mehr lesen...
Norm: StPO §125
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten, das eine Alkoholisierung des Täters auf Grund der Zielstrebigkeit seines Vorgehens ausschließt, ist nicht mangelhaft im Sinne des § 125 StPO. Entscheidungstexte 12 Os 66/66 Entscheidungstext OGH 04.04.1966 12 Os 66/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §134 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: Welche Untersuchungsmethoden ein Sachverständiger nach den Erfahrungen seiner Wissenschaft im einzelnen anzuwenden hat, muss allein ihm überlassen bleiben; die Anwendung oder Nichtanwendung von mehreren möglichen Untersuchungsmethoden kann eine Mangelhaftigkeit des Befundes im Sinne des § 125 StPO nicht begründen, soferne er Mängel der dort angeführten Art nicht aufwe... mehr lesen...