Norm
MRK Art6 Abs1 II5b3Rechtssatz
EKMR 2.3.1994, 18.640/91 und 19.574/92 (Beschwerde gg Österreich)
Das Recht auf ein faires Verfahren verlangt nicht, daß ein innerstaatliches Gericht auf Antrag der Verteidigung einen weiteren Sachverständigen bestellt, wenn das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen die Sache der Anklage stützt.
Veröff: ÖJZ 1994,854
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0105663Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021