Norm
StPO §125Rechtssatz
Der OGH prüft das (nicht verlesene) Privat-Gutachten im Rahmen der Verfahrensrüge (Z 4) gegen die Abweisung des Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen inhaltlich, geht aber bei der Erledigung (ähnlich wie in bezug auf Tatsachenrügen) auf Einzelheiten nicht ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0097345Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008