RS OGH 1989/11/21 15Os130/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1989
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Norm

StPO §125
StPO §126 A
StPO §252

Rechtssatz

Der OGH prüft das (nicht verlesene) Privat-Gutachten im Rahmen der Verfahrensrüge (Z 4) gegen die Abweisung des Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen inhaltlich, geht aber bei der Erledigung (ähnlich wie in bezug auf Tatsachenrügen) auf Einzelheiten nicht ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0097345

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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