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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Rechtssatz
Aus der Tatsache der Erstattung einer Selbstanzeige kann nicht gefolgert werden, daß der Täter im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen vorsätzlich gehandelt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130033.X03Im RIS seit
19.02.2002