RS Vwgh 1998/12/16 96/13/0033

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §207 Abs2;
FinStrG §33;
FinStrG §8 Abs1;

Rechtssatz

Die Beantwortung der Frage, ob eine Abgabenhinterziehung iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO vorliegt, setzt voraus, dass die in Rede stehende Abgabe mit Vorsatz - wobei bedingter Vorsatz genügt - verkürzt wurde. Vorsätzliches Handeln beruht dabei zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130033.X01

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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