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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Beantwortung der Frage, ob eine Abgabenhinterziehung iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO vorliegt, setzt voraus, dass die in Rede stehende Abgabe mit Vorsatz - wobei bedingter Vorsatz genügt - verkürzt wurde. Vorsätzliches Handeln beruht dabei zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130033.X01Im RIS seit
19.02.2002