Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob mit seinem Sachbeschluss zwei Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage *****, ***** Straße *****, als rechtsunwirksam auf. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem angefochtenen Sachbeschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „Revisionsrekurs“ der Zweitantragsgegnerin, den das... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septemb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Antragstellerin auf Feststellung, sie sei auf Grund des Mietvertrags vom 10. 6. 1961, hilfsweise vom 1. 1. 1981/8. 1. 1982, hilfsweise der Zusatzvereinbarung vom 8. 7. 1982/20. 8. 1982, hilfsweise seit 18. 3. 2001 Hauptmieterin des Objekts Nr 8 im 1. Stock und des am Ende des Hofs gelegenen Lagerraums im Haus *****straße *****, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin in der Hauptsache nicht Folge. Es sprach aus, d... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Erstgerichts enthält Entscheidungen zu verschiedenen Einzelfragen: Die Genehmigung der Schlussrechnung des Verlassenschaftskurators; die Annahme des vom Gerichtskommissär errichteten Inventars zu Gericht; die kridamäßige Aufteilung des sich aus der Schlussrechnung ergebenden Nachlasses; die Bestimmung von Sachverständigengebühren; den Ausspruch, dass sich für bestimmte Forderungen derzeit „kein Nachlass erübrigt"; die Anweisung an den Gerichtskommissär,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch auf Einverleibung des Eigentumsrechts des Antragstellers ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 126 Abs 2 GBG iVm § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Einen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands enthält die Entscheidung des Rekursgerichts nicht. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diesen Besc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den monatlichen Unterhalt für Raphael T***** wie folgt fest: 490 EUR für Dezember 2003 bis Dezember 2004; 410 EUR für 2005; 480 EUR für 2006; 530 EUR ab Jänner 2007. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Vater einen „außerordentlichen" Revisionsrekurs, den das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorlegte. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die für die Erstantragstellerin monatlich zu leistenden Unterhaltsbeträge wie folgt fest: Von 1. 4. bis 31. 12. 2002 660 EUR, von 1. 1. bis 31. 7. 2003 600 EUR, von 1. 8. bis 31. 12. 2003 580 EUR, von 1. 1. bis 31. 12. 2004 661 EUR, von 1. 1. bis 28. 2. 2005 675 EUR, von 1. 3. bis 30. 6. 2005 575 EUR und ab 1. 7. 2005 bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit 533 EUR. Für die Zweitantragstellerin sollte der Antragsgegne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Adrian R*****, vertreten durch die Mutter Petra R*****, vertreten durch Siemer-Siegl - Füreder & Partner, Rechtsanwälte in Wien, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Minde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die bisher mit EUR 350,-- monatlich vereinbarte Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Marcel ab 1. 8. 2003 um EUR 50,-- auf nunmehr monatlich EUR 400,-- bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit und wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsverpflichtung zur Gänze aufzuheben, ab (ON 115). Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss vom 2. 5. 2002 (ON 99) zu monatlichen Unterhaltsleistungen an seine Töchter Jasmin, geboren am 28. 7. 1988, Julia, geboren am 18. 11. 1990, und Katrin, geboren am 6. 6. 1995, in Höhe von 392,43 EUR, 327,03 EUR und 283,42 EUR jeweils ab 2. 7. 2000 verpflichtet. Grundlage dieser Beschlussfassung war ein Antrag der (damals) Minderjährigen, vertreten durch ihre Mutter, vom 7. 6. 2000, mit dem Unterhalt in Höhe von 5.400 S, 4.500 S und 3.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überließ die Nachlassaktiva von EUR 122,80 dem Sohn der Erblasserin und berechtigte ihn zur Verfügung über dieses Guthaben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Tochter der Erblasserin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht legte den von der Tochter der Erblasserin erhoben... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Klagebegehrens, dessen Stattgebung vom Berufungsgericht bestätigt wurde, waren Bewirtschaftungskosten, im Konkreten eine Rücklagenforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer, für den die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an mehreren Objekten im Grundbuch angemerkt ist. Das Berufungsgericht, das das erstinstanzliche stattgebende Urteil im Umfang von EUR 10.768 bestätigte, sprach aus, dass die ordentliche Revision nur hins... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eva Maria A*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Dr. Peter Mardetschläger und Mag. August Schulz, Rechtsanwälte in Wie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 9. Oktober 2003 verstorbenen Franz Anton Sch***** aus Anlass des „außerordentlichen Revisionsrekurses" des erbserklärten Gesetzeserben Dr. Christian Sch*****, vertreten durch Dr. Richard Fuch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des mit 31. Dezember 1998 für tot erklärten Hugo M*****, geboren am *****, zuletzt wohnhaft in *****, Deutschland, infolge Revisionsrekurses der erblasserischen Schwester Ariana K*****, Israel, vertreten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammten, wurde mit Urteil des (damaligen) BG ZRS Graz vom 3. September 1997 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Entscheidung weist eine Bestätigung der Rechtskraft vom 22. Oktober 1997 auf. Seit Anfang der 80-iger Jahre arbeitete die nunmehrige Oppositionsbeklagte (im Folgenden nur Beklagte) im Betrieb (Architekturbüro) des Oppositionsklägers (im Folgenden nur Kläger) als Sekretärin und Bu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Lukas P*****, und Florian P*****, beide vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Gmünd, 3950 Gmünd, Schremser Straße 8, über den Rekurs des Vaters Wilhelm P*****, vertreten durch Mag. Johan... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger als frühere Miteigentümer in unterschiedlichem Ausmaß von insgesamt sieben Liegenschaften begehren mit ihrer Klage die Feststellung, dass einerseits ein zwischen ihnen und der erstbeklagten Partei und andererseits ein von dieser und dem Zweitbeklagten geschlossener Kaufvertrag unwirksam sei, sowie die Wiederherstellung des früheren Grundbuchsstands. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Streitanmerkung bei fünf im bücherlichen Eigentum der erstbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 25. Mai 2001 verstorbenen Johann Kössler wurde dessen Testament vom 29. Dezember 1998 kundgemacht. Die drei Testamentserben gaben bedingte Erbserklärungen ab (ON 9). Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 10. Juli 2003, dass eine Verlassenschaftsabhandlung mangels Nachlassvermögens nicht stattfinde (ON 25), wurde vom Rekursgericht aufgehoben (ON 28). Verlassenschaftsvermögen könnte sich aus der Aufhebung eines Schenkungsv... mehr lesen...
Begründung: Die B***** Familienprivatstiftung mit dem Sitz in W***** ist aufgrund der Stiftungsurkunde vom 20. 12. 2000 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragen. Ihr Vorstand besteht aus der Vorsitzenden Ute Gerith B***** und den Mitgliedern Hans Gert B***** sowie Mag. Wolfgang V*****. Die Vorstandsmitglieder vertreten die Privatstiftung jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Am 15. 9. 2005 beantragte der Vorstand der Privatstiftung gemäß § 17 Abs 5 PSG die Genehmigun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Jensik und Dr. Glawischnig als weitere Richter I. in der Exekutionssache der gefährdeten Partei Mag. Karin K*****, vertreten durch Dr. Christoph Haffner, Rechtsanwalt in Amstetten, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dr. Alois K*****, wegen einstweiligen Unterhalts, infolge außerorden... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes wurde der Antrag des Vaters, ihn rückwirkend ab 1. 5. 2003 von seiner Unterhaltsverpflichtung zu befreien, abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Gegen diesen Beschluss richtet sich der „außerordentliche Revisionsrekurs" des Vaters mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss iSd Stattgebung seines Antrages abzuändern. Hilfsweise wird ein A... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 11. 7. 1998 miteinander die (jeweils dritte) Ehe geschlossen. Die Ehe ist noch nicht geschieden, die Streitteile leben aber getrennt. Mit ihrer Klage vom 21. 1. 2002 begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 10.000 (= EUR 726,72), und zwar rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 8. 9. 2001 bis einschließlich Jänner 2002 und laufenden Unterhalt ab 1. 2. 2002. Das Erstgericht wies zunächst im ers... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 15. Jänner 2004 verstorbenen Roman Franz K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der gesetzlichen Erben 1. Rudolf L*****, 2. Hilde D*****, be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 27. 9. 2005 (ON 45) schuldig, der Klägerin vom 1. 12. 2004 bis 31. 5. 2005 Unterhaltsbeiträge von EUR 120 monatlich zu bezahlen, und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren für diesen Zeitraum von EUR 213 monatlich ebenso wie das Begehren auf Zahlung einstweiligen Unterhalts von EUR 333 ab 1. 6. 2005 monatlich ab. Dagegen erhob die Klägerin insoweit Rekurs, als ihr ein einstweiliger Unterhalt von ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des durch seinen Vater vertretenen Kindes vom 2. September 2004, eine Klage auf Zahlung von 300 EUR an Schmerzengeld pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Erstgericht wies den Antrag des durch seinen Vater vertretenen Kindes vom 2. September 2004, eine Klage auf Zahlung von 300... mehr lesen...