Begründung: Mit einstweiliger Verfügung sprach das Erstgericht der klagenden und gefährdeten Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung im streitigen Verfahren einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 762,30 EUR zu. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Dagegen erhob der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, das das Erstgericht unmittelbar dem O... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 21. Februar 2003 gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO das Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft ihres Ehemanns bis (längstens) zur rechtskräftigen Erledigung des Aufteilungsverfahrens bewilligt und bücherlich angemerkt. Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Juli 2004 aus dem alleinigen Verschulden des E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der mittlerweile großjährigen Tochter den vom Vater zu leistenden Unterhalt für 2001 mit monatlich 190 EUR, für 2002 mit monatlich 238 EUR, für 2003 mit monatlich 220 EUR, für 2004 mit monatlich 236 EUR (3 Monate) und 320 EUR (9 Monate) und für 2005 (5 Monate) mit monatlich 320 EUR. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Beschluss (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 52/2009) te... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Familienrechtssache der klagenden Partei Christine K*****, vertreten durch Dr. Helmut Destaller und Dr. Gerald Mader, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Anton K*****, vertreten durch Dr. Peter Fürnschuß, Rechtsanwalt in Stainz, wegen Ehegattenunterhalt, infolge außerordent... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen antragsgemäß für die Zeit vom 1. 3. 2009 bis 28. 2. 2012 gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von 1.500 EUR, jedoch höchstens in der Höhe des jeweiligen Richtsatzes für pensionsberechtigte Halbwaisen gemäß §§ 293 Abs 1 lit c bb erster Fall, 108f ASVG. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluss vom Bund erhobenen Rekurs Folge und wies den Antrag des Kindes auf Gewährung der Unterhaltsvorschüsse ab. E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die beide Staatsangehörige der Republik Kasachstan sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit 2002 in Österreich haben und bis März 2008 gemeinsam in der Ehewohnung lebten, ist aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner, der Antragstellerin ab 13. 11. 2008 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens einen einstweiligen Unterhalt von 800 EUR monatlich zu zahlen. Es wendete nach Art... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war bis 30. 6. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 177 EUR für alle drei mj Kinder verpflichtet. Seit 1. 7. 2006 beträgt die monatliche Unterhaltsverpflichtung 154 EUR für Randa und je 132 EUR für Saher und Dina. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, seine monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 7. 2005 für Randa auf 80 EUR und für Saher und Dina auf je 60 EUR herabzusetzen, für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis 30. 9. 2006 zurück und für die Zei... mehr lesen...
Begründung: Georg (geboren am 2. 5. 1990) und Paul (geboren am 14. 6. 1992) F***** entstammen der Ehe des Andreas F***** und der Ulrike W*****, die mit Urteil des Bezirksgerichts Graz vom 16. 11. 2005 aus dem Alleinverschulden des Vaters rechtskräftig geschieden wurde. Die Familie lebte bis zum Auszug des Vaters im April 2005 in einer 149 m² großen Wohnung, die sich in einem im Alleineigentum des Vaters stehenden Mehrparteienhaus in Graz befindet. Während die Mutter und Paul in der ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies I. den Antrag des Vaters, den Jugendwohlfahrtsträger als Kollisionskurator für die beiden Minderjährigen zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu bestellen, ab und verpflichtete ihn II. mit dem antragstattgebenden Teil seines Beschlusses ab 1. Mai 2007 zu folgenden monatlichen Unterhaltsbeiträgen: für seine Tochter bis 31. Jänner 2008 380 EUR und ab 1. Februar 2008 400 EUR sowie für seinen Sohn 380 EUR; die Abweisung des Mehrbegehrens erwuchs unbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Kindern mit Beschlüssen vom 24. 2. 2009 (ON U8 und U10) Unterhaltsvorschüsse in Höhe von je 275 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 2. 2009 bis 31. 1. 2012, wobei im Hinblick auf einen vom Vater am 19. 2. 2009 gestellten Herabsetzungsantrag ausgesprochen wurde, dass mit der Auszahlung der Vorschüsse ab 1. 2. 2009 auf 205 EUR (Maximilian) bzw 175 EUR (Julian) und ab 1. 3. 2009 auf 235 EUR (Maximilian) bzw 200 EUR (Julian) monatlich inne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Kurt K*****, gegen die Antragsgegnerin Alexandra K*****, vertreten durch Mag. Raimund Hudik, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung nach §§ 81 ff EheG, über den außerordentlichen Revisio... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung an die Minderjährige von 280 EUR für die Zeit vom 1. 5. 2006 bis 30. 4. 2007 und von 480 EUR ab 1. 5. 2007. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters keine Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen und als „außerordentliche Revision" bezeichneten „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Vaters legte d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war aufgrund eines Beschlusses vom 5. 8. 1999 zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 148,98 EUR für den volljährigen Antragsgegner verpflichtet. Am 5. 5. 2008 beantragte er, ihn von dieser Unterhaltsverpflichtung rückwirkend ab 1. 7. 2005 zur Gänze zu entheben. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Das vom Antragsgegner angerufene Rekursgericht änderte diese Entscheidung in teilweiser Stattgebung des Rekurses dahin ab, dass es den Antragste... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit dem antragsstattgebenden Teil seines Beschlusses die Antragsgegnerin (= Mutter), ab 1. März 2008 dem Antragsteller (= Sohn) einen monatlichen Unterhalt von 128 EUR zu leisten. Die Abweisung eines Mehrbegehrens erwuchs unbekämpft in Rechtskraft. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin gegen den antragsstattgebenden Teil des erstgerichtlichen Beschlusses nicht Folge und sprach aus, dass der Revisions... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss den Antrag des Antragstellers, den Aufteilungsschlüssel für die auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehende Liftanlage dahin festzusetzen, dass der Antragsteller für sein Wohnungseigentumsobjekt von der Bezahlung der Betriebs- und Erhaltungskosten ausgenommen wird, ab. Das Rekursgericht gab dem vom Antragsteller erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht räumte dem Antragsteller einen Notweg in näher bezeichneter Gestalt einer Dienstbarkeit über bestimmte Grundstücke des Antragsgegners ein. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige insgesamt nicht 20.000 EUR und der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „außerordentliche Revis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Claudia K*****, vertreten durch Dr. Mario Noe-Nordberg, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Thaya, gegen die beklagte und gefährdende Partei Franz K*****, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht räumte den Antragstellern einen Notweg über Liegenschaften der Antragsgegner ein und verpflichtete sie zur Leistung von Entschädigungszahlungen an die Erstantragsgegnerin (ON 106). Den
Spruch: dieser Entscheidung berichtigte es in mehreren Punkten (ON 108), ohne diese Berichtigung iSd § 41 AußStrG iVm § 419 Abs 2 ZPO der Urschrift beizusetzen. Das Erstgericht räumte den Antragstellern einen Notweg über Liegenschaften der Antragsgegner ein und verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die drei antragstellenden Kinder mit monatlich je 200 EUR ab 1. 7. 2008 fest. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kinder, die einen Leistungsbeginn ab 15. 1. 2008 anstrebten, nicht Folge. Der Rekurs des Vaters, der die Unterhaltsfestsetzung in Ansehung seines Sohnes Philipp mit 30 EUR, hinsichtlich seiner Tochter mit 40 EUR und für seinen Sohn Nicolas mit 50 EUR unbekämpft ließ, gab es hingegen Folge, indem es das... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C ***** KG, *****, vertreten durch Mag. Bernd Trappmaier und Mag. Georg R. Foidl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die ... mehr lesen...
Begründung: In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach § 52 Abs 1 Z 5 WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 5, WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit Entscheidung vom 19. 10. 2007, GZ 3 R 108/07k-60, nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte 1. der Antragsgegnerin (= Bauvereinigung) aufzutragen, das Nutzwertgutachten betreffend die Wohnhausanlage *****, vorzulegen, sodass die Wohnungseigentumsanteile für die Wohnung *****, festgesetzt werden können; 2. den Kaufpreis für die Wohnung *****, festzusetzen und 3. die nachträgliche Übernahme dieser Wohnung ins Wohnungseigentum zu genehmigen. Das Erstgericht wies diese Anträge ab. Rechtliche Beurteilung Das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der unterhaltspflichtigen Mutter auf Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung für den Minderjährigen von bisher 150 EUR für den Zeitraum 1. November 2006 bis 31. März 2007 auf 90 EUR und ab 1. April 2007 auf 20 EUR ab. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter, deren primärer Rekursantrag darauf zielte, die Entscheidung des Erstgerichts im Sinne einer gänzlichen Stattgebung des von ihr gestellten Unterhaltsherabsetzungsbegehren... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaft wurde drei Enkelkindern der Erblasserin mit Einantwortungsbeschluss vom 28. Jänner 2008 zu je einem Drittel eingeantwortet. Festgehalten wurde unter anderem, dass aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung bei einer Liegenschaft in Floridsdorf die Grundbuchsordnung herzustellen sein wird. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Einschreiters (Miteigentümers der Liegenschaft), mit dem dieser die Aufhebung des Einantwortungsbeschlusses bean... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. Jänner 2008, GZ 20 P 177/04m-U-65, erhöhte das Erstgericht die monatlich zu erbringende Unterhaltsleistung des Vaters für die Antragstellerin von 538 EUR für den Zeitraum vom 1. 12. 2002 bis 31. 12. 2002 auf 845 EUR, vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2005 auf 887 EUR, und vom 1. 1. 2006 bis 31. 12. 2006 auf 650 EUR. Für die Zeit ab 1. 1. 2007 setzte das Erstgericht einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 887 EUR fest. Das Mehrbegehren wurde (unbekämpft) a... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz entschied meritorisch über das Rechnungslegungsbegehren des unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber der Mutter der vormals minderjährigen Unterhaltsberechtigten über die „Verwendung des Übergenusses". Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Einen Bewertungsausspruch unterließ es. Das Erstgericht legte den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Vaters direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vor. Eine sol... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte unter anderem - soweit für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof relevant - den vorläufigen Unterhalt der gefährdeten Partei mit mtl 250,70 EUR „vom Tag der Antragstellung an" fest. Das Rekursgericht bestätigte diesen Ausspruch für die Zeit ab 1. 9. 2007 und setzte den einstweiligen Unterhalt für die Zeit vom 21. 8. 2007 bis 31. 8. 2007 mit 88,99 EUR fest. Gegen die Entscheidung über den einstweiligen Unterhalt erklärte es den (ordentlichen)... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag, die Zweitantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen und statt ihrer einen Verwalter im Sinn des § 19 WEG 2002 zu bestellen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem angefochtenen Sachbeschluss; es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Dagegen richtet sich der als „I. a.o. Revisionsrekurs der Antragstellerin" bezeichnetes Rechtsmittel... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L*****, überließ das Erstgericht seiner Tochter Kunigunde W*****, mit Beschluss vom 12. 12. 2007 (ON 15) die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung aus den Begräbniskosten an Zahlungs statt. Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 7. 2007 erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters von 242 EUR ab 1. 1. 2003 auf 294 EUR, ab 1. 10. 2003 auf 430 EUR, ab 1. 1. 2004 auf 620 EUR und ab 1. 7. 2007 auf 710 EUR monatlich. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren von monatlich 52 EUR ab 1. 7. 2007, von 310 EUR ab 1. 10. 2003, von 120 EUR ab 1. 1. 2004 und von 30 EUR ab 1. 7. 2007 wies es ab. Weiters verpflichtete das Erstgericht den Vater zum Ersatz von Sonderb... mehr lesen...