Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klemens K*****, Turmkranführer, *****, vertreten durch Dr. Robert A. Kronegger, Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 16. 6. 1989 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehört, war ab 15. 5. 2001 bei der Beklagten als Küchenhilfe in einer Pizzeria beschäftigt. Mitte Mai 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. 5. 2002, ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Behindertenausschusses einzuholen. Auf Beklagtenseite war zwa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3IESG §3 Abs3IO §25KO §25 Abs1
Rechtssatz: Seit der Neufassung des § 25 KO durch das IRÄG 1997 begründet auch der Austritt des Arbeitnehmers gem § 25 Abs 1 KO einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung unter Beachtung der vereinbarten längeren Kündigungsfrist im Sinn des § 3 Abs 3 zweiter Satz IESG und des Kündigungstermins. Das zeitliche Maß des Entgeltanspruchs wird durch die für den konkreten Arbeitnehmer unter Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 8. 1996 als Angestellter bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde saisonbedingt insgesamt dreimal unterbrochen und zwar vom 5. 2. bis 8. 3. 2000, vom 15. 12. 2001 bis 28. 1. 2002 und zuletzt vom 5. 11. 2002 bis 19. 1. 2003. Es wurde dabei jeweils zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart. Der Kläger war in den genannten Zeiträumen von der Geb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1993 als Angestellte beim Beklagten beschäftigt und wurde von diesem am 8. 10. 2002 entlassen. Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin bereits schwanger. Sie berief sich nicht auf die Unwirksamkeit der ohne gerichtliche Genehmigung ausgesprochenen Entlassung (§ 12 MSchG), sondern erklärte, Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen zu wollen. Die Klägerin war seit 1993 als Angestellte beim Beklagten beschäftigt und... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 5. 5. 1997 bei der Beklagten als Marketing-Assistentin angestellt. Am 16. 7. 2001 wurde sie von einem Kind entbunden und war bis 11. 9. 2001 in Mutterschutz. Vom 12. 9. 2001 bis 15. 7. 2003 befand sie sich in Mutterschaftskarenz. Zuletzt verdiente sie ein monatliches Bruttogehalt von EUR 2.539,47 14 x jährlich. Noch während der Karenz der Klägerin fand am 17. 4. 2003 ein Gespräch zwischen der ihr und Wolfgang D*****, einem für Personalangelegenhei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Seyfullah T*****, Lagerarbeiter, *****, vertreten durch Mag. Bernhard Graf, R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 12. 1953 geborene Kläger ist seit 3. 3. 1978 bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt war er der I*****-B*****-GesmbH zur Dienstleistung zugewiesen, deren Geschäftsführer auch die Beklagte vertritt. Auf das Dienstverhältnis des Klägers ist die Dienst- und Besoldungsordnung österreichischer Privatbahnen zum Stand 1. 1. 2003 (in der Folge: DBO) anzuwenden. Der Kläger ist iS der DBO kündigungsgeschützt. Nach § 38 Abs 5 DBO können kündigungsgeschützte Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit dem späteren Gemeinschuldner einen Lehrvertrag für die Lehrberufe Köchin und Restaurantfachfrau für eine Lehrzeit vom 9. Juli 2001 bis 8. Juli 2005. Der Lehrvertrag wurde von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingetragen. Der spätere Gemeinschuldner hatte am 30. März 2001 bei der zuständigen Gewerbebehörde eine Anmeldung für das Gastgewerbe in der Betriebsart Hotel für den Standort ***** eingebracht. Mit Beschei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigungse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rahmen ihrer Mängelrüge macht die Revisionswerberin in unzulässiger Weise bereits vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu § 503 ZPO mwN). Im Rahmen ihrer Mängelrüge macht die Revisionswerberin in unzulässiger Weise bereits vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu Paragraph 503, ZPO mwN)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben der auf § 105 Abs 3 Z 1 lit e ArbVG gestützten Kündigungsanfechtung im Wesentlichen fußend auf der Feststellung stattgegeben, dass das zumindest überwiegende, wenn nicht alleinige Motiv für die Kündigung des Klägers seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied in der abgelaufenen Betriebsratsperiode war. Nicht als bescheinigt angenommen wurden wirtschaftliche oder
Gründe: in der Person des Klägers für ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3IO §25KO §25 Abs1
Rechtssatz: Der nach § 25 Abs 1 KO vorzeitig austretende Arbeitnehmer leitet seine Ansprüche aus § 29 AngG (§ 1162b ABGB) ab. Er ist daher auf den dort genannten Zeitraum, nämlich jenen, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch "ordnungsgemäße Kündigung" des Arbeitsverhältnisses hätte verstreichen müssen, beschränkt. Ob und in welchem Umfang der Dienstnehmer Anspruch auf "Kündigungsents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war als Verkäuferin bei der M***** K***** KG beschäftigt. Ihr Sohn wurde am 20.6.2001 geboren. Sie bezog vom 29. 4. 2001 bis 19. 8. 2001 Wochenhilfe und im Anschluss daran bis 20. 12. 2003 gemäß § 1 Z 1 KGG von der Tiroler Gebietskrankenkasse Karenzgeld. Die Klägerin war als Verkäuferin bei der M***** K***** KG beschäftigt. Ihr Sohn wurde am 20.6.2001 geboren. Sie bezog vom 29. 4. 2001 bis 19. 8. 2001 Wochenhilfe und im Anschluss daran bis 20. 12... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte bereits längere Zeit Kenntnis davon, dass gegen den Kläger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei anhängig war. Er zog daraus gegenüber dem Kläger, dessen Mitarbeit er dringend benötigte, keinerlei Konsequenzen. Auch am 4. 2. 2000, als der Kläger nach der Hauptverhandlung, in der er - wenngleich noch nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe und zu 4 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wieder in den Betrieb kam und z... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat aufgrund eines in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren am 25. 7. 2001 abgeschlossenen Vergleiches gegen den Klägers ein Exekutionsverfahren über EUR 28.507,42 - ohne weitere Einschränkung - eingeleitet. Das Berufungsgericht hat der wegen dieser Exekution erhobenen Oppositionsklage des Klägers teilweise Folge gegeben und festgestellt, dass der Anspruch mit einem Teilbetrag von EUR 26.680,33 erloschen ist, weil der Kläger diesen Betrag bezahlt hat. Dem lie... mehr lesen...
Begründung: Nach den bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen erklärte der Kläger am 22. 10. 2002 dem Geschäftsführer der beklagten Partei und deren Prokuristen, dass er zu Hause bleiben und seine Frau pflegen und deshalb kündigen müsse, da er sie nicht allein lassen könne, der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Prokurist mögen ihn mit Ende Oktober 2002 abmelden. Diese Erklärung kam für den Geschäftsführer der beklagten Partei und den Prokuristen überraschend, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Nurettin Ö*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 17 Cga 64/97k begehrt die B***** GmbH (im Folgenden kurz Klägerin genannt) von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatz im Ausmaß von insgesamt ATS 2,011.505,33 sA. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren Teilansprüche von ATS 1,215.650,31; davon entfielen ATS 123.613 auf das vom Beklagten am 5. 9. 1996 angeblich ohne Rechtsgrund und Genehmigung der Gesellschafter oder des Beirates an sich selbst ausbezahlte Jubiläumsgeld, ATS 1,090.200,50 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Slobodan D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin in Salzburg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es dabei nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigun... mehr lesen...
Begründung: Zu I : § 483 Abs 3 ZPO ist gemäß § 513 ZPO auch im Revisionsverfahren analog anzuwenden (vgl Kodek in Rechberger ZPO2 § 513 Rz 1; zu Kosten OGH 3 Ob 2149/96t). Zu römisch eins : Paragraph 483, Absatz 3, ZPO ist gemäß Paragraph 513, ZPO auch im Revisionsverfahren analog anzuwenden vergleiche Kodek in Rechberger ZPO2 Paragraph 513, Rz 1; zu Kosten OGH 3 Ob 2149/96t). Zu II : Der Erstkläger war ab 1990 als Kolporteur bei einer Zeitungsvertriebsgesellschaft mbH & Co... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred T*****, Speditionskaufmann, *****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth ua, Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 16. 2. 1993 bis zum 2. 3. 2002 als Versandarbeiter beschäftigt. Am 1. 2. 2002 wurde sein Arbeitsverhältnis per 2. 3. 2002 gekündigt. Mit Bescheid vom 1. 2. 2002 (dem Kläger zugestellt am 4. 2. 2002) stellte das Bundessozialamt Oberösterreich auf Grund eines am 16. 11. 2001 eingelangten Antrags des Klägers fest, dass dieser seit 16. 11. 2001 zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört. Der Kläger war nach einem 1996 erlittenen Band... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Zahlungsbefehl des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 17. 7. 2001 wurde die Gemeinschuldnerin schuldig erkannt, dem Beklagten S 53.352,82 samt 8,5 % Zinsen seit 12. 4. 2001 sowie Verfahrenskosten von S 7.424,88 binnen 14 Tagen zu zahlen. Aus der Wiedergabe der Klagebehauptungen im Feld "weiteres Vorbringen" im Zahlungsbefehl ergibt sich, dass der Kapitalbetrag als Bruttoforderung geltend gemacht wurde. Im über das Vermögen der Gemeinschu... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 11. 6. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger von der späteren Gemeinschuldnerin S 600.778,04 brutto sA sowie die Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung weiterer (noch nicht fälliger) S 370.001,97 brutto sA. Beim Klagebetrag handle es sich um offene Entgeltforderung aus einem mit 26. 3. 2001 beendeten Arbeitsverhältnis. Mit Beschluss vom 30. 8. 2001 wurde über das Vermögen der ursprünglich beklagten Partei das Konkursverfahren er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 4. 1998 bei der Beklagten beschäftigt, die gemäß § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen (SSSZG) vertraglich mit der Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen Wien betraut ist. Der Kläger wurde als Arbeiter aufgenommen und war als Fluggastkontrollorgan tätig. Der Kläger war seit 1. 4. 1998 bei der Beklagten beschäftigt, die gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des Bun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manuela F*****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in Wien, wider ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägerin nach § 37 des nö Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (nö GVBG) wegen Verspätung verneint, sodass es grundsätzlich ausreicht auf dessen
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegen zu halten: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägerin nach Paragraph 37, des nö Gemeinde-Vertragsbedien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Beurteil... mehr lesen...