Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages 59jährige Kläger war seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten als Vertriebsingenieur beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. 5. 1996 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1996 auf. Ab 13. 5. 1996 befand sich der Kläger im Krankenstand. Dennoch fuhr er am 16. 5. 1996 - mit dem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeug - nach Nürnberg. Von dieser Reise erfuhr die Beklagte am 16. 5. 1996... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Schon vor 1983 verfolgte die beklagte Partei (damals noch nicht als Konzern, sondern als Aktiengesellschaft) das Prinzip der Divisionalisierung, das auf einer möglichst weitgehenden unternehmerischen Verselbstständigung einzelner Geschäftsbereiche beruhte. 1983 wurde durch Aufspaltung aus der damaligen AG in rechtlich selbstständige Unternehmen ein Konzern geschaffen, der aus der beklagten Partei als Aktiengesellschaft Holding (Dachgesellschaft, Konzernmutte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 Z 2 ASGG ist in Arbeits- und Sozialrechtssachen die ordentliche Revision in jedem Fall zulässig, sofern der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, 50.000 S übersteigt. Die Ausführungen der Revisionsbeantwortung lassen diese Bestimmung außer Acht. Es bedurfte daher keines Ausspruches des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision. Da die
Begründung: des Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der behauptete Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Ein noch während des aufrechten Dienstverhältnisses - wenn auch kurz vor dessen Beendigung durch einvernehmliche Auflösung - erfolgender Verzicht auf die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes in dem in Revision gezogenen Bereich zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Auszugehen ist davon, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31.12.1987 von der "Gesellschaft Klaus O*** und Partner", die vom Erst- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Der Revisionswerber wendet sich nur gegen die Einbeziehung der anteiligen Sonderzahlungen in die mit der in § 1 Abs. 4 IESG genannten Bezugsgröße zu begrenzende Berechnungsbasis für Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Wie der Oberste Gerichtshof - zur Frage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitglied... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 IIIUrlG §3 Abs1
Rechtssatz: Die zu § 23 Abs 3 AngG hinsichtlich der Abfertigung eines Angestellten entwickelten Grundsätzen können nicht schlechthin auf die Zusammenrechnungsvorschrift des § 3 Abs 1 UrlG übertragen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 88/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 9 ObA 88/88 Veröff: RdW 1989,71 = Arb 10711 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. September 1952 bis 27. April 1968 bei der L*** Kohlenbergbau Gesellschaft mbH und seit 22. Juli 1968 bei der A*** Schuhfabriksgesellschaft mbH (kurz A***) als Chauffeur beschäftigt. Ab 16. November 1970 war er Arbeitnehmer der Beklagten, bis er mit 29. Februar 1984 das Arbeitsverhältnis wegen Inanspruchnahme der Alterspension aufkündigte. Mit der Behauptung, es sei ihm auf Grund der Anrechnung der Dienstzeit bei der Firma A*** durch die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit für die Unternehmen der "G***ruppe" mit dem Erstbeklagten und dessen Vater Vorstandsmitglied der Bernhard A*** AG, die im Jahre 1967 durch Umwandlung aus der Bernhard A*** Gesellschaft mbH entstanden war. Mit 1.Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die G*** & Co OHG (im folgenden kurz OHG genannt) gegründet und auf diese alle Aktiven und Passiven der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Bietet der Betriebsnachfolger dem Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem bisherigen Arbeitgeber ausdrücklich die Übernahme der arbeitsrechtlichen Verträge mit allen Rechten und Pflichten an, dann scheidet im Falle der - auch konkludent möglichen - Zustimmung des Arbeitnehmers der bisherige Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er haftet weder für die nach Geschäftsübernahme fällig we... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. Mai 1952 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschaftern der OHG -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.Oktober 1977 in der Boutique "Gini" in Wien 20., Wallensteinstraße 4, als Verkäuferin angestellt. Am 1. September 1978 übernahm der Beklagte die Boutique von Hermine H*** und setzte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fort. Sie bezog zuletzt ein Bruttogehalt von S 8.000 monatlich. Im März 1979 teilte die Klägerin dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei und der Arzt den voraussichtlichen Entbindungstermin mit 16.November 1979 festgeste... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIb. ABGB §1151 XIIABGB §1152 FAngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Nimmt der Arbeitgeber bei Anschluß eines auf langfristige Sicherung des Arbeitnehmers abzielenden Pensionsvertrages auf allfällige Rechtsnachfolger Bezug, dann ist dies als Zusicherung des Arbeitgebers zu werten, bei Veräußerung des Unternehmens nicht nur die Übernahme des Arbeitsvertrages, sondern auch jene der Pensionszusage zu vereinbaren; keinesfalls kann daraus e... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1151 XIIABGB §1405AngG §23 Abs3 IIIHGB §128HGB §159
Rechtssatz: Nimmt der vom bisherigen Betriebsinhaber (OHG) gekündigte Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin weiterlaufende Gehaltszahlungen und danach Pensionszahlungen des Betriebsnachfolgers (GmbH) an, ist daraus allein nicht schon auf eine schlüssige Zustimmung zur Vertragsübernahme durch den Betriebsnachfolger unter Ausscheiden des bisherigen Betriebsinhabers zu sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. April 1950 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschafter... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Ein Indiz für die konkludente Übernahme des Arbeitsverhältnisses eines im übernommenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers durch den Unternehmensübernehmer liegt in der Fortführung des Betriebs durch diesen bei unveränderter Beschäftigung des Arbeitnehmers. Entscheidungstexte 5 Ob 301/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob 301/87 Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 10. Juli 1985 (S 46/85) wurde über das Vermögen Reinfried P***, Sägewerksbesitzer in 5582 St. Michael im Lungau, der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger war bis zum 30. November 1984 im Betrieb Reinfried P*** beschäftigt. Die von Anton S*** im Konkurs mit (letztlich) S 189.369,41 angemeldete Forderung wurde mit S 41.985,24 festgestellt und im darüber hinausgehenden Ausmaß bestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22.August 1960 im Unternehmen des Josef R*** als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Kaufvertrag vom 28.Juni 1973 verkaufte Josef R*** sein Unternehmen an die beklagte Partei, welche mit 1.Juli 1973 den Handel mit festen und flüssigen Brennstoffen aufnahm. Josef R*** meldete den Kläger bei der Gebietskrankenkasse und beim Arbeitsamt ab. Seine sämtlichen Lohnansprüche wurden befriedigt und er erhielt das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die neun Kläger begehren vom Beklagten die Zahlung von der Höhe nach außer Streit stehenden Abfertigungen. Zur
Begründung: brachten sie vor, sie seien vom Beklagten am 27.5.1981 gekündigt worden. Der Pächter des Unternehmens des Beklagten, Peter C***, habe am selben Tag erklärt, sie zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, jedoch mit Ausnahme der Abfertigungsansprüche. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Pächter habe sich verpflichte... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Bei der "Weiterbeschäftigung" in einem anderen rechtlich selbständigen Konzernunternehmen handelt es sich um keinen Dienstgeberwechsel; dem Arbeitnehmer steht daher eine Abfertigung zu. Entscheidungstexte 14 Ob 20/86 Entscheidungstext OGH 25.03.1986 14 Ob 20/86 Veröff: RdW 1986,218 = GesRZ 1986,201 = JBl 1986,804 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Im Fall der Weiterbeschäftigung eines Dienstnehmers in einem anderen ausländischen Konzernunternehmen in einem Land, das Abfertigungsansprüche, wie sie sich im österreichischen Arbeitsrecht entwickelten, in dieser Form nicht kennt, muß sich - soll die Regelung des § 23 Abs 3 AngG herangezogen werden, der neue Dienstgeber verpflichten, den Abfertigungsanspruch unbeschadet der abweichenden Rechtslage im Ausland... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Die Regelung des § 23 Abs 3 AngG ist auf den in Österreich bestehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruch abgestellt und auf einen Fall der Weiterbeschäftigung eines Dienstnehmers in einem anderen ausländischen Konzernunternehmen in einem Land, das Abfertigungsansprüche, wie sie sich im österreichischen Arbeitsrecht entwickelten, in dieser Form (hier: das deutsche KschG gewährt Abfindungen bei sozial ungerecht... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BABGB §863 GIABGB §914 IIIbABGB §1151 XIIABGB §1152 AABGB §1155ABGB §1158 IABGB §1162 IVABGB §1409 FAngG §23 Abs3 IIISchSpG §33
Rechtssatz: Auch Arbeitsverhältnisse werden bei Unternehmensübergang grundsätzlich nur dann fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer der Fortsetzung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 727/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind Töchter des Erstbeklagten; sie sind zu 4/9 und 2/9 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 345 KG V mit dem Haus 1130 Wien F-Gasse 25. Eigentümer des restlichen Drittelanteiles ist auf Grund eines am 7. Juni 1978 mit dem Erstbeklagten abgeschlossen Kaufvertrages die Firma Johann P. Nach Punkt 1 dieses Kaufvertrages kaufte und übernahm die Firma Johann P den Drittelanteil des Erstbeklagten mit allen Rechten und Pflichten, mit denen dieser den Liegenschaftsanteil... mehr lesen...
Der Kläger war seit 1968 für die Beklagte tätig und wurde 1970 in das Angestelltenverhältnis übernommen; sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 5500 S. Er grundete und führte in dieser Zeit mehrere Filialen; außerdem richtete er eine zentrale Werkstätte ein, deren Leitung er gleichfalls innehatte. In der Folge mußten alle diese Filialen mit Ausnahme derjenigen in der L-Straße in Graz geschlossen werden. In dieser Filiale war bis vor zwei Jahren neben dem Kläger noch eine volle K... mehr lesen...