Norm
AngG §23 Abs3 IIIRechtssatz
Die zu § 23 Abs 3 AngG hinsichtlich der Abfertigung eines Angestellten entwickelten Grundsätzen können nicht schlechthin auf die Zusammenrechnungsvorschrift des § 3 Abs 1 UrlG übertragen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Unternehmensübertragung, Übertragung, Angestellte, Betriebsnachfolger, Wechsel, Arbeitgeberwechsel, Dienstgeberwechsel, Unternehmensfortführung, Vertragsübernahme, Übernahme, Urlaubsausmaß, Bemessung, AnalogieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028430Dokumentnummer
JJR_19880713_OGH0002_009OBA00088_8800000_001