RS OGH 1988/7/13 9ObA88/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1988
beobachten
merken

Norm

AngG §23 Abs3 III
UrlG §3 Abs1

Rechtssatz

Die zu § 23 Abs 3 AngG hinsichtlich der Abfertigung eines Angestellten entwickelten Grundsätzen können nicht schlechthin auf die Zusammenrechnungsvorschrift des § 3 Abs 1 UrlG übertragen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Unternehmensübertragung, Übertragung, Angestellte, Betriebsnachfolger, Wechsel, Arbeitgeberwechsel, Dienstgeberwechsel, Unternehmensfortführung, Vertragsübernahme, Übernahme, Urlaubsausmaß, Bemessung, Analogie

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028430

Dokumentnummer

JJR_19880713_OGH0002_009OBA00088_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten