Norm
ABGB §914 IIIb. ABGB §1151 XIIRechtssatz
Nimmt der Arbeitgeber bei Anschluß eines auf langfristige Sicherung des Arbeitnehmers abzielenden Pensionsvertrages auf allfällige Rechtsnachfolger Bezug, dann ist dies als Zusicherung des Arbeitgebers zu werten, bei Veräußerung des Unternehmens nicht nur die Übernahme des Arbeitsvertrages, sondern auch jene der Pensionszusage zu vereinbaren; keinesfalls kann daraus ein Einverständnis des Arbeitnehmers zur privaten Schuldübernahme durch einen allfälligen künftigen Erwerber erschlossen werden, auf dessen Auswahl er keinen Einfluß hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Unternehmensübertragung, Übertragung, Angestellte, Firmenpension, Betriebsnachfolger, Wechsel, Arbeitgeberwechsel, Dienstgeberwechsel, Unternehmensfortführung, Abfertigung, Vertragsübernahme, Zusatzpension, Haftung, VereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028445Dokumentnummer
JJR_19871118_OGH0002_009OBA00130_8700000_002