Norm
AngG §23 Abs3 IIIRechtssatz
Bei der "Weiterbeschäftigung" in einem anderen rechtlich selbständigen Konzernunternehmen handelt es sich um keinen Dienstgeberwechsel; dem Arbeitnehmer steht daher eine Abfertigung zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeberwechsel, Wechsel, Angestellte, Übernahme, Zahlungspflicht, Ende, Beendigung, Auflösung, Aufeinanderfolge, ArbeitsplatzwechselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028427Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0140OB00020_8600000_004