Norm
AngG §23 Abs3 IIIRechtssatz
Die Regelung des § 23 Abs 3 AngG ist auf den in Österreich bestehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruch abgestellt und auf einen Fall der Weiterbeschäftigung eines Dienstnehmers in einem anderen ausländischen Konzernunternehmen in einem Land, das Abfertigungsansprüche, wie sie sich im österreichischen Arbeitsrecht entwickelten, in dieser Form (hier: das deutsche KschG gewährt Abfindungen bei sozial ungerechtfertigter Kündigung) nicht kennt, unanwendbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ausland, Anwendungsbereich, Geltungsbereich, Arbeitsplanungswechsel, Angestellte, international, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028406Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0140OB00020_8600000_003