RS OGH 1987/11/17 5Ob301/87

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

AngG §23 Abs3 III

Rechtssatz

Ein Indiz für die konkludente Übernahme des Arbeitsverhältnisses eines im übernommenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers durch den Unternehmensübernehmer liegt in der Fortführung des Betriebs durch diesen bei unveränderter Beschäftigung des Arbeitnehmers.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Vertragsübernahme, Angestellte, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Betriebsnachfolger, Unternehmensfortführung, Fortsetzung, Unternehmensübertragung, Übertragung, Abfertigung, Weiterbestehen, Fortbestehen, schlüssig, Vereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028590

Dokumentnummer

JJR_19871117_OGH0002_0050OB00301_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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