Norm: ABGB §1158 IAngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Betriebes bedarf es grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Betriebsinhaber. Kommt eine solche Vertragsübernahme nicht zustande, dann bleibt das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber weiterhin aufrecht; der Arbeitnehmer kann eine Tätigkeit beim Erwerber ablehnen und das ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Der Pächter ist Erwerber im Sinne des § 23 Abs 3 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 29/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 4 Ob 29/78 Veröff: RdA 1979,122 (mit Anmerkung von Apathy) 14 Ob 43/86 Entscheidungstext OGH 08.04.1986 14 Ob 43/86 Schlagworte... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Unternehmen im Sinne des § 23 Abs 3 AngG ist jede der Übertragung zugängliche Erwerbsorganisation, daher auch eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat. Entscheidungstexte 4 Ob 41/66 Entscheidungstext OGH 21.06.1966 4 Ob 41/66 Veröff: EvBl 1967/56 S 70 = Arb 8255 = DRdA 1967 H90,231 (mit Anmerkung von Migsch) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verlangt Abfertigung in der Höhe von neun Monatsbezügen sowie 9/12 der Weihnachtsremuneration und des Urlaubszuschusses abzüglich erhaltener 4.000 S im Gesamtbetrag von 23.300 S. Sie begründet ihren Anspruch damit, dass sie bei Ing. D***** am 1. 6. 1937 als kaufmännische Angestellte eingetreten sei. Die Firma Ing. D***** sei im Jahre 1950 in eine offene Handelsgesellschaft, 1953 in eine Gesellschaft m.b.H. und schließlich in die heutige Beklagte umg... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1158 IAngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Grundsätzlich endet ein Dienstverhältnis mit dem Wechsel des Unternehmensinhabers, es sei denn das Dienstverhältnis wird durch den Übernehmer ausdrücklich oder stillschweigend fortgesetzt. Entscheidungstexte 4 Ob 82/57 Entscheidungstext OGH 02.07.1957 4 Ob 82/57 Veröff: Arb 6686 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409BbAngG §23 Abs3 III3.RStG §63.RStG §10
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis eines Angestellten des Rückstellungspflichtigen geht auf den geschädigten Eigentümer nicht über, wenn er den Dienstnehmer sofort nach Rückstellung und Aufhebung der öffentlichen Verwaltung "entlassen" hat. Der Anspruch auf Abfertigung und Kündigungsentschädigung ist eine Unternehmensschuld, und zwar auch dann, wenn der Anspruch gleichzeitig mit der Rückstell... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 DABGB §1409 FAngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, so endet damit grundsätzlich das Dienstverhältnis mit dem bisherigen Inhaber, auch wenn die Dienste im Unternehmen fortgesetzt werden. Die Frage, ob die Einrechnung der bisherigen Dienstzeit als stillschweigend vereinbart gilt, wenn der neue Inhaber die bisherigen Angestellten übernimmt, wird in der Regel zu bejahen sein (keine Lösung der Frage:... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Eine Rechtsanwaltskanzlei ist ein Unternehmen im Sinne des § 23 AngG. Hat ein Rechtsanwalt einen Anwaltsgehilfen seines Vorgängers mit dem gleichen Gehalt übernommen und wurde über die Anrechnung der Vordienstzeit nichts gesprochen, so gilt diese Anrechnung für die Bestimmung der Abfertigung im Falle der späteren Kündigung als stillschweigend vereinbart. Entscheidungstexte ... mehr lesen...