Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. J***** K*****, vertreten durch Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei V*****-A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Ges.m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Alois Schneider, Rechtsanwalt in Rattenberg, gegen die beklagte Partei G***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Horst Brunner und andere Rechtsanwälte in Kitzbühel, wege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Kafka-Palkovits, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. M*****, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in ***** als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 betreibt er auch eine „Rechtsberatungskanzlei“ in der Schweiz. Am 31. 8. 2007 wurde er aufgrund eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Untersuchungshaft genommen. Am 13. 9. 2007 verzichtete er gegenüber der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Die Kanzlei wurde in der Folge noch zu Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Paul Kunsky und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der seit 1983 zuerst als Vertragsbediensteter und dann seit 1989 als Beamter bei der Beklagten beschäftigte Straßenbahnfahrer ist seit 1. 8. 1990 in das Schema II, Verwendungsgruppe D der Besoldungsordnung 1967 der Betriebsbeamten eingeordnet. Im September 1998 wurde er in das Schema II, der Besoldungsordnung 1994 in die Verwendungsgruppe C der Betriebsbeamten überstellt. Seine Zuweisung an die Wiener Linien GmbH & Co KG zur Dienstleistung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** G*****, vertreten durch Stingl und Di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** K*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI Franz B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Teil des J*****-Konzerns. In diesem Konzern wurde für die Konzernmitarbeiter eine „Incentive-Aktion" durchgeführt: Den Mitarbeitern wurde ua ermöglicht, bei einer Konzerngesellschaft den Privatpilotenschein (PPL) um 6.680 EUR (statt 13.300 EUR) zu erwerben. Sofern sich Mitarbeiter, die bereits drei Jahre im Konzern tätig waren, verpflichteten, für weitere drei Jahre ein Dienstverhältnis im Konzern aufrechtzuerhalten, konnten sie den Privatpilo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat als Liedermacher, Komponist und Textautor eine Vielzahl von Musikstücken verfasst und interpretiert. Zwischen den Streitteilen bestand ein mündlicher Verlagsvertrag, der im Zuge einer angestrebten Generalbereinigung des Verhältnisses der Streitteile 1997 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vergleichsweise neu gestaltet wurde. Danach war vereinbart, dass die Beklagte dem Kläger 9 % der Verlagsanteile an den von ihr (damals) gehaltenen Titeln (Kompo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem 3. 2. 1975 bei der Beklagten beschäftigt. Er war Kassier und Wechselsachbearbeiter und hatte zuletzt die Leitung der Kassa inne. Auf dieses Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisenkassen Anwendung, dessen § 21b („Verfallsfrist") wie folgt lautet: „Ansprüche aus einem diesem Kollektivvertrag unterliegenden Dienstverhältnis sind, soweit nicht ausdrücklich in diesem Kollektivvertrag oder im Gesetz eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 28. 2. 1987 bei der beklagten Gemeinde als Facharbeiter beschäftigt, zuletzt war er Vorarbeiter. Sein Dienstverhältnis zur Beklagten unterliegt dem Steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Bis zum Sommer 2007 oblag dem Kläger die abfallrechtliche Geschäftsführung der Beklagten. Dann wurde ihm diese Funktion entzogen und er arbeitete fortan als Vorarbeiter. Der Kläger empfand dies als Degradierung. Am Freitag, dem 7. 12. 2007, fan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist unstrittig, dass sich am 27. Dezember 2002 gegen 20:00 Uhr in Tirol ein Verkehrsunfall ereignete, an dem der Beklagte als Lenker und Halter eines damals bei der Klägerin aufrecht haftpflichtversicherten PKW beteiligt war. Er hatte an seinem Fahrzeug Sommerreifen montiert und hielt bei erlaubten 100 km/h eine Geschwindigkeit von 120 bis 140 km/h ein, geriet - beim Versuch, einem Tier auszuweichen - ins Schleudern und überschlug sich. Da... mehr lesen...
Norm: AngG §20KollV für Versicherungsangestellt im Innendienst §29
Rechtssatz: Auch im Fall der Einschränkung auf bestimmte Kündigungsgründe und eines somit gegebenen partiellen Kündigungsschutzes (hier: § 29 KVI) ist die zulässige, aber zeitwidrige Kündigung nicht anders zu beurteilen als im Fall eines frei kündbaren Dienstverhältnisses, sodass durch sie das Dienstverhältnis zum angegebenen Zeitpunkt aufgelöst wird. Entsche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dkfm. Dr. Otto G*****, Angestellter, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz &am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (geboren am ***** 1950) war seit 20. 2. 1984 bei der beklagten Versicherung im Innendienst angestellt. Dieses Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI). Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 5. 2007, das der Klägerin am 16. 5. 2007 zuging, wurde das Dienstverhältnis der Klägerin gemäß § 29 Abs 2 lit e KVI unter Hinweis darauf, dass die Klägerin ab 1. 11. 2007 Anspruch auf eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jessica F*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner ... mehr lesen...
Norm: AngG §20
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer sechswöchigen Kündigungsfrist des Arbeitgebers zum 15. und Letzten jeden Monats und einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten des Monats für den Arbeitnehmer entspricht dem Konzept des Gesetzgebers und ist daher zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 116/07k Entscheidungstext OGH 28.11.2007 9 ObA 116/07k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einzig persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten ist die K***** GmbH. Nicht vertretungsbefugte Kommanditisten sind H*****, die N*****-GmbH sowie die A***** GmbH (W*****-Gruppe, in der Folge immer: W*****). Gemäß Punkt IV.2 des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung der Beklagten obliegt ihre Geschäftsführung und Vertretung im Außenverhältnis der Komplementärin. H***** (in der Folge immer: Geschäftsführer) ist selbständig vertretungsbefugter Geschäf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Albin K*****, Vertragsbediensteter, *****, vertreten durch Dr. Farhad Paya, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1970 bei der ÖBB beschäftigt und wurde bereits mit 1. 1. 1975 „definitiv" gestellt. Der Kläger beantragte am 5. 11. 2004 die „Feststellung des Vorliegens eines Gebrechens im Sinne des § 2 Abs 1 Z 2 des Bundesbahn-Pensionsgesetzes". Der Kläger kann schon zumindest seit diesem Temin die geforderten Leistungen nicht mehr erbringen. Die Beklagte beantragte am 1. 2. 2005 beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Zustimmung zur Ruhestandsversetzung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 24. 11. 1999 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Am 18. 1. 2004 gegen 15.00 Uhr fuhr der Kläger mit seinem LKW auftragsgemäß Richtung Osten. Er erreichte am selben Tag Linz. Am Montag, dem 19. 1. 2004 erhielt der Kläger den Auftrag, Dienstag früh Zwischenladungen vorzunehmen. Das bedeutete eine Fahrt von Wien nach Böheimkirchen, zurück nach Wien und von Wien nach Tirol. Da in Böheimkirchen die Hubwagen des zu beliefernden Unternehm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 5. 1. 1999 einen Agentenvertrag, der auszugsweise wie folgt lautet: „1. 1. Der Unternehmensgegenstand von A***** umfasst folgende Geschäfte: a) Die Vermittlung von Versicherungsverträgen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen und die Beratung in Versicherungsangelegenheiten; b) die Vermittlung von Finanzierungen einschließlich der Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten, Leasingverträgen und Bausparverträgen; c... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hugo Z*****, vertreten durch Summer - Schertler - S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klemens K*****, Turmkranführer, *****, vertreten durch Dr. Robert A. Kronegger, Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 21. 5. 1984 bis 31. 3. 2004 als Diplomkrankenschwester beschäftigt. Da der am 27. 6. 1951 geborenen Klägerin die Erbringung der erforderlichen Arbeitsleistungen zunehmend schwerer fiel, stellte sie am 17. 11. 2003 bei der Beklagten einen Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension. Im Jänner 2004 unterzog sie sich den angeordneten anstaltsärztlichen Untersuchungen. In Unkenntnis der Pflicht, ihre Dienstgeberin sowohl von der Ste... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1974 bei der Beklagten beschäftigte Kläger hat ein „pragmatisiertes" Arbeitsverhältnis als „Beamter". Auf dieses kamen zufolge eines Kollektivvertrages aus dem Jahre 1954 („Gleichstellungsvertrag") im Wesentlichen die jeweils bei den Österreichischen Bundesbahnen oder deren Rechtsnachfolgern geltenden dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung. Er wurde bereits mehrmals krankheitshalber in den zeitlich befristeten „Ruhestand versetzt" (1. 11. 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) D***** GmbH, *****, vertreten durch Univ. Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Rechtsanwalt in Wien, und 2.) D***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Denk & Kaufmann, Rechtsanwälte ... mehr lesen...