Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 16. Oktober 2001 schuldig erkannt, er habe am 9. März 2000 um 14.30 Uhr an einem näher beschriebenen Standort das Friseurgewerbe ausgeübt, indem er für einen Damenhaarschnitt S 540,-- und für einen Herrenhaarschnitt S 350,-- in Rechnung gestellt habe, ohne über die ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 16. Oktober 2001 schuldig erkannt, er habe am 9. März 2000 um 14.30 Uhr an einem näher beschriebenen Standort das Friseurgewerbe ausgeübt, indem er für einen Damenhaarschnitt S 540,-- und für einen Herrenhaarschnitt S 350,-- in Rechnung gestellt habe, ohne über die ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29. Mai 2000 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 4 GewO 1994" verweigert. In der Begründung: wird näher ausgeführt, dass die beschwerdeführende Partei (auch) nicht eine hinreichende tatsächliche Befähigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer" (Fachkalkulat... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29. Mai 2000 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 4 GewO 1994" verweigert. In der Begründung: wird näher ausgeführt, dass die beschwerdeführende Partei (auch) nicht eine hinreichende tatsächliche Befähigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer" (Fachkalkulat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs8 idF 1998/I/158;GewO 1994 §28 Abs1;GewO 1994 §28 Abs3;GewO 1994 §94 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich bei der in der Berufung vorgenommenen Einschränkung des verfahrenseinleitenden Antrages betreffend Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 4 GewO ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs8 idF 1998/I/158;GewO 1994 §28 Abs1;GewO 1994 §28 Abs3;GewO 1994 §94 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich bei der in der Berufung vorgenommenen Einschränkung des verfahrenseinleitenden Antrages betreffend Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 4 GewO ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 27. Oktober 1997 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es dazu, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt habe mit dem genannten Bescheid den Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vom 6. Februar 1996 hinsichtlich einer Auflage berichtigt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VwGH vom 28. Februar 1995, Zl 95/04/0023) ist die Behörde nicht berechtigt, auch wenn der Gewalthaber in einer Rechtssache eine allgemeine Vollmacht des Machtgebers vorgelegt hat, diesem im Verfahren über andere, b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die im gewerberechtlichen KONZESSIONSVERFAHREN ausgewiesene Vollmacht gilt nicht ohne weitere Parteienerklärung auch für ein Gewerbestrafverfahren (Hinweis E VfGH vom 23. Juni 1971, VfSlg 6474). Schlagworte Stellung des Vertretungsbefugten
Vertretungsbefugni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führt einen so genannten "Märchenpark". Für dort vom Beschwerdeführer betriebene acht Geräte, nämlich ein Ballonkarussell, ein Lastwagenkarussell, ein Schildkrötenkarussell, ein Nauticjet, eine Seilbahn, Elektroautos, Elektrobagger und Kinderkarussell, kam es für die Jahre 1994 und 1995 zu Vorschreibungen von Lustbarkeitsabgaben nach dem Burgenländischen Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 40/1969 i. d.F. LGBl. Nr. 29/1983 (im Folgenden: Lustbarkeitsabgabeges... mehr lesen...
Index: L37031 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1994;LustbarkeitsabgabeG Bgld 1969; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0127
Rechtssatz: Der Regelungsinhalt des Bgld LustbarkeitsabgabeG 1969 steht in keinem Zusammenhang mit gewerberechtlichen Norme... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §153 Abs2;
Rechtssatz: Eine Bewilligung nach § 153 Abs 2 MinroG 1999 ist keine bergrechtliche Bewilligung, die alle anderen, insb auch eine gewerberechtliche Bewilligung ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070087.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe der Autoverwertung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als vom Landeshauptmann für Niederösterreich (LH) ermächtigter Behörde vom 3. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. 344 KG A. und für die Einleitung von in seinem Autoverwertungsbetrieb anfallenden mineralölverunreinigten Abwässern nach deren Reinigung in einem Restö... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1859;GewO 1973;GewO 1994;WRG 1959 §111;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Gewerbebehördliche Genehmigungen können eine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nicht ersetzen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070221.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. August 1997 wurde der Beschwerdeführerin ein Agrarmarketingbeitrag für die Haltung von Legehennen in der Höhe von öS 16.800,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid Berufung; die Berufung wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Oktober 1997 als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung des Beitrages verfügt. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §21g;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;BAO §236 Abs1;B-VG Art7;GewO 1994;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige (hier eine GmbH) zeigt mit dem Vorbringen, dass sie ein gewerbliches Unternehme... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. Juli 1998 betreffend Agrarmarketingbeitrag gemäß § 289 BAO iVm den §§ 21a, 21c, 21d, 21e und 21 f AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/1997, abgewiesen. Weiters wurde in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der mit Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;GewO 1994;
Rechtssatz: Aus § 21a, § 21c, § 21d und § 21e AMA-Gesetz 1992 ergibt sich, dass der Gesetzgeber einerseits den Agrarmarketingbeitrag auch für den Zweck der Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen landwirtschaftlichen und forst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 13. September 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben bei der Ausschreibung für das Bauvorhaben Wohnanlage K in G teilgenommen und dabei die Ausführung der Leistung "Trockenbauarbeiten" zum Anbotsabgabetermin am 19.4.1994 bei der ausschreibenden Stelle "P GmbH" angeboten, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz der Gewerbeberechtigung für das ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 13. September 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben bei der Ausschreibung für das Bauvorhaben Wohnanlage K in G teilgenommen und dabei die Ausführung der Leistung "Trockenbauarbeiten" zum Anbotsabgabetermin am 19.4.1994 bei der ausschreibenden Stelle "P GmbH" angeboten, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz der Gewerbeberechtigung für das ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §29;GewO 1994 §94 Z8;GewO 1994 §95;
Rechtssatz: § 95 GewO 1994 soll insgesamt jene Bereiche erfassen, die bisher keinem traditionellen Berufsbild zugeordnet werden konnten, und zwar insbesondere deshalb, weil durch die Entwicklung ursprünglich untergeordnete Tätigkeiten zu einem eigenen Berufszweig geworden sind. Als Beispiel dafür soll nach der Absicht des Gesetzgebers... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §29;GewO 1994 §94 Z8;GewO 1994 §95;
Rechtssatz: § 95 GewO 1994 soll insgesamt jene Bereiche erfassen, die bisher keinem traditionellen Berufsbild zugeordnet werden konnten, und zwar insbesondere deshalb, weil durch die Entwicklung ursprünglich untergeordnete Tätigkeiten zu einem eigenen Berufszweig geworden sind. Als Beispiel dafür soll nach der Absicht des Gesetzgebers... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. September 1996 der Berufung des Beschwerdeführers, eines Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 9. November 1995, mit dem festgestellt worden war, daß die Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Zahntechniker gemäß § 94 lit. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs1;GewO 1994 §18 Abs1 Z3;GewO 1994 §94 litf Z69;
Rechtssatz: Die Studienrichtung Medizin einschließlich der Ausbildung zum Facharzt für Zahnheilkunde, Mundheilkunde und Kieferheilkunde ist KEINE dem Zahntechnikerhandwerk entsprechende Studienrichtung, durch deren erfolgreichen Abschluß die für den Nachweis der Befähigung zum Zahntechnikerhandwerk erstgenannte Vorau... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 2. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben zumindest von 05.06.1994 bis 26.07.1994 beim Haus F-Weg 27, G, die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen, sohin das Maler- und Anstreichergewerbe ausgeübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben." Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;GewO 1994 §94 lita Z9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltenen Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat dahingehend, daß der Besch an einem näher bezeichneten Haus "die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen" habe, läßt sich keine ausreichend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...