Norm
ABGB §1162cRechtssatz
Trifft den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer wegen Arbeitsverweigerung entlässt, an der Nichtkenntnis eines gegebenen Rechtfertigungsgrundes (hier: Krankheit) kein oder nur ein vernachlässigbares Verschulden, hätte der Arbeitnehmer aber den rechtfertigenden Grund leicht nennen können, kann die Verschuldensabwägung auch dazu führen, dass das Mitverschulden des Arbeitnehmers an der objektiv ungerechtfertigten Entlassung wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bis zum Alleinverschulden überwiegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121766Zuletzt aktualisiert am
14.11.2009