RS OGH 2007/2/1 9ObA128/06y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.2007
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Norm

ABGB §1162c
AngG §32
GewO 1859 §82 litf

Rechtssatz

Trifft den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer wegen Arbeitsverweigerung entlässt, an der Nichtkenntnis eines gegebenen Rechtfertigungsgrundes (hier: Krankheit) kein oder nur ein vernachlässigbares Verschulden, hätte der Arbeitnehmer aber den rechtfertigenden Grund leicht nennen können, kann die Verschuldensabwägung auch dazu führen, dass das Mitverschulden des Arbeitnehmers an der objektiv ungerechtfertigten Entlassung wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bis zum Alleinverschulden überwiegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121766

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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