RS OGH 2005/4/6 9ObA36/05t

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Veröffentlicht am 06.04.2005
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Norm

GewO 1859 §82 lite 2.Fall

Rechtssatz

Auch das Abwerben vron Kunden des Dienstgebers für ein zu gründendes Konkurrenzunternehmen verwirklicht den Entlassungsgrund des § 82 lit e 2.Fall GewO dann nicht, wenn dadurch während aufrechten Dienstverhältnisses für den Dienstgeber keine Nachteile eintreten oder eintreten sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119924

Dokumentnummer

JJR_20050406_OGH0002_009OBA00036_05T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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