Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E15102000L80606 IPPC-Anlagen Seveso-II-Anlagen Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 AWG 2002 §2 Abs7 Z1 AWG 2002 §2 Abs7 Z3 AWG 2002 §89 Abs4 litaEURallgGewO 1994 GewO 1994 §71b Z1GewO 1994 §§74ffIPPC-Anlagen Seveso-BetriebeG Stmk 2016 §2 Abs1 Z1MinroG 1999 §120a Z1 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg32010L0075 Industrie-Emissio... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) das Gastgewerbe in der Betriebsart „Gasthaus“ mit der Berechtigung gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) (Gewerbeberechtigung für die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken). 2 Zudem betreibt sie ohne eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeber... mehr lesen...
Index: L94002 Sonstiges Gesundheitsrecht Kärnten50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Feldkirchen 2020/03/14EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §40 Abs1 litcGewO 1994GewO 1994 §111 Abs1 Z1GewO 1994 §2 Abs13
Rechtssatz: § 2 Abs. 13 GewO 1994 ordnet die sinngemäße Geltung der für ein Gewerbe geltenden Vorschriften der GewO 1994 und der auf ihrer Basis erlassenen Verordnungen, sowie von... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (belangte Behörde) vom 5. Februar 2020 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der F&B I GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft dadurch das reglementierte Gewerbe des Baumeisters selbständig, regelmäßig und mit Ertragserzielungsabsicht ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung ausgeübt habe, dass zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannte... mehr lesen...
1 Wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) verhängte die belangte Behörde über E K eine Verwaltungsstrafe, wogegen E K, vertreten durch den Revisionswerber, Beschwerde erhob. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (Verwaltungsgericht) den Revisionswerber gemäß § 38 VwGVG iVm § 24 VStG und § 10 Abs. 3 AVG in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Vertreter des Beschwerdeführers zugelassen und ausgesprochen, dass die Revis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs3EGVG Art3 Abs1 Z1GewO 1994VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Nichtzulassung eines Vertreters gemäß § 10 Abs. 3 AVG in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der GewO - Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Nichtzulassung des bevollmächtigten Revisionswerbers ausgesprochen, womit dessen Vertretungsbefugni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0031 B 1. Februar 2018 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
1 Am 20. April 2017 führte die belangte Behörde in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Lokal eine Überprüfung nach dem Wiener Wettengesetz durch. Dabei habe der Verdacht bestanden, dass die revisionswerbende Partei die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden aus Anlass sportlicher Veranstaltungen an eine näher bezeichnete Buchmacherin ohne entsprechende Bewilligung ausübe bzw. zwei Wettterminals und einen Tresor als "sonstiges tech... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0031 B 1. Februar 2018 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
1 Nach der unstrittigen Aktenlage fand der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei) am 28. April 2017 im Rahmen einer behördlichen Überprüfung in einem Lokal in Wien sieben Wettannahmeterminals, drei Wettinfoterminals und einen Wettannahmeschalter vor. Der Niederschrift zu dieser Überprüfung folgend seien die erforderlichen Bewilligungen nach dem Wiener Wettengesetz nicht vorgelegen. Es wurde unter anderem verfügt, dass der Betrieb geschlossen wird. 2 Die revi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Juni 2017 wurde über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin zu Spruchpunkt I. gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) und zu Spruchpunkt II. gemäß § 368 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) verhängt. 2 Innerhalb offener Beschwerdefrist beantragte ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0067 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (belangte Behörde) vom 27. Juni 2016 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf marktbehördliche Bewilligung für die Errichtung eines transparenten Windschutzvorhanges abgewiesen. Die belangte Behörde verwies u.a. auf die negativen Stellungnahmen der Magistratsabteilungen (MA) 36 (Gewerbetechnik), 37 (Baupolizei) und 59 (Marktservice), zu denen der Revisionswerberin Parteiengehör eingeräumt worden sei. 2 Mit dem angefochtenen Erk... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 25. April 2012 beantragten die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien die Erteilung der Baubewilligung für den Umbau und die Aufstockung des Hauses E 11, Grundstücke Nr. 459/19 und 459/21, KG H. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des nordwestlich an die Bauliegenschaft unmittelbar angrenzenden Grundstückes Nr. 459/18. Die Grundstücke liegen im Gebiet der Marktgemeinde B. Bei der mündlichen Bauverhandlung am 21. Mai 2012 brachte die Beschwerdeführerin, soweit für d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §30;AWG 1990 §31;AWG 1990 §32;AWG 2002 §62 Abs3;AWG 2002 §87b;AWG 2002;GewO 1994 §79 Abs3;GewO 1994;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur GewO 1994 ist es auf Grundlage des AWG 2002 möglich, außerhalb der Vorschreibung von (nicht wes... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §115;MinroG 1999 §197;MinroG 1999 §217 Abs2;MinroG 1999 §217 Abs4;
Rechtssatz: Mit dem am 1. Jänner 1999 in Kraft getretenen MinroG 1999 sollten alle mineralischen Rohstoffe einem einheitlichen Regime unterzogen werden (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Normsetzungstechnik siehe das E des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Mär... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Schlosser (Handwerk) als gewerberechtlicher Geschäftsführer in der Funktion eines Arbeitnehmers" verweigert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2008/04/0010 protokollierte Beschwerde, mit der ein Antrag verbunden ist, dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwerdeführer bezi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 92/04/0025 B 13. Mai 1992 RS 1
(hier betreffend Verweigerung der Nachsicht von einem
Gewerbeausschlussgrund) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Nachsicht vom Befähigungsnachweis - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem ASt die Nachsicht von der Erbringung des Befähigungsnachweises verweiger... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. August 2006 hat der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten den Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellung, dass im Vergabeverfahren des Mitbeteiligten zur Vergabe der Bauarbeiten für den Kunstrasenplatz, die Vergrößerung der Hauptspielfläche, die Flutlichtanlage und die automatische Bewässerungsanlage im Sportpark W wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens der Zuschlag nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung de... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein50/01 Gewerbeordnung97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2002 §7 Abs1 Z2 lita;EURallg;GewO 1994;
Rechtssatz: Beim Terminus "gewerblicher Art" handelt es sich um einen gemeinschaftsrechtlichen Begriff, der autonom auszulegen ist, was eine Definition allein anhand der Gewerbeordnung 1994 unzulässig macht (vgl. Holoubek/Fuchs, in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Kommentar zum Bund... mehr lesen...
I. 1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 22. April 2005 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 119 Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 idF BGBl. I Nr. 21/2002 (im Folgenden: MinroG), § 94 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie § 12 Abs. 2 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bergbaustraße auf näher genannten Grundstücken in der KG Unterhall, Gemeinde Hal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: AVG §8;GewO 1994;MinroG 1999 §119 Abs6 Z3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0117 2005/04/0116
Rechtssatz: Die Rechtsstellung des Nachbarn im Verfahren zur Bewilligung einer Bergbauanlage ist jener des Nachbarn im gewerblichen Be... mehr lesen...
(Bestehender Konsens:) Der auf den Grundstücken der Beschwerdeführer Nr. 1817 und 1816/1, EZ 38, KG G, und Nr. 783, 782 und 781, EZ 141, KG V, bestehende Konsens stellt sich wie folgt dar: Die mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde G (im Folgenden: Bürgermeister) vom 7. April 1995 erteilte Baubewilligung betraf die Errichtung eines Pferdeunterstandes mit Boxen sowie einer Einstell- bzw. Lagerhalle auf den Grundstücken Nr. 1817 und 1816/1. Der 695,82 m2 große Pferdeunte... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §1;BauPolZuständigkeitsübertragung NÖ 1997 §1;BauRallg;B-VG Art118 Abs7;GdO NÖ 1973 §32 Abs4;GewO 1994;
Rechtssatz: Für die Lösung der Zuständigkeitsfrage nach § 1 NÖ Bau-Übertragungsverordnung... mehr lesen...
Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird damit begründet, dass es durch den Betrieb der genehmigten Betriebsanlage (Biomassefernheizwerk) und die dadurch verursachten Luftschadstoffimmissionen zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschwerdeführer komme. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage - Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird damit begründet, dass es durch den Betrieb der genehmigten Betriebsanlage (Biomassefernheizwerk) und die dadurch verursachten Luftschadstoffimmissionen zu einer Gesundheitsgefährdung der Besch... mehr lesen...