Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 23. April 1996, Zl. 96/04/0025, aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes vom 11. Juli 1995 ergangenen Bescheid vom 7. August 1996 nahm der Landeshauptmann von Salzburg im Instanzenzug die Anzeige der Beschwerdeführerin vom 17. März 1995 über die Bestellung des Georg H. zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 124 Z. 9 mit den Berechtigungen gemäß § 142 Abs. 1 Z. 2, 3 und 4 GewO 1994 in... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs1;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §39 Abs3;GewO 1994 §39 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/04/0229 1 Stammrechtssatz Bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes der "entsprechenden" Betätigungsmöglichkeit eines Geschäftsführers iSd § 39 Abs 2 GewO 1994 ist in erster Linie auf die Bestimmungen des § 39 Abs 1 und Abs 5 GewO 1994 Bedac... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde am 19. Mai 1993 zu FN 31762i im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Mit einer am 22. Juni 1993 bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eingelangten Eingabe meldete die Beschwerdeführerin "das konzessionierte Gastgewerbe gemäß § 189 GewO 1973 im Standort M, R-Straße in der Betriebsart Hähnchenbraterei gemäß § 193 Abs. 3 GewO 1973" an und erstattete gleichzeitig die Anzeige "über die Bestellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/25 91/04/0051 2 Stammrechtssatz Aufgrund der nach der Rechtsprechung vorgesehenen Pflicht des Bf im Verwaltungsverfahren an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts mitzuwirken, hat der Bf konkret vorzubringe... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. Oktober 1995 wurde gemäß § 340 Abs. 7 i.V.m. § 345 Abs. 9 und § 39 Abs. 2 GewO 1994 festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die am 12. Mai 1995 bei der Erstbehörde eingelangten Gewerbeanmeldung der Beschwerdeführerin betreffend das Gewerbe "Pfla... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §39 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/25 91/04/0051 2 Stammrechtssatz Aufgrund der nach der Rechtsprechung vorgesehenen Pflicht des Bf im Verwaltungsverfahren an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts mitzuwirken, hat der Bf konkret vorzubringe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs1;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §39 Abs3;GewO 1994 §39 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes der "entsprechenden" Betätigungsmöglichkeit eines Geschäftsführers iSd § 39 Abs 2 GewO 1994 ist in erster Linie auf die Bestimmungen des § 39 Abs 1 und Abs 5 GewO 1994 Bedacht zu nehmen, aus denen hervo... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. Juni 1993 meldete die Beschwerdeführerin das Gewerbe "Zahntechniker gemäß § 94 Z. 83 GewO 1973" im Standort F-Straße 19 in I an und machte gleichzeitig als gewerberechtlichen Geschäftsführer ihren Einzelprokuristen P namhaft. Mit Bescheid vom 14. September 1993 stellte die Gewerbebehörde erster Instanz gemäß § 340 Abs. 1 und 7 GewO 1973 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbe durch die Beschwerdeführerin in dem betre... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/25 91/04/0051 1 Stammrechtssatz Bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes "entsprechende" Betätigungsmöglichkeit eines Geschäftsführers ist in erster Linie auf die Bestimmungen des § 39 Abs 1 und 6 GewO 1973 Bedacht zu nehmen, aus denen hervorgeht, daß der bestellte gewerbliche Geschä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/25 91/04/0051 2 Stammrechtssatz Aufgrund der nach der Rechtsprechung vorgesehenen Pflicht des Bf im Verwaltungsverfahren an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts mitzuwirken, hat der Bf konkret vorzubringe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 3. Dezember 1990 wurde wie folgt abgesprochen: "Dem Ansuchen der E-GmbH, S, vertreten durch Herrn Manfred F, wird nicht Folge geleistet und die angestrebte Erteilung der Konzession für ein Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" im Standort M für folgende Betriebsräume: 3 Gasträume, WC-Anlage und Parkplatz, mit folgenden Berechtigungen: 1) Verabreichung von Speisen jeder Art und Verkauf von warmen und angerichteten kalten ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes "entsprechende" Betätigungsmöglichkeit eines Geschäftsführers ist in erster Linie auf die Bestimmungen des § 39 Abs 1 und 6 GewO 1973 Bedacht zu nehmen, aus denen hervorgeht, daß der bestellte gewerbliche Geschäftsführer ua der Behörde gegenüber anstelle des Gewerbeinhabers für ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Aufgrund der nach der Rechtsprechung vorgesehenen Pflicht des Bf im Verwaltungsverfahren an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts mitzuwirken, hat der Bf konkret vorzubringen, was er als Möglichkeit einer "entsprechenden" betrieblichen Tätig... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Der Sachverhalt der Anzeige der Bestellung eines Geschäftsführers ist vom Regelungsinhalt des § 39 Abs 3 GewO nicht umfasst. (Hinweis auf E vom 28.3.1989, 87/04/0263) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987040192.X05 Im RIS seit 07.03.2006 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2 idF 1981/619;GewO 1973 §39 Abs3 idF 1981/619; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine entsprechende Betätigung im Sinne des § 39 GewO 1973 kann danach nur dann angenommen werden, wenn durch sie eine gesetzmäßige Gewerbeausübung sichergestellt und somit unter Bedachtnahme auf die im Einzelfall in Betracht zu ziehen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2 idF 1981/619;GewO 1973 §39 Abs3 idF 1981/619; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Dem Tatbestandselement der entsprechenden Betätigung im Betrieb zufolge muss sohin unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des Gewerbebetriebes und auf die Lebensumstände des Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2 idF 1981/619;GewO 1973 §39 Abs3 idF 1981/619; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Dem Tatbestandselement der entsprechenden Betätigung im Betrieb zufolge muss sohin unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des Gewerbebetriebes und auf die Lebensumstände des Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Wesentliches Kriterium einer entsprechenden Betätigung im Betrieb ist die Sicherstellung einer gesetzmäßigen Gewerbeausübung, und zwar bezogen auf den Gewerbebetrieb als Gesamtheit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988040150.X01 Im RIS seit 16.10.2006 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: In Ansehung des in der Beschwerde hervorgehobenen Umstandes, dass in einem Gewerbebetrieb der Anfall einer großen Zahl von Rechnungen in Betracht zu ziehen ist, hegt der VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorzitierte Bestimmung des § 39 Abs 3 GewO. Der VwGH vermag daher die in d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z6;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Abgestellt auf das Merkmal das Heranziehens eines sich im Betrieb entsprechend betätigenden Geschäftsführers ist es für die Beurteilung der Frage, ob der Bf einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 6 GewO schuldig erkannt werden durfte oder nicht, nicht entscheidend, ob die V über die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe, L... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z6;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Für den Schuldspruch einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 6 GewO ist es weder bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat noch bei der Zuordnung zur verletzten Verwaltungsvorschrift nicht von Bedeutung, ob der Geschäftsführer von sich aus keinen Einfluss auf die Rechnungslegung genommen hat, oder aus welchen sonstig... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2 idF 1981/619;GewO 1973 §39 Abs3 idF 1981/619; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Dem Tatbestandselement der entsprechenden Betätigung im Betrieb zufolge muss sohin unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des Gewerbebetriebes und auf die Lebensumstände des Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §177;GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Eine Verrechnung innerhalb der Grenzen der auf Grund des § 177 GewO 1973 festgelegten Höchsttarife gehört für einen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes bestellten gewerberechtlichen Geschäftsführer zur entsprechenden Betätigung im Sinne des § 39 Abs 2 und Abs 3 GewO 1973. European Ca... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z6;GewO 1973 §39 Abs3;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 39 Abs 3 GewO 1973 und des § 367 Z 6 GewO 1973 ist es nicht von rechtlicher Relevanz, ob der gewerberechtliche Geschäftsführer (bloß) die Möglichkeit hat, sich entsprechend zu betätigen. Entscheidend ist vielmehr die Frage danach, ob sich der gewerberechtliche Geschäftsführer tatsächlich entsprechend betä... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2921/80 E 24. September 1982 RS 2 Stammrechtssatz Eine entsprechende Betätigung im Sinne der angeführten Bestimmungen (§ 39 GewO 1973) kann danach nur dann angenommen werden, wenn durch sie eine gesetzmäßige Gewerbeausübung sichergestellt und somit unter Bedachtnahme auf die im Einzelfall in Betracht zu ziehen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Dem Tatbestandselement der entsprechenden Betätigung im Betrieb zufolge muss sohin unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des Gewerbebetriebes und auf die Lebensumstände des Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt sein, dass der Geschäftsf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 4 Stammrechtssatz Das Fehlen einer entsprechenden Betätigungsmöglichkeit (§ 39 Abs 2 GewO 1973) hat notwendig zur Folge, dass auch das Merkmal einer tatsächlichen entsprechenden Betätigung (§ 39 Abs 3 GewO 1973) nicht erfüllt ist. Eur... mehr lesen...