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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2921/80 E 24. September 1982 RS 2Stammrechtssatz
Eine entsprechende Betätigung im Sinne der angeführten Bestimmungen (§ 39 GewO 1973) kann danach nur dann angenommen werden, wenn durch sie eine gesetzmäßige Gewerbeausübung sichergestellt und somit unter Bedachtnahme auf die im Einzelfall in Betracht zu ziehende gewerbliche Betätigung die bloße Scheinerfüllung dieses Erfordernisses ausgeschlossen wird (Hinweis E 2.2.1977 VwSlg 9240 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040140.X03Im RIS seit
19.01.1988