RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0052

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;
GewO 1973 §39 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0177 E 14. Februar 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer entsprechenden Betätigungsmöglichkeit (§ 39 Abs 2 GewO 1973) hat notwendig zur Folge, dass auch das Merkmal einer tatsächlichen entsprechenden Betätigung (§ 39 Abs 3 GewO 1973) nicht erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040052.X02

Im RIS seit

31.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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