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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Rechtssatz
Der Besch wurde rechtskräftig wegen unbefugter Ausübung des Konditorengewerbes betreffend die Erzeugung von Krapfen und Schaumbechern bestraft. Im Hinblick darauf, dass der Besch vor Erlassung des Bescheides nach § 360 Abs 1 GewO das Gewerbe der Bäcker angemeldet hat, wäre es erforderlich gewesen, die Frage zu erörtern, ob bzw. inwieweit die dem Besch angelastete Erzeugungstätigkeit auch vom Berechtigungsumfang des Bäckergewerbes gedeckt oder ausschließlich dem Konditorengewerbe vorbehalten sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040350.X04Im RIS seit
16.10.2006Zuletzt aktualisiert am
01.04.2014