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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0139 E 28. Jänner 1983 RS 1Stammrechtssatz
Einer den Gegenstand eines Straferkenntnisses bildenden, bereits abgeschlossenen unbefugten Gewerbeausübung, kann nicht durch eine Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 begegnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040003.X02Im RIS seit
06.10.2006