RS Vwgh 1988/9/13 88/04/0003

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0139 E 28. Jänner 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Einer den Gegenstand eines Straferkenntnisses bildenden, bereits abgeschlossenen unbefugten Gewerbeausübung, kann nicht durch eine Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 begegnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040003.X02

Im RIS seit

06.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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